Beschluss:
Nach Ablauf des
Wahlverfahrens gibt die/der Vorsitzende nachstehendes Ergebnis bekannt:
Stimmberechtigte: 59
abgegebene Stimmzettel: 59
gültige Stimmen: 57
ungültige Stimmen: 2
Mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen hat erhalten:
Kreisrat Rainer
Mattern
Er ist damit zum Stellvertreter des Landrats gewählt.
Sachverhalt:
Der Kreistag wählt
aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit den Stellvertreter des Landrats,
gem. Art. 32 Abs 1 Satz 1 LKrO.
Für die Wahlhandlung
wurde eine Wahlkommission gebildet. Zur Durchführung übernimmt Ulrike Stadter
die Sitzungsleitung.
Folgende Vorschläge
werden für die Wahl des Stellvertreters des Landrats eingebracht:
·
Kreisrätin
Elke Protzmann schlägt namens der CSU/LV-Fraktion Herrn Kreisrat Rainer Mattern
vor.
·
Kreisrat
Frank Rebhan schlägt namens der SPD-Fraktion Herrn Kreisrat Carsten Höllein
vor.
·
Kreisrat
Bernd Lauterbach schlägt namens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Frau
Kreisrätin Dagmar Escher vor.
Nach dem Auszählen
der Stimmen gibt Frau Ulrike Stadter folgendes Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene
Stimmzettel 59
davon 59 Stimmen
gültig.
Die absolute
Mehrheit liegt somit bei 30 Stimmen.
Kreisrat Martin
Mittag erhält 2 Stimmen.
Kreisrätin Dagmar
Escher erhält 7 Stimmen.
Kreisrat Carsten
Höllein erhält 23 Stimmen.
Kreisrat Rainer
Mattern erhält 27 Stimmen
Eine Stichwahl
zischen Kreisrat Rainer Mattern und Kreisrat Carsten Höllein ist somit
erforderlich.
Abgegebene
Stimmzettel 59
davon sind 2 Stimmen
ungültig.
Gültig sind 57
Stimmen.
Die absolute
Mehrheit liegt somit bei 29 Stimmen.
30 Stimmen erhält Herr Kreisrat Rainer
Mattern,
27 Stimmen entfallen
auf Herrn Kreisrat Carsten Höllein.
Es wird festgestellt,
dass Herr Kreisrat Rainer Mattern zum Stellvertreter des Landrats gewählt ist.
Auf Befragen erklärt er, dass er die Wahl annimmt.
Landrat Michael Busch,
der wieder den Vorsitz übernommen hat, gratuliert persönlich und namens der
Mitglieder des Kreistages Coburg Herrn Rainer Mattern zu seiner Wahl.
Über die Annahme der
Wahl wird eine schriftliche Erklärung gefertigt.