Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
1. Die noch nicht erledigten
Prüfungserinnerungen sind von der Verwaltung in angemessener Frist zu erledigen
und soweit erforderlich, künftig zu beachten.
2. Die über das Offene Kommunale Finanzinformationssystem (OK.Fis) am 1. Juli 2013 gefertigte Jahresrechnung 2012 des Landkreises Coburg wird hiermit gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO einschließlich der nach § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beizufügenden Anlagen mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt |
61.205.588,84 € |
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Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt |
10.698.638,64 € |
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neue Haushaltseinnahmereste |
3.660.000,00 € |
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Abgang alte Kasseneinnahmereste |
- 3.500,00 € |
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75.560.727,48 € |
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Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt |
61.063.168,46 € |
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Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt |
11.397.008,75 € |
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neue Haushaltsausgabereste |
3.210.781,39 € |
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Abgang alte Haushaltsausgabereste |
- 110.231,12 € |
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Abgang alte Kassenausgabereste |
0,00 € |
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|
75.560.727,48 € |
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Soll-Einnahmen |
75.560.727,48 € |
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./. |
Soll-Ausgaben |
75.560.727,48 € |
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Soll-Fehlbetrag |
0,00 € |
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Ist-Einnahmen Verwaltungshaushalt |
61.334.122,47 € |
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Ist-Einnahmen Vermögenshaushalt |
14.223.702,51 € |
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Ist-Verwahrgelder |
18.351.449,24 € |
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Ist-Vorschüsse |
161.323,51 € |
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Ist-Verwahrgelder für Staat |
1.104.235,90 € |
||||||||
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95.174.833,63 € |
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Ist-Ausgaben Verwaltungshaushalt |
61.222.426,24 € |
||||||||
Ist-Ausgaben Vermögenshaushalt |
13.059.217,89 € |
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Ist-Verwahrgelder |
14.062.673,88 € |
||||||||
Ist-Vorschüsse |
167.614,05 € |
||||||||
Ist-Verwahrgelder für Staat |
1.104.235,90 € |
||||||||
|
89.616.167,96 € |
||||||||
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Ist-Einnahmen |
95.174.833,63 € |
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./. |
Ist-Ausgaben |
89.616.167,96 € |
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Ist-Überschuss |
5.558.665,67 € |
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Kasseneinnahmereste Verwaltungshaushalt |
65.292,18 € |
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Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt |
450,00 € |
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Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt |
2.269.851,31 € |
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Kassenausgabereste Vermögenshaushalt |
2.249.163,12 € |
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Kasseneinnahmereste
Verwahrgelder |
202,74 € |
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Stand 31. Dezember 2011 |
Stand 31. Dezember 2012 |
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a) |
Vermögen |
12.320.811,46 € |
12.836.213,02 € |
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b) |
Rücklagen |
5.588.058,86 € |
5.612.700,58 € |
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-allgemeine Rücklage |
4.713.058,86 € |
3.912.700,58 € |
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-Sonderrücklage
Abfallwirtschaft |
875.000,00 € |
1.700.000,00 € |
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c) |
Schulden |
26.388.607,89 € |
24.729.273,48 € |
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An dieser Stelle übergibt Landrat Michael Busch den Vorsitz an den Stellvertreter Hendrik Dressel, weil Landrat Busch wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen ist.
Außerdem wird dem Kreistag vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
3. Die Entlastung für die Jahresrechnung 2012 wird erteilt.
Sachverhalt:
Nachdem der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 11.07.2013 von der Jahresrechnung 2012 des Landkreises Coburg Kenntnis genommen und der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Art. 89 der Landkreisordnung (LKrO) die Jahresrechnung 2012 geprüft hat, wird die Jahresrechnung 2012 des Landkreises Coburg dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2012 des Landkreises Coburg ergab, dass
1. die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten wurden,
2. die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind,
3. die Jahresrechnung mit ihren Anlagen ordnungsgemäß erstellt wurde.
Die gemäß Art. 88 Abs. 2 LKrO gelegte und vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach den in Art. 89 und 92 LKrO niedergelegten
Bestimmungen überprüfte Jahresrechnung ist dem Kreistag vorzulegen.
Der Kreistag stellt die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 88 Abs. 3 LKrO). Anschließend findet die überörtliche Prüfung statt (Art. 91 LKrO).