Dem vom Ingenieurbüro Koenig + Kühnel, Weitramsdorf, aufgestellten Bauentwurf für den Ausbau der Kreisstraße CO 16 in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf von der B 303 in Richtung Lechenroth wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen oder Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Jahr 2014 zusammen mit den Gehwegen der Stadt Seßlach abzuwickeln.
Die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten von 622.000 € werden wie folgt finanziert:
315.000 € Zuwendungen nach BayGVFG
307.000 € Eigenmittel
Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Kreistag im Zuge der Beschlussfassung über dem Kreishaushalt 2014.
Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6516.9508 des Vermögenshaushaltes 2014 zu bezahlen.
Im derzeit noch gültigen,
am 07.03.2013 beschlossenen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg ist
unter der lfd. Nr. 75 in den Jahren 2014/2015 der Ausbau der Kreisstraße CO 16
in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf mit insgesamt 867.000 € vorgesehen. Auch in
der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste des
Kreisstraßenbauprogramms 2014 - 2017 ist diese Maßnahme für die Jahre 2014/2015
eingeplant.
Diese Maßnahme war
bereits Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss am 18.04.2013. Der Verwaltung
wurde seinerzeit aufgegeben, das Ingenieurbüro Koenig + Kühnel, Weitramsdorf,
mit der Planung zu beauftragen und nach Vorliegen der Planunterlagen einen
entsprechenden Bewilligungsantrag für eine GVFG-Förderung ab 2014 bei der
Regierung von Oberfranken zu stellen.
Dem seinerzeitigen
Beschluss folgend wurde mit dem Ingenieurbüro Koenig + Kühnel ein
entsprechender Ingenieurvertrag nach HOAI geschlossen. Um die Frist für eine
Mitteleinplanung 2014 zu wahren wurde nach Vorliegen der Planunterlagen am
26.08.2013 ein entsprechender Antrag auf Förderung nach dem BayGVFG bei der
Regierung von Oberfranken gestellt und die baufachliche Stellungnahme beim
Staatlichen Bauamt Bamberg beantragt.
In einem 1.
Bauabschnitt ist für 2014 zunächst nur der Ausbau von der B 303 in Richtung
Lechenroth vorgesehen. Der 2. Abschnitt von der B 303 in Richtung Unterelldorf
ist nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste für
die Jahre 2015/2016 eingeplant.
Der Zustand des Streckenabschnittes in
Richtung Lechenroth hat sich im zunehmenden Maße verschlechtert. Mit Ausnahme
der Aufgrabungsbereiche ist noch der bauliche Urzustand mit Rollierung und
Einstreudecke vorhanden, deshalb bedarf es dringend einer Anpassung an die
erforderliche Bauklasse. Die Arbeiten sollen im Jahr 2014 ausgeführt werden.
Nach technischer Untersuchung ist folgender Ausbau auszuführen:
Erläuterungen
Länge: |
ca. 400 m Vollausbau |
Breite: |
5,00 – 5,50 m A ~ 2.150 m² |
Baujahr: |
1972 |
Verkehrsbelastung: |
346 Kfz/d DTV
gem. Zählung 2010 |
Derzeitiger Ausbauzustand: |
Asphaltdeckschicht: 2,0 cm |
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Asphalttragschicht: 10,0 cm |
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Schotter: 30,0
cm |
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Gesamtdicke: 42,0 cm |
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Der
Straßenaufbau ist allerdings sehr unterschiedlich aufgrund der häufigen
Ausbesserungsarbeiten, die abschnittsweise durchgeführt wurden. Stellenweise
wurden bereits mehrere Deck- und Tragschichten übereinander eingebaut.
Teilweise ist sogar gar keine Asphalttragschicht unter der Deckschicht
vorhanden. Auch die Dicke der Frostschutzschicht schwankt ebenfalls stark.
Die Gesamtaufbaustärke liegt zwischen 30 und 50 cm und damit sehr deutlich
unter der nötigen Gesamtaufbaustärke von 70 cm. |
Derzeitiger
Zustand: |
Die Fahrbahn weist aufgrund des
unzureichend tragfähigen Untergrundes starke Unebenheiten und
fortgeschrittene Verformungen auf. Diese wurden bereits mehrfach in den letzten
Jahren bei Unterhaltsarbeiten ausgebessert, treten aber in immer massiverer
Form auf. |
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Die Deckschicht zeigt bereits
fortgeschrittene Ermüdungserscheinungen. An einigen Stellen weisen Netzrisse
auf einen bereits erheblichen Substanzverlust im Tragschichtbereich hin. Die
fehlende Tragfähigkeit des Baugrundes ist ausschlaggebend für das Schadensbild. |
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Viele
Aufgrabungen des Straßenkoffers für die Verlegung von Leitungen im Untergrund
oder für Kanalarbeiten führen ebenfalls zu einem massiven Schadensbild und zu
einem sehr hohen Substanzverlust in den ohnehin unzureichenden Tragschichten. |
Vorgesehene Ausbauart: |
Vollausbau |
Breiten: |
5,50 m Fahrbahn |
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0,90 – 1,50 m Gehweg |
Aufbau: |
Fahrbahn entspr.
RStO 12, Belastungsklasse
1,0 |
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Asphaltdeckschicht AC 11 DS: 4,0
cm |
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Asphalttragschicht AC 32 TS: 14,0 cm |
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Frostschutzschicht 0/56: 52,0 cm |
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Gesamtdicke: 70,0 cm |
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Geh- und Radweg,
gepflastert |
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Betonpflaster: 8,0 cm |
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Brechsand- /Splittbettung: 3,0 cm |
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Frostschutzschicht: 29,0 cm |
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Gesamtdicke: 40,0 cm |
Umfang der Maßnahme: |
Die Kreisstraße wird entsprechend den
Richtlinien ausgebaut. Jedoch sind für die Trassierung durch die innerörtliche
Lage starke Grenzen gesetzt. Die vorgegebenen Zwangspunkte durch den Bestand
lassen keine Variante mit wesentlichen Abweichungen zu, da in vielen
Bereichen die Bebauung direkt bis an die Straße geht. Außerdem müssen
verschiedene Ortsstraßen angebunden werden, sowie anliegende
Grundstückszufahrten und Privatflächen angeglichen werden. |
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Die Kreisstraße soll auch zukünftig die
gleiche Funktion erfüllen, eine Veränderung der Verkehrscharakteristik ist
nicht vorgesehen. Durch den Ausbau soll nur eine langfristige
Gebrauchsfähigkeit der CO 16 in diesem Bereich wieder sichergestellt werden. |
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Eine Verbreitung der Fahrbahn über die
Regelbreite von 5,50 m hinaus, ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und
durch die Anlegung eines einseitigen Gehweges in diesem Teilbereich nicht
möglich. |
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Im Zuge der Planungen wurden verschiedene
Varianten für die Anlage eines Gehweges untersucht. Aufgrund des beengten
Verkehrsraums durch die unmittelbar angrenzenden Gebäude und
Grundstücksmauern ist nur eine einseitige Anlage eines Gehwegs mit einer
Breite von 0,90 bis 1,50 m möglich. Ein Gehweg wird nur im Teilbereich B 303
bis zur Dorfkirche angelegt, diese Variante wurde mit der Dorfgemeinschaft
und der Stadt Seßlach abgestimmt. |
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Der geplante Ausbau der Bundesstraße B 303
wurde in der Planung berücksichtigt. |
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Die Stadt Seßlach möchte zudem wegen der
geringen Tiefenlage und des teilweise maroden Zustandes der vorhandenen
Kanalisationen eine Neuverlegung im Ausbaubereich durchführen. |
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Die Straßenentwässerung soll über
beidseitige Mulden bzw. Rinnen und Straßeneinläufe erfolgen. Diese sollen an
das neu angelegte Regenkanalnetz (Trennsystem) angeschlossen werden. Hierfür
hat der Landkreis Coburg einen einmaligen Kanalbeitrag pro Meter entwässerter
Straßenlänge für Einleitung, Abwasserbehandlung und für Unterhaltsmaßnahmen
an die Stadt Seßlach zu zahlen. |
Weitere Einzelheiten
in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen
der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich
Tiefbau des Landkreises aufliegenden vom Ingenieurbüro Koenig + Kühnel,
Weitramsdorf, gefertigten Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung
und den Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen:
Mit dem Eingang
einer positiven Stellungnahme der bereits beantragten baufachlichen Würdigung
des Staatl. Bauamtes Bamberg kann in Kürze gerechnet werden.
Das Vorhaben ist
hinsichtlich der Gehwege und der Straßenentwässerung mit der Stadt Seßlach
abgestimmt.
Die Kosten der
Gesamtmaßnahme für diesen 1. Bauabschnitt sind mit 723.000 € ermittelt. Davon
entfallen rund 101.000 € für die Gehwege und den Kanalbau auf die Stadt
Seßlach. Der Landkreisanteil wird sich somit auf rund 622.000 € belaufen. Von
diesem Landkreisanteil werden voraussichtlich 525.000 € zuwendungsfähig sein.
Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 315.000 € (=60v.H.) erwartet.
Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rund 307.000 € aufzubringen.
Im Hinblick auf die
Größenordnung des Vorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen
Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annehmbarste Angebot zu
erteilen. Eine entsprechende Beschlussfassung steht jedoch unter dem Vorbehalt
der Mittelbereitstellung durch den Kreistag im Zuge der Beschlussfassung über
den Kreishaushalt 2014.
Die für die
Straßenentwässerung über die städtische Kanalisation sowie für die
Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege erforderliche
Vereinbarung nach den Ortsdurchfahrten - Richtlinien mit der Stadt Seßlach
wurde bereits am 27.09./15.10.2013 geschlossen.