Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 4

Beschluss:

 

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2013 – 2017 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2013 – 2017.

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).

 

Letztmals am 07.03.2013 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2012 – 2016 beschlossen.

 

Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:

 

a)        Wegfall des Finanzplanungsjahres 2012 und Neuerfassung des Jahres 2017

 

b)        Wegfall oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen

 

c)         Verschiebung von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre

 

d)        neue Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten

Planungsunterlagen etc.)

 

Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s. auch Finanzplan).

 


 

aus der Beratung:

 

Landrat Michael Busch teilt mit, dass er dieses Jahr keine Vorbemerkung zum Haushalt verlesen werde. Denn heute sei ein großer Tag für unseren Kämmerer Gerhard Lehrfeld, er stelle seinen letzten Haushalt vor. Er habe in den letzten Jahren einen Haushalt vorlegen können, der jeweils mit nur einer Gegenstimme und im vergangenen Jahr mit fünf Gegenstimmen genehmigt wurde.

 

 

Redebeitrag des Kreiskämmerers Gerhard Lehrfeld:

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,

 

zur Situation der öffentlichen Finanzen im Allgemeinen und zur Lage des Landkreises im Besonderen habe ich bereits sehr ausführlich in den Fraktionen, aber auch in der gemeinsamen Sitzung des Kreisausschusses und des Bauausschusses Stellung genommen. Auch habe ich die wichtigsten Eckpunkte des diesjährigen Haushaltes dabei benannt. Ich hoffe, dass dies für Sie ausreichend war, um sich ein Bild über den Haushalt 2014 und die derzeitige Finanzsituation im Landkreis Coburg zu machen.

Um Wiederholungen zu vermeiden, werde ich deshalb heute zum Haushalt 2014 insgesamt nur einen ganz groben Überblick geben und primär die in der gemeinsamen Sitzung des Kreisausschusses und Bauausschusses beschlossenen Änderungen und deren Finanzierung in den Vordergrund stellen.

 

Die Aufstellung des Haushaltes 2014 gestaltete sich etwas leichter, als dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Ermöglicht wurde dies im Wesentlichen durch einen nochmaligen Anstieg der Umlagekraft um weitere 5%, die bereits im Vorjahr 2013 um über 10% gestiegen war. Mit dazu beigetragen hat aber auch die erneute Absenkung des Bezirksumlagenhebesatzes um weitere 1,3 Punkte.

 

Oberstes Ziel des Landkreises ist es nach wie vor, mit den Städten und Gemeinden eine verträgliche Lösung zu finden. Aus diesem Grund sollen in 2014 der volle voraussichtliche Überschuss des Verwaltungshaushaltes aus 2013 in Höhe von 2.285.000 € komplett wieder der Rücklage entnommen und dem Verwaltungshaushalt 2014 zugeführt werden. Gemäß dem Verwaltungsvorschlag ist bei einer Senkung des Bezirksumlagenhebesatzes um 1,3 Punkte eine Senkung des Kreisumlagenhebesatzes um 1,5 Punkte vorgesehen. Welche Risiken für die Haushaltsaufstellung der kommenden Jahre damit verbunden sind, habe ich sowohl in den Fraktionssitzungen als auch in der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden vor knapp 2 Wochen und in der Vorberatung vor 1 Woche bereits sehr deutlich aufgezeigt. Dennoch halte ich dies aus der Sicht der Landkreisfinanzen für noch vertretbar, verhehle aber nicht, dass wegen der ausgabeträchtigen Investitionen der nächsten Jahre und des für 2015 zu erwartenden Umlagekraftrückganges mir eine geringere Absenkung des Kreisumlagenhebesatzes eigentlich lieber wäre.

 

Im Zuge der Vorberatung vor zwei Wochen haben sich im Verwaltungshaushalt gegenüber den Ihnen vorliegenden Zahlen folgende Änderungen ergeben:

 

Einnahmen

HHSt.

 

 

in Euro

6500.1607

Erstattungen des Bundes,

Ablöse Unterhaltungsmehraufwand Brücke CO17/B999 bei Unterwohlsbach

+

25.000

 

 

+

25.000

 

Ausgaben

HHSt.

 

 

in Euro

0301.4100

Beamtenbezüge Kämmerei, Reduzierung des Ansatzes durch interne Neubesetzung des Kreiskämmerers

./.

40.000

9161.8600

Zuführung zum Vermögenshaushalt

+

65.000

 

 

+

25.000

Zwischenzeitlich hat sich bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes noch eine weitere Änderung ergeben:

 

HHSt.

 

 

in Euro

7912.7170

Zuschüsse Regionalmanagement für ein Regionales Terminportal (Bgmstr-Dialog am 26.02.2014)

+

8.500

9121.8070

Zinsausgaben Sonstige Banken (Abrundung)

+

1.500

9161.8600

Zuführung zum Vermögenshaushalt

./.

10.000

 

 

 

0

 

Wenn es dabei bleibt, erhöht sich dadurch das Volumen des Verwaltungshaushaltes von bislang 66.775.000 € um 25.000 € auf nunmehr 66.800.000 €.

 

Im Investitionsprogramm und im Vermögenshaushalt 2014 wurden von den Mitgliedern des Kreis- und des Bauausschusses die Ausgabenansätze Investitionszuweisung Denkmalpflege für die ehemalige Staatsdomäne Sonnefeld mit 42.000 € und Deckenbau Radweg Kreisstraße CO4 Bad Rodach - Abzweig Gauerstadt mit 75.000 € von 2014 auf 2015 verschoben. Im Gegenzug wurde der im Jahr 2015 vorgesehene Ansatz von 50.000 € für den Ausbau der Kreisstraße CO4 in der Ortsdurchfahrt Bad Rodach in Richtung Heldritt auf 2014 vorgezogen.

 

Im Einzelnen ergeben sich dadurch im Vermögenshaushalt 2014 gegenüber dem ursprünglichen Entwurf folgende Änderungen:

 

Einnahmen

HHSt.

 

 

in Euro

6527.3600

Investitionszuweisungen Bund, Umbuchung eines Teils der seinerzeitigen Ablöse im Zuge der Umstufung der B4 alt Lautertal

+

50.000

9121.3777

Kreditaufnahmen Sonstige Banken

./.

185.000

9161.3000

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

+

65.000

 

 

./.

70.000

 

Ausgaben

HHSt.

 

 

in Euro

3600.9870

Investitionszuweisungen Denkmalpflege, Verschiebung des Ansatzes für die ehemalige Staatsdomäne Sonnefeld auf 2015

./.

42.000

6500.9506

Deckenbau Radweg CO4 Bad Rodach - Abzweig Gauerstadt, Verschiebung des Ansatzes auf 2015

./.

75.000

6504.9502

Ausbau Kreisstraße CO4 OD Bad Rodach Richtung Heldritt, vorziehen des Ansatzes 2015 auf 2014

+

50.000

9121.9777

Tilgungsausgaben sonstige Banken, Reduzierung des Ansatzes durch geringere Kreditaufnahme

./.

3.000

 

 

./.

70.000

 

Bedingt durch die weiteren Änderungen im Verwaltungshaushalt ergeben sich noch folgende weitere Änderungen bei den Einnahmen im Vermögenshaushalt:

 

HHSt.

 

 

in Euro

9121.3777

Kreditaufnahmen Sonstige Banken

+

10.000

9161.3000

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

./.

10.000

 

 

 

0

 

Soweit von Ihnen keine weiteren Änderungen vorgenommen werden, verringert sich dadurch die Kreditaufnahme in 2014 von bislang 6.240.000 € um 175.000 € auf nunmehr 6.065.000 €, die damit um 4.146.000 € höher als die veranschlagten Tilgungen liegt. Das Volumen des Vermögenshaushaltes 2014 reduziert sich dadurch von bislang 19.455.000 € um 70.000 € auf nunmehr 19.385.000 €.

 

Im Finanzplanungszeitraum 2015 – 2017 wurde das Investitionsprogrammvolumen für 2015 wegen der vorgenommen Verschiebungen und einer entsprechend höheren Kreditaufnahme um 70.000 € auf 19.155.000 € erhöht.

 

 

 

 

 

 

Abschließend noch ein Wort zur Verschuldung und zum Rücklagenstand:

Zum 31.12.2013 betrug der Schuldenstand insgesamt 26.631.000 €. Nach den derzeitigen geänderten Haushaltsunterlagen sind unberücksichtigt eventuell noch weitere Änderungen in 2014 Kreditaufnahmen über 6.065.000 € und Tilgungen von 1.919.000 € vorgesehen. Hinzu kommt noch die bislang noch nicht getätigte Kreditaufnahme für 2013, für die im Zuge des Jahresabschlusses 2013 entsprechende Haushaltseinnahmereste über 6.815.000 € gebildet wurden. Der Schuldenstand zum Jahresende 2014 wird somit bei rund 37.592.000 €, somit um rund 10.961.000 € höher als in 2013 liegen. Dies entspricht rd. 433 € je Einwohner (Landesdurchschnitt 239 €).

 

Der Bestand der allgemeinen Rücklage einschl. des Bausparguthabens beträgt zum 31.12.2013 rund 2.815.000 €. Für 2014 sind eine Entnahme in Höhe von 2.285.000 € als Zuführung zum Verwaltungshaushalt vorgesehen. Im Gegenzug werden auch in 2014 weitere 48.000 € dem Bausparguthaben zugeführt. Daraus wird sich zum Jahresende 2014 ein Bestand der allgemeinen Rücklage einschl. des Bausparguthabens von rd. 578.000 € ergeben, der damit um 38.000 € unter der vorgeschriebenen Mindesthöhe von 616.000 € liegen wird.

 

Nach dem Anstieg des Kreisumlagenhebesatzes in den Jahren 2010 und 2011 um jeweils 2 Punkte infolge der noch stärker angestiegenen Bezirksumlage, konnte ich Ihnen 2013 erstmals wieder eine Kreisumlagensenkung von 48,0 v.H. auf 46,5 v.H. präsentieren. In 2014 hat der Bezirk erneut seinen Hebesatz um weitere 1,3 Punkte gesenkt. Dies eröffnete einen Gestaltungsspielraum für eine noch vertretbare Senkung der Kreisumlage um 1,5 Punkte auf nunmehr 45,0 v.H. Damit wird der Tiefstand der letzten 20 Jahre mit 44,0 v.H. im Jahr 2009 fast wieder erreicht. Hingegen ist der Bezirk mit 19,4 Punkten in 2014 von seinem bisherigen Tiefstand mit 14,0 Punkten in den Jahren 2008 und 2009 noch weit entfernt.

 

Wie bereits erwähnt, ist im Jahr 2015 mit einem Umlagekraftrückgang zu rechnen. Bei unveränderten Hebesätzen bewirkt dies zwar einen Ausgaberückgang bei der Bezirksumlage, in noch größerem Umfang hat dies jedoch Einnahmeausfälle bei der Kreisumlage zur Folge. Die spannende Frage in 2015 wird deshalb sein, ob die Einnahmeausfälle anderweitig kompensiert werden können. Selbst wenn der Bezirk in 2015 nochmals seinen Hebesatz senken sollte, wird der Landkreis kaum einen Gestaltungsspielraum für eine abermalige Reduzierung des Kreisumlagenhebesatzes haben. Es wird ihm in diesem Falle bestenfalls nur gelingen, dadurch den Kreisumlagenhebesatz zu halten oder nur mäßig zu erhöhen. Das kommende Jahr 2015 wird für den Landkreis bedeutend schwieriger werden als das jetzt laufende Jahr 2014.

 

Ich hoffe, dass Sie mit meinen Erläuterungen und Ausführungen in den Gremien, aber auch in den Fraktionen, zufrieden waren und würde mich freuen, wenn Sie sowohl dem Investitionsprogramm als auch der Haushaltssatzung Ihre Zustimmung erteilen könnten.

 

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Kreisrat Martin Mittag macht deutlich, dass die lfd. Nr. 17, Umrüstung der Beleuchtung genau geprüft werden solle. Die CSU/LV Fraktion sehe die Notwendigkeit äußerst kritisch.