Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch den Kreistag beschließt der Ausschuss für Jugend und Familie die in Anlage 2 vorliegende Vereinbarung mit dem Diakonischen Werk Kronach-Ludwigstadt/Michelau e.V. über „Arbeiten und Lernen 2014“ der Jugendwerkstatt Küps/Coburg für die Laufzeit vom 01.04.2014 – 31.03.2015 abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Die Jugendwerkstatt des Diakonischen Werks der Evang. Luth. Dekanatsbezirke  Kronach – Ludwigsstadt / Michelau e.V. ist seit Jahren geschätzter Kooperationspartner des Landkreises Coburg im Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII.

Finanziert wurden deren Maßnahmen bis Ende 2011 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), der Arbeitsverwaltung und der Jugendhilfe, wobei der Aufwand des Landkreises Coburg nur ca. 2 % des Gesamtvolumens umfasste.

Zum 31.12.2011 musste der Träger die Maßnahme „Arbeiten und Lernen“ einstellen, da die bisherigen Förderinstrumente der Arbeitsagenturen und der Jobcenter aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr zur Verfügung standen. In der Folge war damit eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds ebenfalls nicht mehr möglich. Der Träger schloss den Standort Niederfüllbach und fasste seine Angebote für junge Menschen aus den Landkreisen Kronach, Lichtenfels und Stadt und Landkreis Coburg unter dem Namen „Jugendwerkstatt Küps/Coburg“ in Küps zusammen.

 

Seit 2012 fanden zahlreiche Gespräche mit der Jugendwerkstatt statt, in deren Mittelpunkt angepasste Konzeptionen standen, die sowohl der rückläufigen Jugendarbeitslosigkeit als auch der Bedarfslage besonders beeinträchtigter junger Menschen Rechnung tragen sollten.

Im Laufe des Jahres 2013 erreichte der Träger schließlich beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales eine Wiederaufnahme in die ESF –Förderung und konnte für das Jahr 2014 eine Förderzusage für eine Maßnahme der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) erhalten. Da sich AJS an der Schnittstelle zwischen Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie der Jugendhilfe befindet, ist wieder eine Beteiligung der Arbeitsagentur, der Jobcenter und der Jugendämter vorgesehen.

 

Für den öffentlichen Jugendhilfeträger ist Auftragsgrundlage § 13 SGB VIII. In den Fällen, in denen der Ausgleich sozialer Benachteiligungen im Vordergrund steht und die soziale Integration bzw. die Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen das vorrangige Ziel der Hilfe darstellen, besteht Handlungserfordernis und Verantwortlichkeit im Rahmen der Jugendsozialarbeit.

 

Die neue Maßnahme „Arbeiten und Lernen 2014“ im Bereich Holz / Trockenbau richtet sich an 8 Teilnehmer/-innen aus den Landkreisen Coburg, Kronach, Lichtenfels. Bei der Zielgruppe handelt es sich um junge Menschen bis 25 Jahren, die trotz der verbesserten wirtschaftlichen Lage nicht in Ausbildung oder Arbeit vermittelt oder auch mit dem bestehenden Maßnahmeangebot nicht oder nicht erfolgreich erreicht werden konnten.

 

Zielsetzung ist, die Ausbildungsreife und Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer herzustellen, um eine nachhaltige berufliche und soziale Eingliederung zu ermöglichen.

 

Das Projekt soll am 01.04.2014 beginnen, die Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. Daraus folgt nicht, dass die Teilnehmer/-innen tatsächlich auch 12 Monate in der Maßnahme verbleiben (müssen). Ist eine früherer Wechsel in eine Ausbildung oder ein Praktikum möglich, wird dies umgesetzt.

 

Die jungen Menschen erhalten während der Maßnahme eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von ca. 554 Euro für 15 Wochenstunden praktischer Tätigkeit und sind dazu verpflichtet, im Umfang von 15 weiteren Wochenstunden an den Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Beide Bausteine sind in eine intensive sozialpädagogische Betreuung eingebettet.

 

Die ausführliche Konzeption ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Der in Anlage 2 beigefügte Vertragsentwurf wurde zwischen den Jugendämtern der Landkreise Coburg, Lichtenfels und Kronach, der Agentur für Arbeit Bamberg/Coburg, den Jobcentern Coburg Land, Lichtenfels und Kronach sowie dem Diakonischen Werk Kronach-Ludwigstadt/Michelau e.V. abgestimmt.

 

Der Zuschuss der öffentlichen Jugendhilfe beträgt pro in Anspruch genommenen Platz 2.250,- € im Jahr. Die Abrechnung erfolgt, wie bereits in der Vergangenheit, nach den Anwesenheitstagen der Teilnehmer aus dem jeweiligen Landkreis.

Maximal sollen drei Teilnehmer aus dem Landkreis Coburg gefördert werden.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 4601.7070 eingeplant.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: