Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung für das Jahr 2014, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Kreisjugendring Coburg abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Coburg stellt jährlich 50.000.- Euro für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich zur Verfügung. Vereine, Verbände, Initiativen und Jugendgruppen können Anträge auf Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, Erstausstattungen, besonderen Projekten und überregionalen Meisterschaften stellen. Die Vor- und Nachbereitung der Anträge wird bereits seit einigen Jahren durch den Kreisjugendring Coburg (KJR) abgewickelt.

 

 

 

Seit Einführung des Fördertopfes im Jahr 2008 bis Ende 2013 gingen insgesamt 448 Anträge ein und bei 366 Anträgen erfolgte eine Auszahlung. 58 Anträge mussten abgelehnt werden. In einigen wenigen Fällen konnte nicht ausgezahlt werden, da seitens der Vereine die Antragsstellung nicht abgeschlossen wurde. Die prozentuale Aufteilung zeigt das Diagramm 1:

 

Von den 366 geförderten Anträgen lassen sich 337 dem Bereich Sport und 29 dem musisch-kulturellen Bereich zuordnen. Allerdings sind die Bedarfe in den beiden Bereichen sehr unterschiedlich. Im sportlichen Bereich werden vor allem Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen und überregionale Meisterschaften beantragt. Im musisch-kulturellen Bereich überwiegen die Anträge auf Bezuschussung besonderer Projekte, die in der Regel höhere Auszahlungsbeträge beinhalten, so dass die finanzielle Verteilung ein anderes Bild ergibt.

 

 

In der Sitzung wird den Ausschussmitgliedern die Liste aller Zuwendungsempfänger und der Höhe des Zuschussbetrages ausgehändigt. Diese ist vertraulich zu behandeln.

 

Die Fachkenntnis des Kreisjugendrings über Fördertöpfe sowie die Strukturen der Vereine und Verbände erwiesen sich in der Vorbereitung und Abwicklung der Anträge als äußerst zweckdienlich. Seit 2010 nimmt er deshalb folgende Aufgaben wahr:

-        Beratung zu den Förderrichtlinien

-        Aufnahme von Förderanträgen

-        sachliche und rechnerische Prüfung sowie die Nachforderung fehlender Unterlagen

-        Vorbereitung der Vergabegremiumssitzungen

-        Erstellung der Bescheide.

Die Bearbeitung wird durch die Verwaltungsangestellte des KJR vorgenommen.

Der Kreisjugendring leistet ausschließlich alle einer Auszahlung vorangehenden Aufgaben. Die Auszahlung selbst und die Haushaltsüberwachung verbleiben beim Landkreis Coburg.

Die in Anlage 1 beigefügte Vereinbarung regelt diese Leistungen.

 

Die für die Wahrnehmung der Aufgaben durch den Kreisjugendring erforderlichen Mittel in Höhe von  3.000 Euro sind auf der Haushaltsstelle 4601.7090 eingeplant.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: