Beschluss:
Der Kreistag des
Landkreises Coburg bestellt
Herrn Kreisrat
Christian Gunsenheimer
zum weiteren
Stellvertreter des Landrats.
Für: 37 Gegen: 21
Sachverhalt:
Der Kreistag kann
durch Beschluss einen weiteren Stellvertreter/in des Landrats bestellen (Art.
36 LKrO). In § 50 Abs. der GeschO für den Kreistag ist festgelegt, dass der aus
der Mitte des Kreistags bestellte weitere Vertreter des Landrats dessen Vertretung übernimmt.
Die Vergütung
bestimmt sich nach § 6 der Satzung zur Entschädigung der Kreisräte und der
sonstigen für den Landkreis ehrenamtlich Tätigen. Vorschläge werden aus den
Reihen der Fraktionen und/oder Kreistagsmitglieder erwartet.
Folgende Vorschläge werden
für das Amt zum weiteren Stellvertreter des Landrats.
eingebracht:
·
Auf
Vorschlag von Kreisrat Gerold Strobel namens der Fraktion der Freien Wähler:
Kreisrat Christian Gunsenheimer
·
Auf
Vorschlag von Kreisrätin Gabriele Jahn namens der Fraktion Bündnis90/Die
Grünen: Kreisrat Bernd Lauterbach
·
Auf
Vorschlag von Kreisrat Thomas Büchner namens der ödp:
Kreisrat Christoph Raabs
Landrat Michael Busch lässt per Handzeichen über den 1. Vorschlag abstimmen.
Die Mehrheit mit 37 Stimmen erhält Herr Kreisrat Christian Gunsenheimer, deshalb entfallen die restlichen Abstimmungen.