Die Verwaltung wir beauftragt, rückwirkend ab dem 01.01.2014 die Kosten für das Mittagessen von Schülern in einer Kindertageseinrichtung abzüglich eines Eigenanteils von 1 € je Mittagessen zu übernehmen, wenn deren Betreuungskosten gem. § 90 SGB VIII übernommen werden, die Familie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabepaketleistungen erfüllt und die Voraussetzungen für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kita und Schule nicht vorliegen.
Sachverhalt:
Bis
zur Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets („BuT“) 2011 hat der Landkreis
Coburg die Kosten für das Mittagessen von Schulkindern in
Kindertagsteinrichtungen übernommen, wenn deren Eltern einen Anspruch auf volle
oder teilweise Übernahme der Kostenbeiträge für die Betreuung ihrer Kinder in
Tageseinrichtungen gem. §90 SGB VIII hatten.
Während
Kinder, die ihr Mittagessen ,in schulischer Verantwortung‘ einnehmen, diese
„BuT“-Leistung auch weiterhin erhalten, gilt dies für die Kinder, die eine
Kindertagesstätte besuchen nur noch dann, wenn zwischen der Kita und der Schule
eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen ist. Diese Kooperationsvereinbarung
regelt, dass die Mittagsverpflegung in enger Abstimmung zwischen Kita und
Schule angeboten wird, von der Schule organisatorisch begleitet und in deren
Gesamtkonzept eingebunden ist. Im Landkreis Coburg haben die beiden
Schülerhorte in Rödental und Neustadt, sowie 7 Kindertagesstätten eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Es kommt jedoch auch
immer wieder vor, dass eine Kita zwar eigentlich keine Schulkindbetreuung als
Regelleistung anbietet, im Einzelfall jedoch ein Schulkind aufnimmt. In diesen
Fällen sind die Voraussetzungen einer Kooperationsvereinbarung nicht erfüllt.
Besucht ein Kind, deren Eltern von SGB II-Leistungen leben oder Wohngeld bzw.
Kinderzuschlag erhalten, eine solche Kindertageseinrichtung, werden seit dem
01.01.2014 die Kosten für das Mittagessen nicht mehr übernommen.
Dies trifft auf ca.
10 Fälle jährlich zu. Der dafür kalkulierte Finanzaufwand beläuft sich auf max.
3.500 €.
Zur Wahrung der
Gleichbehandlung sollten für diese Kinder künftig erneut die Kosten für das
Mittagessen übernommen werden. Die Eltern haben –analog der Bildungs- und
Teilhabepaketleistung- dabei einen Eigenanteil von 1 € je Mittagessen zu
tragen.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird deshalb folgender Beschluss vorgeschlagen: