Sitzung: 22.05.2014 Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
Sachstandsbericht Antragstellung Phase
II (Bayern und Thüringen)
Herr
Beyer berichtet über die wichtigen organisatorische Arbeitsschritte von Juni
2013 bis Mai 2014:
„Am
18.6.2013 wurde ein erneuter Antrag auf kostenneutrale Verlängerung der vom BfN
geförderten Phase I bis zum 30.11.2013 eingereicht und bewilligt. Von Juli bis
Oktober 2013 wurde die Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz in den
PEPL eingearbeitet. Es erfolgten außerdem Abstimmungsgespräche mit den
Bayerischen Staatsforsten und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten bezüglich der im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen auf
Flächen des Bayerischen Staatsforsts. Zwischen Bund und Ländern musste vor
Abschluss des PEPL’s außerdem noch das Kapitel zur administrativen
Flächensicherung abgestimmt werden. Im November 2013 erfolgte schließlich die Billigung
des PEPL‘s durch Bund und Länder.
Von September 2013 bis April 2014 wurden
mit ausgewählten land-, forst- und fischereiwirt-schaftlichen Unternehmen,
Privateigentümer und Kommunen in Bayern sowie dem Freistaat Bayern (Forst- und
Wasserwirtschaftsverwaltung) besprochen, welche Maßnahmen umsetzbar sind, sowie
die entsprechenden Kosten ermittelt.
Von
Juli 2013 bis Februar 2014 erstellte die Thüringer Landgesellschaft mit regionalen
Akteuren in Thüringen eine „Ampelkarte“. Von März bis Mai 2014 stimmte die BBV
LandSiedlung, eine Tochtergesellschaft des
Bayerischen Bauernverbandes, mit Landwirten, Waldgenossenschaften und Kommunen
weitere umsetzbare Naturschutzmaßnahmen im Raum Meeder und Bad Rodach ab. Die Ergebnisse werden in Form einer „Ampelkarte“
dargestellt. Die
Potentialanalyse der BBV LandSiedlung wird aus Mittel des Landkreises Coburg
finanziert.
Anfang Mai 2014 wurde ein Vorentwurf des
Projektantrags Phase II den Fördermittelgebern vorgelegt.
Anschließend stellte Herr Beyer Ergebnisse
der erwähnten Abstimmungsgespräche in Thüringen und Bayern sowie Eckdaten des
Vorentwurfs des Projektantrags für die Phase II vor:
Für
71% des Thüringer Kerngebiets stimmte die Thüringer Landgesellschaft die im
PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben,
Forstämtern, Kommunen, einzelnen privaten Flächeneigentümern, der Stiftung
Naturschutz Thüringen u. a. ab. Für 51% der vorgeschlagenen Maßnahmenflächen
wurde eine Zustimmung verzeichnet. Für weitere 30 % der Maßnahmenflächen wurde
eine Zustimmung mit Bedingungen festgestellt. In großen Abschnitten des Grünen
Bandes aber auch in den angrenzenden Kerngebietsflächen können daher Maßnahmen
mit Förderung durch das Naturschutzgroßprojekt umgesetzt werden. Ein Großteil
der Fördermittel für biotopersteinrichtenden Maßnahmen ist für Entbuschungen
und Auflichtungen sowie Erhöhung des Alt- und Totholzanteils im Wald
vorgesehen. Die Thüringer Landgesellschaft hat ein Kostenvolumen für
biotopersteinrichtende Maßnahmen und Ausgleichszahlungen in Thüringen von ca.
3,6 Mio € errechnet.
Die BBV LandSiedlung
hat in der Gemeinde Meeder inzwischen 63,5%
der Kerngebietsfläche bearbeitet (260 ha). Für 53% der bearbeiteten Fläche
wurde Mitwirkungsbereitschaft signalisiert (Flächen, die bereits unter Naturschutz
stehen bzw. im Besitz von Naturschutzverbänden sind). Für 20% der Fläche ist
die Bereitschaft, landwirtschaftliche Flächen in das Naturschutzgroßprojekt
einzubringen, gegeben. Dies ist jedoch von den Rahmenbedingungen abhängig. Auf
27% der Flächen werden die vorgeschlagenen Maßnahmen des PEPL’s abgelehnt.
In
Bayern wurden unter anderem Abstimmungsgespräche mit den Bayerischen
Staatsforsten durchgeführt. Der Forstbetrieb Coburg wird die im Pflege- und
Entwicklungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen auf Staatsforstflächen wie z.B.
Niederwaldbewirtschaftung (ca. 2,4 ha), starke Auflichtung von
Kiefernwaldbeständen (ca. 13 ha) oder Artenschutz Frauenschuh (= 1,2 ha)
durchführen. Angrenzend an das bestehende Naturwaldreservat „Schwengbrunnen“
(25 ha) sieht der Bayerische Staatsforst eine Erweiterung des
Naturwaldreservats um 20 ha als realistisch an. Weitere 20 ha sogenannter
Klasse 1-Wälder und „Zerfallsinseln“ sollen dauerhaft als Naturwaldzellen
entwickelt werden. Im Staatswald werden dafür keine Fördermittel des
Naturschutzgroßprojekts in Anspruch genommen werden.
Mit
dem Wasserwirtschaftsamt Kronach wurden Planungen zur Auenentwicklung auf
Flächen des Wasserwirtschaftsamtes, des Bundes Naturschutz und des Landkreises
Kronach entwickelt. In 8 Gebieten entlang von Helling, Kreck, Rodach und Föritz
sind Maßnahmen wie Laufverlängerung sowie Anlage von Kleingewässern und
Feuchtmulden geplant. Die Kosten für die Maßnahmen wurden mit rund einer
Million Euro kalkuliert.
Auf
vorhandenen Eigentumsflächen der bayerischen Naturschutzverbände und
–stiftungen könnten biotopersteinrichtenden Maßnahmen mit einem Kostenvolumen
von ca. 560.000 € durchgeführt werden. Zu diesen Maßnahmen zählen
beispielsweise die Pflege vorhandener Kleingewässer, Entbuschung verbuschter Magerrasen,
Auflichten von Waldbeständen oder die Anlage von Feuchtmulden. Auf
naturschutzgewidmeten Flächen der Gemeinden, des Landkreises, des Bundes und
des Freistaats Bayern könnten biotopersteinrichtende Maßnahmen in einer
Größenordnung von ca. 68.000 € umgesetzt werden.
Der
Vorentwurf des Projektantrags sieht für das bayerische Kerngebiet
biotopersteinrichtende Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 2 Mio € vor,
die auf vorhandenen Flächen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie
auf geplanten Ankaufs- oder Pachtflächen realisiert werden sollen. Darin
enthalten sind auch Kosten für Maßnahmen auf Privatflächen (z.B. Entschlammung
von Teichen) sowie für Beweidungsinfrastrukur (z.B. Erweiterung der
Beweidungsflächen in der Ausgleichsfläche Schweighof).
Im
Vorentwurf des Projektantrags ist der Erwerb von 51,5 ha in Bayern geplant.
Problemlos sind schon jetzt mindestens 21 ha Fläche anzukaufen, da es sich bei
diesen Grundstücken entweder um Wald- oder Brachflächen handelt, oder um
landwirtschaftliche Grundstücke, die die Eigentümer selbst nutzen oder der
Pächter dem Flächenverkauf zustimmt. Bei weiteren 12,5 ha landwirtschaftlich
genutzten Flächen besteht Verkaufsbereitschaft, jedoch ist in der Phase II noch
eine Abstimmung mit den Pächtern notwendig. Außerhalb des Kerngebiets liegen
dem Zweckverband noch Verkaufsangebote von über 36 ha vor. Diese Grundstücke
eignen sich als Tauschflächen. Eine entsprechende Abstimmung mit den Pächtern
ist noch in der Phase II notwendig. Der Tausch könnte bei einer Einigung dann
über das Amt für ländliche Entwicklung abgewickelt werden. Es erscheint daher
realistisch, dass der geplante Flächenerwerb von ca. 51,5 ha umgesetzt werden
kann.
Für
langfristige Pacht in Bayern sieht der Vorentwurf des Projektantrags 40 ha vor.
Derzeit erscheinen mindestens 7 ha realisierbar. Es handelt sich dabei um
Waldflächen, Grundstücke, die der Eigentümer selbst nutzt sowie nicht
verpachtete kommunale Flächen. Mit den Kommunen steht der Zweckverband noch in
Verhandlungen, weitere Flächen pachten zu können.
Der
Vorentwurf des Projektantrags sieht im Offenland langfristige
Ausgleichszahlungen (z.B. Einrichtung von Uferrandstreifen oder Ackerbrachen)
auf 13,5 ha (Kosten: ca. 90.000 €) vor. Im Wald sind langfristige
Ausgleichszahlungen auf 61,5 ha (ca. 215.000 €) für Hiebsruhe in naturnahen
Waldbeständen (99 Jahre) und Ankauf von einzelnen Biotopbäumen oder
Biotopbaumgruppen in Privat- und Kommunalwald geplant.
Die
Gesamtkosten des Vorentwurfs des Projektantrags belaufen sich auf ca. 10,6 Mio.
€. Auf das bayerische Kerngebiet entfallen voraussichtlich ca. 4,4 Mio. €. Der
Eigenanteil für das Förderprojekt beträgt für die Landkreise Coburg und Kronach
durchschnittlich zusammen ca. 22.000 € / Jahr (bei einer Projektdauer von 10
Jahren).“