Beschluss:
Der ÖPNV-Ausschuss
beschließt unter dem Vorbehalt der Bewilligung einer Förderung gemäß der
„Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und
öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ die
Erstellung eines Beschilderungskonzepts für den Radverkehr gemeinsam mit der Stadt
Coburg. Die notwendigen Eigenmittel in Höhe von voraussichtlich 15.000 Euro für
den Landkreis sind 2014 in den laufenden Haushalten eingeplant. Die
Antragstellung erfolgt in der Absicht, das Beschilderungskonzept als gemeinsame
Maßnahme der Stadt Coburg und des Landkreises Coburg durchzuführen. Die ARGE
ÖPNV wird auf Basis der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ermächtigt, die
Antragstellung für Stadt und Landkreis Coburg vorzunehmen und die Abwicklung
durchzuführen.
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Radwegekonzeption von Stadt und Landkreis Coburg ist eine Erneuerung und
Weiterentwicklung der vorhandenen Radwegebeschilderung im Alltags- und
touristischem Netz erforderlich.
Es besteht die
Möglichkeit, ein Beschilderungskonzept als Teilkonzept im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative fördern zu lassen. Die Förderquote wird mit 50 %
benannt. In einem zweiten Schritt kann auch die Anschaffung und Aufstellung der
Schilder mit einer Quote von 40 % zur Förderung angemeldet werden.
Aus den
Förderrichtlinien ergibt sich folgender Zeitplan:
Antragstellung
Beschilderungskonzept: März/April 2014
Bewilligungsbescheid: August/September
2014
Ausschreibung/Erstellungszeitraum: Bewilligung bis April 2015
Antragsstellung
investive Maßnahmen: Januar
bis April 2015
Bewilligungsbescheid: August/September
2015
Ausschreibung/Beschaffung/Aufstellung: ab Bewilligung vsl. zwei Jahre
Eine erste
unverbindliche Richtpreisabfrage hat eine Kostenhöhe von rund 60.000 Euro für
die Erstellung des Beschilderungskonzepts ergeben. Bei einer Förderquote von 50
% sind voraussichtlich 30.000 Euro zwischen Stadt und Landkreis aufzuteilen.
Ein Aufteilungsschlüssel ist abhängig von Aufwand festzulegen.
Ergebnis des
Beschilderungskonzepts soll ein Kataster gemäß des FGSV-Merkblatts zur
wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr sein. Daraus ergibt sich der
Investitionsbedarf für eine Neubeschilderung gemäß des Merkblatts des
Freistaats Bayern.
Die Präsentation von Frank Schäfer wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.