Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Das am 23.02.1999 bei der Landesbank Kiel, 24103 Kiel über ursprünglich 2.806.302,09 DM (=1.434.839,47 €) aufgenommene Kommunaldarlehen wird fristgerecht zum Ablauf der ersten Festzinsperiode am 31.03.2014 gekündigt.

 

Für die Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung der noch bestehenden Darlehensrestschuld über 672.386,03 € sind entsprechende Angebote für eine 7-jährige Laufzeit mit einem Festzinssatz bis zum Laufzeitende bei den örtlichen Sparkassen und Banken einzuholen.

 

Der Zuschlag ist auf das annehmbarste Angebot zu erteilen. Der Landrat wird zum Abschluss der entsprechenden Verträge ermächtigt und beauftragt.


Sachverhalt:

 

Durch Vermittlung der KFG-Kommunal-Finanzierungsvermittlung GmbH, Wasserburg/Inn, hat der Landkreis Coburg am 23.02.1999 mit Wertstellung vom 30.06.2000 von der Landesbank Kiel, 24103 Kiel, ein Kommunaldarlehen in Höhe von 2.806.302,09 DM (=1.434.839,47 €) aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens endet zum 31.03.2014 mit Ablauf der Zinsbindung. Der Zinssatz in Höhe von 4,55 v.H. ist bis 31.03.2014 festgeschrieben und endet demnach in Kürze.

 

Zum Zwecke der Zinsanpassung kann das Darlehen vom Landkreis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 31.03.2014 gekündigt werden. Zum 31.03.2014 beträgt die Darlehensrestschuld 672.386,03 €. Im Falle einer Kündigung wird diese Darlehensrestschuld einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen in einer summe am 31.03.2014 zur Zahlung fällig.

 

Grundsätzlich könnte dieses Darlehen durchaus im Zuge einer außerordentlichen Tilgung in einer Summe zum 31.03.2014 abgelöst werden. Zumindest erscheint ein solcher Weg überlegenswert. Andererseits sprechen der noch relativ hohe Darlehensrest und die derzeit äußerst günstigen Kreditzinsen für eine entsprechende Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung. Gegenwärtig liegt der Zinssatz für ein Kommunaldarlehen mit 7-jähriger Zinsbindung (Restlaufzeit des ursprünglichen Darlehens) bei etwa 2,3 v.H. (Stand Dezember 2013).

 

Es erscheint daher sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, das bestehende Darlehen zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 31.03.2014 fristgerecht zu kündigen. Für die Restlaufzeit des Darlehens von etwa 7 Jahren sollten entsprechende Angebote bei den örtlichen Banken und Sparkassen für eine Anschlussfinanzierung bzw. eine Umschuldung eingeholt werden.