Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Art. 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2012, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.09.2013 (GVBl. S. 625), schreibt vor, dass der/die Beamte/Beamtin spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Kreistag nach Aufnahme der Amtstätigkeit des Beamten abhält, folgenden Diensteid leistet:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

 

Landrat Michael Busch vereidigt Herrn Stellvertreter des Landrats Rainer Mattern. Dieser spricht in feierlicher Form die in Art. 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) vorgeschriebene Eidesformel vor, die von dem Stellvertreter des Landrats nachgesprochen wird.

 

Über die Vereidigung wird eine Niederschrift gefertigt.