Sitzung: 20.02.2014 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig
Beschluss:
Dem Kreistag wird
empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Das gemäß Art. 64
LKrO i.V.m. § 24 KommHV für die Jahre 2013 – 2017 aufgestellte
Investitionsprogramm des Landkreises Coburg wird unter Berücksichtigung der im
Rahmen der Beratungen festgelegten Änderungen gebilligt. Es ist Bestandteil
dieses Beschlusses, ebenso der Finanzplan für die Jahre 2013 – 2017.
Die Sitzung wird von 11:15 – 11:25 Uhr unterbrochen.
Sachverhalt:
Nach Art. 64 LKrO hat der Landkreis seiner
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Kernstück
der Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm, das jährlich der Entwicklung
anzupassen und fortzuführen ist. Im Investitionsprogramm sind die im
Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die
fortzuführenden und neuen Investitionen mit den auf das betreffende Jahr
entfallenden Teilbeträgen wiedergeben (§ 24 Abs. 2 KommHV).
Letztmals am 07.03.2013 hat der Kreistag ein Investitionsprogramm
für die Jahre 2012 – 2016 beschlossen.
Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend wurde
dieses letzte Programm überarbeitet und neu gefasst. Gründe für Veränderungen
oder Abweichungen zur früheren Planung sind:
a)
Wegfall des
Finanzplanungsjahres 2012 und Neuerfassung des Jahres 2017
b)
Wegfall oder
Neuaufnahme oder Umplanung von Maßnahmen
c)
Verschiebung von
Maßnahmen innerhalb der Finanzplanungsjahre
d)
neue Erkenntnisse
über die Kostenhöhe (z. B. durch Vorlage von konkreten
Planungsunterlagen etc.)
Mit Ausnahme der Zuschüsse ist über die Finanzierung
der einzelnen Vorhaben im Investitionsprogramm nichts ausgesagt. Es steht
jedoch außer Zweifel, dass sie im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt und der
Leistungsfähigkeit des Landkreises (und seiner Städte und Gemeinden) gesehen
werden muss und auch unter dem Gesichtspunkt des Einsatzes von Fremdmitteln (s.
auch Finanzplan).
aus der Beratung:
Kreiskämmerer Gerhard Lehrfeld berichtet über die finanzielle Situation des Landkreises, über Umlagekraft und Hebesätze und vergleicht diese mit dem oberfränkischen und dem Landesdurchschnitt.
Der Bericht ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.
Aus den Einzelberatungen des Investitionsprogramms ist Folgendes festzuhalten:
Lfd. Nr. 4 bis Nr. 8 Landratsamt (EDV)
Kreisrat Martin Mittag bittet die Verwaltung um eine Aufstellung der EDV-Investitionen für die vergangenen 10 Jahre.
Lfd. Nr. 49 Investitionszuweisungen Denkmalpflege;
Ehemalige Staatsdomäne Sonnefeld
Kreisrat Hendrik Dressel schlägt vor, den vorgesehenen Haushaltsansatz ins nächste Jahr zu verschieben. In den Fachausschüssen solle grundsätzlich über Anträge zur Denkmalpflege beraten und ggf. Richtlinien erstellt werden.
Lfd. Nr. 64 Kreisstraßen;
Deckenbau Radweg CO 4 Bad Rodach – Abzweig Gauerstadt
In der Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 14.02.2014 habe Kreisrat Gerold Strobel, Freie Wähler angeregt, die Baumaßnahme Deckenbau Radweg CO 4 Bad Rodach – Abzweig Gauerstadt um ein Jahr nach hinten zu verlegen.
Im Gegenzug solle die Maßnahme bei lfd. Nr. 69 Kreisstraßen Co 4 OD Bad Rodach Richtung Heldritt um ein Jahr vorgezogen werden.
Den Änderungen zu lfd. Nrn. 49, 64 und 69 wird zugestimmt.