Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Landrat Michael Busch wird die Nutzung des Dienst-Pkw des Landrates (derzeit Audi A 8, CO- LR 2000) für Fahrten zwischen seiner Wohnstätte, der ersten Tätigkeitsstätte am Landratsamt Coburg und der letzten Tätigkeitsstätte gestattet. Der dadurch entstehende geldwerte Vorteil ist entsprechend der geltenden Vorschriften zu versteuern.

 

Die Nutzung für sonstige private Fahrten wird gegen Erstattung der dafür anfallenden Treibstoff-Kosten gestattet, sofern die privat gefahrenen Kilometer monatlich mehr als 100 km betragen.

 

einstimmig

 

 


Sachverhalt:

 

Bisher wurde der Landrat des Kreises Coburg am Morgen von einem Fahrer des Landratsamtes mit einem Dienstwagen abgeholt und am Abend wieder zur Wohnung nach Hause gebracht. Termine außerhalb der Behörde wurden ebenfalls durch Abholung von zu Hause direkt bedient. Der geldwerte Vorteil des Landrates für die Ersparnis des Arbeitsweges und die Inanspruchnahme des Fahrdienstes wurde entsprechend der geltenden steuerrechtlichen Vorschriften behandelt.

 

Bereits zum Ende der abgelaufenen Amtsperiode von Landrat Michael Busch hat sich gezeigt, dass diese Regelung nicht mehr zweckmäßig ist. Insbesondere seit Eintritt des Fahrers Ulrich Seifart in die Freistellungsphase der Altersteilzeit werden dienstliche Fahrten vermehrt vom Landrats selbst vorgenommen. Der Fahrdienst wird ausnahmsweise nur noch bei längeren Fahrten und einzelnen Veranstaltungen genutzt.

 

Daher ist es angebracht, dass Herr Landrat Michael Busch zukünftig das Dienst-Fahrzeug des Landrates des Kreises Coburg mit nach Hause nimmt, um dienstliche Termine auch direkt von zu Hause oder auf dem Weg nach Hause wahrnehmen zu können. Dadurch kann die Nutzung des Dienst- Pkw des Landrates deutlich flexibilisiert werden. Dies ist nahezu ausschließlich der Praktizierbarkeit der vorgenannten Handhabung geschuldet. Dadurch werden unnötige Doppelfahrten vermieden. Im Einzelfall soll auch eine Nutzung für sonstige private Fahrten möglich sein. Diese Nutzung soll gegen Erstattung der für den Landkreis anfallenden Kosten für den Pkw erfolgen, sofern die privat gefahrenen Kilometer monatlich mehr als 100 km betragen.

 

Insgesamt führt die Nutzung des Dienstwagens des Landrats zu erheblichen Einsparungen (Personalkapazität Fahrer, Vermeidung von Leerfahrten).

 

Wie bisher ist der geldwerte Vorteil, den Landrat Michael Busch aus der Nutzung des Dienst- Pkw für die privaten Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte ziehen kann, entsprechend den geltenden Vorschriften zu versteuern (Pauschal 0,03 % - des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges, derzeit Audi A 8).

 

 

 

An dieser Stelle übernimmt Kreisrat Wolfgang Dultz den Vorsitz, weil Landrat Michael Busch wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist.