Er stellt weiter fest, dass zu Beginn der Sitzung außer dem Vorsitzenden 28 Ausschussmitglieder anwesend sind. Mit dem Vorsitzenden sind 15 Mitglieder stimmberechtigt, 8 in beratender Funktion und 5 als Vertreter der Jugend- und Wohlfahrtsverbände anwesend. Der Ausschuss ist somit beschlussfähig.