Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Das gemäß Art. 64 LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2013 – 2017 aufgestellte Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beratungen festgelegten Änderungen gebilligt. Es ist Bestandteil dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2013 – 2017.


Sachverhalt:

 

Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).

 

Letztmals am 07.03.2013 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm für die Jahre 2012 – 2016 beschlossen.

 

Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen oder Abweichungen zur früheren Planung sind:

 

a)        Wegfall des Finanzplanungsjahres 2012 und Neuerfassung des Jahres 2017

 

b)        Wegfall oder Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen

 

c)         Verschiebung von Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre

 

d)        neue Erkenntnisse über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten

Planungsunterlagen etc.)

 

Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s. auch Finanzplan).

 

 

 


aus der Beratung:

 

 

Kreiskämmerer Gerhard Lehrfeld berichtet über die finanzielle Situation des Landkreises, über Umlagekraft und Hebesätze und vergleicht diese mit dem oberfränkischen und dem Landesdurchschnitt.

 

Der Bericht ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Aus den Einzelberatungen des Investitionsprogramms ist Folgendes festzuhalten:

 

Lfd. Nr. 4 bis Nr. 8 Landratsamt (EDV)

 

Kreisrat Martin Mittag bittet die Verwaltung um eine Aufstellung der EDV-Investitionen für die vergangenen 10 Jahre.

 

 

 

Lfd. Nr. 49 Investitionszuweisungen Denkmalpflege;

Ehemalige Staatsdomäne Sonnefeld

 

Kreisrat Hendrik Dressel schlägt vor, den vorgesehenen Haushaltsansatz ins nächste Jahr zu verschieben. In den Fachausschüssen solle grundsätzlich über Anträge zur Denkmalpflege beraten und ggf. Richtlinien erstellt werden.

 

 

Lfd. Nr. 64 Kreisstraßen;

Deckenbau Radweg CO 4 Bad Rodach – Abzweig Gauerstadt

 

In der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 14.02.2014 habe Kreisrat Gerold Strobel, Freie Wähler angeregt, die Baumaßnahme Deckenbau Radweg CO 4 Bad Rodach – Abzweig Gauerstadt um ein Jahr nach hinten zu verlegen.

 

Im Gegenzug solle die Maßnahme bei lfd. Nr. 69 Kreisstraßen Co 4 OD Bad Rodach Richtung Heldritt um ein Jahr vorgezogen werden.

 

Den Änderungen zu lfd. Nrn. 49, 64 und 69 wird zugestimmt.