Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Anlässlich eines vereinbarten Besprechungstermines am 14.09.2012 legte der Caritasverband Coburg erstmals einen Zuwendungsantrag für die Errichtung eines stationären Hospizes in der Kükenthalstraße in Coburg vor. Die Gesamtkosten hierfür beliefen sich nach dem seinerzeitigen Planungsstand auf insgesamt 3.900.000 €. Dem mit vorgelegten Finanzierungsplan lag zugrunde, dass sich Stadt und Landkreis Coburg mit jeweils 950.000 € beteiligen. Von anderen Zuwendungsgebern (Stiftung Oberfranken, Deutsches Hilfswerk und Bayerische Landesstiftung) wurden seinerzeit 1.150.000 € erwartet. Die verbleibenden 850.000 € sollten vom Caritasverband bzw. auf dem Kapitalmarkt und über Spenden aufgebracht werden.

 

Dem Landrat und der Landkreisverwaltung erschienen bei dieser Besprechung sowohl die Gesamtkosten von 3.900.000 € für die vorgesehenen 10 Hospizplätze als auch der hierauf erbetene Zuschuss vom Landkreis über 950.000 € als überhöht. Der Caritas wurde aufgegeben, den Antrag hinsichtlich der Gesamtkosten und des Finanzierungsanteils des Landkreises deutlich zu reduzieren, um eine realistische Chance für eine entsprechende Beschlussfassung in den Kreisgremien zu erreichen.

 

Am 28.11.2013 legte der Caritasverband einen mit der Stadt Coburg bereits abgestimmten, überarbeiteten Antrag vor. Darin wird nunmehr von Gesamtkosten von 2.775.500 €, also rund 1.125.000 € weniger als ursprünglich angenommen, ausgegangen. Nach dem Finanzierungsplan wurden die Zuschüsse der anderen Zuwendungsgeber um 175.000 € und die Beteiligung des Landkreises und der Stadt Coburg um jeweils 150.000 € auf nunmehr jeweils 800.000 € verringert. Beim Caritasverband sollte lediglich ein Eigenanteil von 200.000 € verbleiben.

 

Obwohl die Stadt Coburg diesen Finanzierungsplan und den auf sie entfallenden Anteil von 800.000 € unter der Voraussetzung, dass sich der Landkreis in gleicher Höhe beteiligt, bereits zuvor beschlussmäßig zugestimmt hatte und den Investitionszuschuss in zwei Raten in die Haushalte 2014 und 2015 einstellen will, erscheint aus der Sicht des Landkreises der Anteil von Stadt und Landkreis noch immer zu hoch und der Eigenanteil der Caritas mit 200.000 € bei Gesamtkosten von 2.775.500 € deutlich zu niedrig. Seitens der Caritas wurde dem entgegnet, dass derzeit noch nicht feststeht, ob die bei der Oberfrankenstiftung, dem Deutschen Hilfswerk und bei der Bayerischen Landesstiftung beantragten Zuschüsse in dieser Höhe auch tatsächlich bewilligt werden und eine hierdurch eventuell entstehende Unterdeckung dann vom Caritasverband abzudecken wäre. Dennoch wurde die Caritas um die nochmalige Prüfung einer möglichen Erhöhung ihres Eigenanteils gebeten. Gleichzeitig sollte von dort auch ausgelotet werden, in welcher Höhe die Zuschüsse der anderen Zuwendungsgeber voraussichtlich tatsächlich fließen werden.

 

Den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde dieser Sachverhalt in der Sitzung am 05.12.2013 bereits bekannt gegeben. Der entsprechende Finanzierungsplan wurde zugleich allen Fraktionsvorsitzenden für entsprechende Beratungen in den Fraktionen und der Bitte um anschließende Rückäußerung für die Einplanung in den Kreishaushalt 2014 übergeben.

 

Anlässlich einer erneuten Vorsprache am 29.01.2014 wurde von der Caritas mitgeteilt, dass der Zuschuss der Oberfrankenstiftung voraussichtlich um 80.000 € und der des Deutschen Hilfswerkes voraussichtlich um 20.000 € niedriger ausfallen wird. Gänzlich offen ist derzeit, ob sich die Bayerische Landesstiftung überhaupt bzw. wenn ja, mit welchem Betrag beteiligt. Dem entsprechend überarbeiteten Finanzierungsplan liegt zugrunde, dass diese niedrigeren Zuschüsse zu Lasten des Caritasverbandes gehen, dessen Eigenanteil sich dadurch auf nunmehr 575.500 € erhöht. Die eingeplanten Zuwendungen von Stadt und Landkreis Coburg liegen unverändert bei jeweils 800.000 €.

 

Erforderlich wird nun eine Entscheidung, ob und in welcher Höhe sich auch der Landkreis Coburg am Neubau des stationären Hospizes beteiligt. Als Anhalt könnten Richtlinien des Landkreises zur Förderung von vollstationären Pflegeeinrichtungen herangezogen werden, deren weiterer Vollzug derzeit jedoch ausgesetzt ist.

 

Demnach beläuft sich die Förderung für einen vollstationären Pflegeplatz in der Altenpflege bei einem Neubau auf bis zu 20.000 €. Nicht außer Acht gelassen werden kann bzw. darf, dass ein Pflegeplatz in der Altenpflege nicht gleichzusetzen ist mit einem Pflegeplatz bei der Hospizpflege. Selbst wenn hierfür der doppelte Förderbetrag angesetzt wird, würde dies bei 10 Hospizplätzen lediglich eine Fördersumme von 400.000 € und damit nur die Hälfte der erbetenen Zuwendung ergeben.

 

Ein Beschlussvorschlag mit einer konkret bezifferten Fördersumme wird seitens der Verwaltung nicht unterbreitet. Nachfolgend wird lediglich ein möglicher Beschlussvorschlag ohne betragsmäßige Festlegung formuliert. Darin sollte auch zum Ausdruck gebracht werden, dass Verbesserungen in der Finanzierung durch höhere Zuschüsse der anderen Zuwendungsgeber (Oberfrankenstiftung, Deutsches Hilfswerk, Bayerische Landesstiftung etc.) auf den Anteil des Landkreises angerechnet werden bzw. diesen entsprechend mindern und das Risiko eines Ausfalls von Zuschussgebern sowie etwaige Kostenüberschreitungen voll beim Caritasverband verbleiben.

 

Seitens der Caritas ist in 2014 lediglich ein symbolischer Spatenstich vorgesehen. Die eigentlichen Arbeiten werden voraussichtlich erst in 2015 beginnen. Es erscheint daher ausreichend, im Falle einer entsprechenden Bewilligung, den Förderbetrag in zwei Raten für die Jahre 2015 und 2016 einzuplanen.

 

Gemäß § 31 der Geschäftsordnung fällt die Entscheidung aufgrund der Wertgrenze (unter 1.000.000 €) in die abschließende Zuständigkeit des Kreisausschusses. Der Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Kreistag im Zuge der Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2014 und des Investitionsprogramms der Jahre 2015 und 2016.

 

 


aus der Beratung:

 

Richard Reich, Geschäftsführer der Caritas zeigt an Hand einer Power-Point-Präsentation die Finanzierung und die Notwendigkeit für ein stationäres Hospiz auf. Die Präsentation wird als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Landrat Michael Busch betont, das der Landkreises Coburg die Notwendigkeit eines stationären Hospiz’ anerkenne. Allen Beteiligten werde aufgegeben, sich über die Finanzierung des Projektes erneut Gedanken zu machen, damit das Vorhaben realisiert werden könne.

 

Dem Vorschlag von Kreisrat Martin Mittag folgend solle das Thema in den Fraktionssitzungen behandelt werden, damit die endgültige Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltssitzung erfolgen könne.