Sitzung: 08.05.2014 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 58, Nein: 1
Vorlage: 037/2014
Beschluss:
2. Die bisherige Geschäftsordnung wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Ursächlich hierfür waren
- die neue Mustergeschäftsordnung des
Bayerischen Landkreistages in der Fassung vom 10. März 2014,
- sonstige redaktionelle Änderungen,
- Vorschläge seitens der Verwaltung und
- Vorschläge seitens der Fraktionen.
Diese wurden in einem internen Gespräch mit
Landrat Michael Busch und den bisherigen Faktionsvorsitzenden am 10.04.2014
vorbesprochen und abgestimmt. Ein weiteres Abschlusstreffen fand mit den
Fraktionsvorsitzenden am 06.05.2014 statt.
Entsprechende Unterlagen und Daten sind an
die Fraktionen – auch an die nicht mittels Fraktion organisierten Kreisräte -
gegangen. Die aktuelle Fassung ist ebenso im Gremieninformationssystem
eingestellt. Die wichtigsten Änderungen
sind „gelb“ markiert. Auf eine nochmalige Darstellung wird an dieser
Stelle verzichtet.
Kreisrat Bernd Lauterbach, Bündnis 90/Die Grünen stellt folgende
Änderungsanträge:
Der Kreistag möge beschließen
1.
§ 42,
Abs. 2 soll wie folgt ergänzt wird:
Haben dabei mehrere Parteien oder
Wählergruppen gleichen Anspruch auf einen Sitz, entscheidet das Los, es sei
denn, eine einvernehmliche Absprache unter den betroffenen Parteien und
Wählergruppen kommt zu Stande.
Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Für: 37 Gegen: 21
2.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss (§ 36) soll auf 7 Mitgliedern festgelegt werden.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Für: 50 Gegen: 6
Kreisrat Thomas Büchner, ÖDP stellt folgende Änderungsanträge:
Der Kreistag möge beschließen
1.
Unter §
29, Abs. 3, Punkt 10 soll die Laufzeit von 10 Jahren auf 6 Jahre verkürzt
werden.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Für: 2 Gegen: 56
2.
Die
genannten Ausschüsse unter dem V. Teil sollen von 12 Mitglieder auf 14
Mitlieder erhöht werden.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.
Für: 2 Gegen: 56
Herr Jürgen W. Heike nimmt wegen einer beruflichen Verpflichtung ab
14:05 Uhr an der Sitzung teil. Er wird vor der endgültigen Beschlussfassung die
Geschäftsordnung von Herrn Landrat Busch wie unter TOP 6 beschrieben vereidigt.