Beschluss: einstimmig

Die beiden Ablösevereinbarungen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Coburg vom 16.12.2013 über die Baulast an den beiden Lichtsignalanlagen im Kreuzungsbereich an den Anschlussstellen zur BAB A 73 und über die Beseitigung von Instandhaltungsrückständen auf der Kreisstraße CO 29 zwischen der Stadtgrenze Coburg und der Stadtgrenze Rödental werden anerkannt.

 

Der Landrat wird zur Unterzeichnung beider Ablösevereinbarungen ermächtigt und beauftragt.

 

Die Ablösebeträge von 181.800 € und 42.700 € sind im Haushalt 2014 zu veranschlagen.


Im Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Ortsumgehung Rödental im Zuge der künftigen Bundesstraße 999 vom 19.12.2006 war u.a. enthalten, dass mit Widmung der Neubaustrecke der B 999 die bisherige Staatsstraße 2202 im Gemeindegebiet Dörfles-Esbach zwischen der Stadtgrenze Coburg und der Stadtgrenze Rödental an der Überführung der BAB A 73 zur Kreisstraße in der Baulast des Landkreises Coburg abgestuft wird. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 06.02.2007 diese Umstufung anerkannt und auf Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss verzichtet, hinsichtlich der Abstufung jedoch eine entsprechende Ablösevereinbarung verlangt.

 

Mit der Verkehrsfreigabe der Umgehung Rödental im Juli 2012 wurde die Abstufung dieses Streckenabschnittes zur Kreisstraße CO 29 wirksam. Das Kreisstraßennetz des Landkreises erfuhr dadurch eine Mehrung von 2,288 km auf nunmehr rd. 195 km.

 

Nach entsprechenden Verhandlungen des Tiefbaufachbereiches des Landkreises mit dem bisherigen Sachaufwandsträger wurden nunmehr mit Schreiben vom 06.12. und 16.12.2013 vom Staatlichen Bauamt Bamberg die vom Kreistag bereits seinerzeit geforderten Ablösevereinbarungen vorgelegt. Im Einzelnen sind dies eine Ablösevereinbarung für die Erhaltungs- und Betriebslast an den beiden Lichtsignalanlagen im Kreuzungsbereich der BAB A 73 und eine Ablösevereinbarung für die Beseitigung von Instandhaltungsrückständen auf dem abgestuften Straßenteilstück der ehemaligen St 2202.

 

Ablösevereinbarung für die beiden Lichtsignalanlagen

Die beiden Lichtsignalanlagen in den Einmündungsbereichen der A 73 - Anschlussstellenrampen gingen zunächst aufgrund einer Kreuzungsvereinbarung aus dem Jahr 2004 auf den bisherigen Straßenbaulastträger, dem Freistaat Bayern über. Infolge der Abstufung der bisherigen St 2202 zur Kreisstraße CO 29 ging auch die Erhaltungs- und Betriebslast dieser beiden Lichtsignalanlagen in die Baulast des Landkreises Coburg über. Im Gegenzug werden auch die in der Kreuzungsvereinbarung vom Sommer 2004 zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern vereinbarten kapitalisierten Erneuerungs- und Unterhaltungskosten der Restnutzungsdauer ab dem Zeitpunkt der Abstufung entsprechend anteilig dem Landkreis erstattet.

 

Der zwischen Bund und Freistaat Bayern hierfür vereinbarte Ablösebetrag war seinerzeit mit insgesamt 192.200 € ermittelt worden. Entsprechend der Restnutzungsdauer ab dem Zeitpunkt der Abstufung entfallen hiervon 181.100 € auf den Landkreis, die der Freistaat Bayern gemäß der vorliegenden Vereinbarung an den Landkreis Coburg weiterreicht.

 

Der Fachbereich Tiefbau des Landkreises hat den Inhalt der Vereinbarung, insbesondere die Ermittlung der restlichen kapitalisierten Erneuerungs- und Unterhaltskosten, deren Berechnung als Anlage der Vereinbarung beigefügt ist, eingehend geprüft und für korrekt empfunden.

 

Ablösevereinbarung für die Instandhaltungsrückstände

Am 11.07.2012 fand eine gemeinsame Begehung des abgestuften Teilstückes der bisherigen Staatstraße 2202 statt. Alle Instandhaltungsrückstände waren zuvor vom Fachbereich Tiefbau ermittelt worden und sind der vorliegenden Vereinbarung aufgelistet als Anlage beigefügt.

 

Gemäß der vorliegenden Vereinbarung und den seinerzeit bei der gemeinsamen Begehung getroffenen Absprachen hat der Landkreis die Instandhaltungsrückstände an der Fahrbahn und an den zugehörigen Entwässerungseinrichtungen im Abschnitt zwischen der Lauterer Straße und dem Herzogsweg auf einer Länge von 401 m wegen notwendiger Kanalverlegungsarbeiten durch die Gemeinde Dörfles-Esbach in eigener Zuständigkeit zu beseitigen. Dafür erhält der Landkreis Coburg im Haushaltsjahr 2014 vom Freistaat Bayern die hierfür ermittelte Gesamtsumme von 42.700 €.

 

Der Fachbereich Tiefbau des Landkreises kommt in seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass die bei der gemeinsamen Begehung festgestellten Instandhaltungsrückstände in der Massenaufstellung allesamt berücksichtigt sind und die angesetzten Einheitspreise dem derzeitigen Preisgefüge entsprechen. Der hierfür ermittelte Ablösebetrag von 42.700 € für den Abschnitt zwischen der Lauterer Straße und dem Herzogsweg wird als angemessen erachtet.

 

Die Beseitigung aller übrigen Instandhaltungsrückstände zwischen der Stadtgrenze Coburg und der Lauterer Straße sowie zwischen dem Herzogsweg bis zur Anschlussstelle der A 73 an der Stadtgrenze Rödental führt die Servicestelle Kronach des Staatlichen Bauamtes Bamberg zu Lasten des Freistaates Bayern selbst durch. In Abstimmung mit dem Landkreis und der Gemeinde Dörfles-Esbach erfolgt dies voraussichtlich noch im Laufe des Haushaltsjahres 2014.

 

Bedenken gegen die Unterzeichnung beider Vereinbarungen bestehen nicht.