Beschluss: einstimmig

Die Verwaltung wir beauftragt, rückwirkend ab dem 01.01.2014 die Kosten für das Mittagessen von Schülern in einer Kindertageseinrichtung abzüglich eines Eigenanteils von 1 € je Mittagessen zu übernehmen, wenn deren Betreuungskosten gem. § 90 SGB VIII übernommen werden, die Familie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabepaketleistungen erfüllt und die Voraussetzungen für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kita und Schule nicht vorliegen.

 


Sachverhalt:

Bis zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets („BuT“) 2011 hat der Landkreis Coburg die Kosten für das Mittagessen von Schulkindern in Kindertagsteinrichtungen übernommen, wenn deren Eltern einen Anspruch auf volle oder teilweise Übernahme der Kostenbeiträge für die Betreuung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen gem. §90 SGB VIII hatten.

Während Kinder, die ihr Mittagessen ,in schulischer Verantwortung‘ einnehmen, diese „BuT“-Leistung auch weiterhin erhalten, gilt dies für die Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen nur noch dann, wenn zwischen der Kita und der Schule eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen ist. Diese Kooperationsvereinbarung regelt, dass die Mittagsverpflegung in enger Abstimmung zwischen Kita und Schule angeboten wird, von der Schule organisatorisch begleitet und in deren Gesamtkonzept eingebunden ist. Im Landkreis Coburg haben die beiden Schülerhorte in Rödental und Neustadt, sowie 7 Kindertagesstätten eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Es kommt jedoch auch immer wieder vor, dass eine Kita zwar eigentlich keine Schulkindbetreuung als Regelleistung anbietet, im Einzelfall jedoch ein Schulkind aufnimmt. In diesen Fällen sind die Voraussetzungen einer Kooperationsvereinbarung nicht erfüllt. Besucht ein Kind, deren Eltern von SGB II-Leistungen leben oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag erhalten, eine solche Kindertageseinrichtung, werden seit dem 01.01.2014 die Kosten für das Mittagessen nicht mehr übernommen.

 

Dies trifft auf ca. 10 Fälle jährlich zu. Der dafür kalkulierte Finanzaufwand beläuft sich auf max. 3.500 €.

Zur Wahrung der Gleichbehandlung sollten für diese Kinder künftig erneut die Kosten für das Mittagessen übernommen werden. Die Eltern haben –analog der Bildungs- und Teilhabepaketleistung- dabei einen Eigenanteil von 1 € je Mittagessen zu tragen.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird deshalb folgender Beschluss vorgeschlagen: