Sachstandsbericht Antragstellung Phase II (Bayern und Thüringen)

 

Herr Beyer berichtet über die wichtigen organisatorische Arbeitsschritte von Juni 2013 bis Mai 2014:

 

„Am 18.6.2013 wurde ein erneuter Antrag auf kostenneutrale Verlängerung der vom BfN geförderten Phase I bis zum 30.11.2013 eingereicht und bewilligt. Von Juli bis Oktober 2013 wurde die Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz in den PEPL eingearbeitet. Es erfolgten außerdem Abstimmungsgespräche mit den Bayerischen Staatsforsten und dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bezüglich der im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen auf Flächen des Bayerischen Staatsforsts. Zwischen Bund und Ländern musste vor Abschluss des PEPL’s außerdem noch das Kapitel zur administrativen Flächensicherung abgestimmt werden. Im November 2013 erfolgte schließlich die Billigung des PEPL‘s durch Bund und Länder.

 

Von September 2013 bis April 2014 wurden mit ausgewählten land-, forst- und fischereiwirt-schaftlichen Unternehmen, Privateigentümer und Kommunen in Bayern sowie dem Freistaat Bayern (Forst- und Wasserwirtschaftsverwaltung) besprochen, welche Maßnahmen umsetzbar sind, sowie die entsprechenden Kosten ermittelt.

 

Von Juli 2013 bis Februar 2014 erstellte die Thüringer Landgesellschaft mit regionalen Akteuren in Thüringen eine „Ampelkarte“. Von März bis Mai 2014 stimmte die BBV LandSiedlung, eine Tochtergesellschaft des Bayerischen Bauernverbandes, mit Landwirten, Waldgenossenschaften und Kommunen weitere umsetzbare Naturschutzmaßnahmen im Raum Meeder und Bad Rodach ab. Die Ergebnisse werden in Form einer „Ampelkarte“ dargestellt. Die Potentialanalyse der BBV LandSiedlung wird aus Mittel des Landkreises Coburg finanziert.

 

Anfang Mai 2014 wurde ein Vorentwurf des Projektantrags Phase II den Fördermittelgebern vorgelegt.

 

Anschließend stellte Herr Beyer Ergebnisse der erwähnten Abstimmungsgespräche in Thüringen und Bayern sowie Eckdaten des Vorentwurfs des Projektantrags für die Phase II vor:

 

Für 71% des Thüringer Kerngebiets stimmte die Thüringer Landgesellschaft die im PEPL vorgeschlagenen Maßnahmen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Forstämtern, Kommunen, einzelnen privaten Flächeneigentümern, der Stiftung Naturschutz Thüringen u. a. ab. Für 51% der vorgeschlagenen Maßnahmenflächen wurde eine Zustimmung verzeichnet. Für weitere 30 % der Maßnahmenflächen wurde eine Zustimmung mit Bedingungen festgestellt. In großen Abschnitten des Grünen Bandes aber auch in den angrenzenden Kerngebietsflächen können daher Maßnahmen mit Förderung durch das Naturschutzgroßprojekt umgesetzt werden. Ein Großteil der Fördermittel für biotopersteinrichtenden Maßnahmen ist für Entbuschungen und Auflichtungen sowie Erhöhung des Alt- und Totholzanteils im Wald vorgesehen. Die Thüringer Landgesellschaft hat ein Kostenvolumen für biotopersteinrichtende Maßnahmen und Ausgleichszahlungen in Thüringen von ca. 3,6 Mio € errechnet.

 

Die BBV LandSiedlung hat in der Gemeinde Meeder inzwischen 63,5% der Kerngebietsfläche bearbeitet (260 ha). Für 53% der bearbeiteten Fläche wurde Mitwirkungsbereitschaft signalisiert (Flächen, die bereits unter Naturschutz stehen bzw. im Besitz von Naturschutzverbänden sind). Für 20% der Fläche ist die Bereitschaft, landwirtschaftliche Flächen in das Naturschutzgroßprojekt einzubringen, gegeben. Dies ist jedoch von den Rahmenbedingungen abhängig. Auf 27% der Flächen werden die vorgeschlagenen Maßnahmen des PEPL’s abgelehnt.

 

In Bayern wurden unter anderem Abstimmungsgespräche mit den Bayerischen Staatsforsten durchgeführt. Der Forstbetrieb Coburg wird die im Pflege- und Entwicklungsplan vorgeschlagenen Maßnahmen auf Staatsforstflächen wie z.B. Niederwaldbewirtschaftung (ca. 2,4 ha), starke Auflichtung von Kiefernwaldbeständen (ca. 13 ha) oder Artenschutz Frauenschuh (= 1,2 ha) durchführen. Angrenzend an das bestehende Naturwaldreservat „Schwengbrunnen“ (25 ha) sieht der Bayerische Staatsforst eine Erweiterung des Naturwaldreservats um 20 ha als realistisch an. Weitere 20 ha sogenannter Klasse 1-Wälder und „Zerfallsinseln“ sollen dauerhaft als Naturwaldzellen entwickelt werden. Im Staatswald werden dafür keine Fördermittel des Naturschutzgroßprojekts in Anspruch genommen werden.

 

Mit dem Wasserwirtschaftsamt Kronach wurden Planungen zur Auenentwicklung auf Flächen des Wasserwirtschaftsamtes, des Bundes Naturschutz und des Landkreises Kronach entwickelt. In 8 Gebieten entlang von Helling, Kreck, Rodach und Föritz sind Maßnahmen wie Laufverlängerung sowie Anlage von Kleingewässern und Feuchtmulden geplant. Die Kosten für die Maßnahmen wurden mit rund einer Million Euro kalkuliert.

 

Auf vorhandenen Eigentumsflächen der bayerischen Naturschutzverbände und –stiftungen könnten biotopersteinrichtenden Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von ca. 560.000 € durchgeführt werden. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise die Pflege vorhandener Kleingewässer, Entbuschung verbuschter Magerrasen, Auflichten von Waldbeständen oder die Anlage von Feuchtmulden. Auf naturschutzgewidmeten Flächen der Gemeinden, des Landkreises, des Bundes und des Freistaats Bayern könnten biotopersteinrichtende Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 68.000 € umgesetzt werden.

 

Der Vorentwurf des Projektantrags sieht für das bayerische Kerngebiet biotopersteinrichtende Maßnahmen in einer Größenordnung von ca. 2 Mio € vor, die auf vorhandenen Flächen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie auf geplanten Ankaufs- oder Pachtflächen realisiert werden sollen. Darin enthalten sind auch Kosten für Maßnahmen auf Privatflächen (z.B. Entschlammung von Teichen) sowie für Beweidungsinfrastrukur (z.B. Erweiterung der Beweidungsflächen in der Ausgleichsfläche Schweighof).

 

Im Vorentwurf des Projektantrags ist der Erwerb von 51,5 ha in Bayern geplant. Problemlos sind schon jetzt mindestens 21 ha Fläche anzukaufen, da es sich bei diesen Grundstücken entweder um Wald- oder Brachflächen handelt, oder um landwirtschaftliche Grundstücke, die die Eigentümer selbst nutzen oder der Pächter dem Flächenverkauf zustimmt. Bei weiteren 12,5 ha landwirtschaftlich genutzten Flächen besteht Verkaufsbereitschaft, jedoch ist in der Phase II noch eine Abstimmung mit den Pächtern notwendig. Außerhalb des Kerngebiets liegen dem Zweckverband noch Verkaufsangebote von über 36 ha vor. Diese Grundstücke eignen sich als Tauschflächen. Eine entsprechende Abstimmung mit den Pächtern ist noch in der Phase II notwendig. Der Tausch könnte bei einer Einigung dann über das Amt für ländliche Entwicklung abgewickelt werden. Es erscheint daher realistisch, dass der geplante Flächenerwerb von ca. 51,5 ha umgesetzt werden kann.

 

Für langfristige Pacht in Bayern sieht der Vorentwurf des Projektantrags 40 ha vor. Derzeit erscheinen mindestens 7 ha realisierbar. Es handelt sich dabei um Waldflächen, Grundstücke, die der Eigentümer selbst nutzt sowie nicht verpachtete kommunale Flächen. Mit den Kommunen steht der Zweckverband noch in Verhandlungen, weitere Flächen pachten zu können.

 

Der Vorentwurf des Projektantrags sieht im Offenland langfristige Ausgleichszahlungen (z.B. Einrichtung von Uferrandstreifen oder Ackerbrachen) auf 13,5 ha (Kosten: ca. 90.000 €) vor. Im Wald sind langfristige Ausgleichszahlungen auf 61,5 ha (ca. 215.000 €) für Hiebsruhe in naturnahen Waldbeständen (99 Jahre) und Ankauf von einzelnen Biotopbäumen oder Biotopbaumgruppen in Privat- und Kommunalwald geplant.

 

Die Gesamtkosten des Vorentwurfs des Projektantrags belaufen sich auf ca. 10,6 Mio. €. Auf das bayerische Kerngebiet entfallen voraussichtlich ca. 4,4 Mio. €. Der Eigenanteil für das Förderprojekt beträgt für die Landkreise Coburg und Kronach durchschnittlich zusammen ca. 22.000 € / Jahr (bei einer Projektdauer von 10 Jahren).“