Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Der ÖPNV-Ausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der Bewilligung einer Förderung gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ die Erstellung eines Beschilderungskonzepts für den Radverkehr gemeinsam mit der Stadt Coburg. Die notwendigen Eigenmittel in Höhe von voraussichtlich 15.000 Euro für den Landkreis sind 2014 in den laufenden Haushalten eingeplant. Die Antragstellung erfolgt in der Absicht, das Beschilderungskonzept als gemeinsame Maßnahme der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg durchzuführen. Die ARGE ÖPNV wird auf Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ermächtigt, die Antragstellung für Stadt und Landkreis Coburg vorzunehmen und die Abwicklung durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Radwegekonzeption von Stadt und Landkreis Coburg ist eine Erneuerung und Weiterentwicklung der vorhandenen Radwegebeschilderung im Alltags- und touristischem Netz erforderlich.

 

Es besteht die Möglichkeit, ein Beschilderungskonzept als Teilkonzept im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördern zu lassen. Die Förderquote wird mit 50 % benannt. In einem zweiten Schritt kann auch die Anschaffung und Aufstellung der Schilder mit einer Quote von 40 % zur Förderung angemeldet werden.

 

Aus den Förderrichtlinien ergibt sich folgender Zeitplan:

 

Antragstellung Beschilderungskonzept:                März/April 2014

 

Bewilligungsbescheid:                             August/September 2014

 

Ausschreibung/Erstellungszeitraum:          Bewilligung bis April 2015

 

Antragsstellung investive Maßnahmen:                Januar bis April 2015

 

Bewilligungsbescheid:                             August/September 2015

 

Ausschreibung/Beschaffung/Aufstellung:    ab Bewilligung vsl. zwei Jahre

 

Eine erste unverbindliche Richtpreisabfrage hat eine Kostenhöhe von rund 60.000 Euro für die Erstellung des Beschilderungskonzepts ergeben. Bei einer Förderquote von 50 % sind voraussichtlich 30.000 Euro zwischen Stadt und Landkreis aufzuteilen. Ein Aufteilungsschlüssel ist abhängig von Aufwand festzulegen.

 

Ergebnis des Beschilderungskonzepts soll ein Kataster gemäß des FGSV-Merkblatts zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr sein. Daraus ergibt sich der Investitionsbedarf für eine Neubeschilderung gemäß des Merkblatts des Freistaats Bayern.

 

Die Präsentation von Frank Schäfer wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.