Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts
durch den Kreistag beschließt der Ausschuss für Jugend und Familie die in
Anlage 2 vorliegende Vereinbarung mit dem Diakonischen
Werk Kronach-Ludwigstadt/Michelau e.V. über „Arbeiten und Lernen 2014“ der
Jugendwerkstatt Küps/Coburg für die Laufzeit vom 01.04.2014 – 31.03.2015
abzuschließen.
Sachverhalt:
Die Jugendwerkstatt des Diakonischen
Werks der Evang. Luth. Dekanatsbezirke
Kronach – Ludwigsstadt / Michelau e.V. ist seit Jahren
geschätzter Kooperationspartner des Landkreises Coburg im Bereich der
arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII.
Finanziert wurden deren Maßnahmen bis Ende 2011 aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF), der Arbeitsverwaltung und der Jugendhilfe,
wobei der Aufwand des Landkreises Coburg nur ca. 2 % des Gesamtvolumens
umfasste.
Zum 31.12.2011 musste der Träger die Maßnahme „Arbeiten und Lernen“
einstellen, da die bisherigen Förderinstrumente der Arbeitsagenturen und der
Jobcenter aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr zur Verfügung standen. In
der Folge war damit eine Förderung durch den Europäischen Sozialfonds ebenfalls
nicht mehr möglich. Der Träger schloss den Standort Niederfüllbach und fasste
seine Angebote für junge Menschen aus den Landkreisen Kronach, Lichtenfels und
Stadt und Landkreis Coburg unter dem Namen „Jugendwerkstatt Küps/Coburg“ in Küps
zusammen.
Seit 2012 fanden zahlreiche Gespräche mit der Jugendwerkstatt statt, in
deren Mittelpunkt angepasste Konzeptionen standen, die sowohl der rückläufigen
Jugendarbeitslosigkeit als auch der Bedarfslage besonders beeinträchtigter
junger Menschen Rechnung tragen sollten.
Im Laufe des Jahres 2013 erreichte der Träger schließlich beim Zentrum
Bayern, Familie und Soziales eine Wiederaufnahme in die ESF –Förderung und
konnte für das Jahr 2014 eine Förderzusage für eine Maßnahme der
arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) erhalten. Da sich AJS an der
Schnittstelle zwischen Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt sowie der
Jugendhilfe befindet, ist wieder eine Beteiligung der Arbeitsagentur, der Jobcenter
und der Jugendämter vorgesehen.
Für den öffentlichen Jugendhilfeträger ist
Auftragsgrundlage § 13 SGB VIII. In den Fällen, in denen der Ausgleich sozialer
Benachteiligungen im Vordergrund steht und die soziale Integration bzw. die
Festigung der Lebensverhältnisse des jungen Menschen das vorrangige Ziel der
Hilfe darstellen, besteht Handlungserfordernis und Verantwortlichkeit im Rahmen
der Jugendsozialarbeit.
Die neue Maßnahme „Arbeiten und Lernen 2014“
im Bereich Holz / Trockenbau richtet sich an 8 Teilnehmer/-innen aus den
Landkreisen Coburg, Kronach, Lichtenfels. Bei der Zielgruppe handelt es sich um
junge Menschen bis 25 Jahren, die trotz der verbesserten wirtschaftlichen Lage
nicht in Ausbildung oder Arbeit vermittelt oder auch mit dem bestehenden Maßnahmeangebot
nicht oder nicht erfolgreich erreicht werden konnten.
Zielsetzung ist, die Ausbildungsreife und
Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer herzustellen, um eine nachhaltige
berufliche und soziale Eingliederung zu ermöglichen.
Das Projekt soll am 01.04.2014 beginnen, die
Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. Daraus folgt nicht, dass die
Teilnehmer/-innen tatsächlich auch 12 Monate in der Maßnahme verbleiben
(müssen). Ist eine früherer Wechsel in eine Ausbildung oder ein Praktikum möglich,
wird dies umgesetzt.
Die jungen Menschen erhalten während der Maßnahme
eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von ca. 554 Euro für 15 Wochenstunden praktischer
Tätigkeit und sind dazu verpflichtet, im Umfang von 15 weiteren Wochenstunden an
den Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Beide Bausteine sind in eine
intensive sozialpädagogische Betreuung eingebettet.
Die ausführliche Konzeption ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Der in Anlage 2 beigefügte Vertragsentwurf wurde zwischen den Jugendämtern
der Landkreise Coburg, Lichtenfels und Kronach, der Agentur für Arbeit
Bamberg/Coburg, den Jobcentern Coburg Land, Lichtenfels und Kronach sowie dem
Diakonischen Werk Kronach-Ludwigstadt/Michelau e.V. abgestimmt.
Der Zuschuss der öffentlichen Jugendhilfe beträgt pro in Anspruch genommenen
Platz 2.250,- € im Jahr. Die Abrechnung erfolgt, wie bereits in der
Vergangenheit, nach den Anwesenheitstagen der Teilnehmer aus dem jeweiligen
Landkreis.
Maximal sollen drei Teilnehmer aus dem Landkreis Coburg gefördert
werden.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle
4601.7070 eingeplant.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen: