Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie empfiehlt dem Kreistag der Änderung der Satzung zuzustimmen und die Satzung in der vorliegenden Form (Stand 12.05.2014) zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Gemäß Art 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) sind Verfassung und Verfahren des Jugendamtes vom Kreistag nach Anhörung des Jugendhilfeausschusses zu bestimmen.

Gemäß Art. 17 Abs. 4 AGSG ist darüber hinaus festgelegt, dass sich der Jugendhilfeausschuss eine Geschäftsordnung gibt.

 

Für den Landkreis Coburg gilt die mit Datum vom 14.12.2007 in Kraft getretene Satzung. Eine Geschäftsordnung liegt nicht vor.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf berücksichtigt

  • organisatorische Änderungen im Fachbereich,
  • Konkretisierung von Wahlvorschlägen und die geheime Wahl der nicht dem Kreistag angehörenden stimmberechtigten Mitglieder,
  • die Herausnahme der Regelungen, die künftig in der Geschäftsordnung des Ausschusses für Jugend und Familie fixiert werden.

 

In Anlage sind die bisherige und die neue Satzung synoptisch dargestellt.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

 


einstimmig