Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt die Geschäftsordnung des Ausschusses für Jugend und Familie in der vorliegenden Form.


Sachverhalt:

 

Art. 17 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) regelt, dass sich der Jugendhilfeausschuss -im Landkreis Coburg der Ausschuss für Jugend und Familie- eine Geschäftsordnung gibt.

 

Diese neu entwickelte Geschäftsordnung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Sie regelt
- die Zuständigkeit

- die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflichten

- den Sitzungsvor- und –ablauf

- Sitzungszwang, Teilnahme- und Abstimmungspflicht

- den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung

- die Niederschrift und

- die Aufwandsentschädigung.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 

 


einstimmig