Beschluss: einstimmig

Dem vom Ingenieurbüro Koenig + Kühnel, Weitramsdorf, aufgestellten Bauentwurf für den Ausbau der Kreisstraße CO 16 in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf von der B 303 in Richtung Lechenroth wird nach Maßgabe der baufachlichen Stellungnahme des Staatl. Bauamtes Bamberg sowie etwaiger Auflagen oder Änderungen im Zuge des Bewilligungsverfahrens zugestimmt. Das Vorhaben ist im Jahr 2014 zusammen mit den Gehwegen der Stadt Seßlach abzuwickeln.

 

Die auf den Landkreis entfallenden anteiligen Kosten von 622.000 € werden wie folgt finanziert:

 

315.000 €      Zuwendungen nach BayGVFG

307.000 €      Eigenmittel

 

Die Arbeiten sind nach öffentlicher Ausschreibung auf das annehmbarste Angebot zu vergeben. Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Kreistag im Zuge der Beschlussfassung über dem Kreishaushalt 2014.

 

Die anfallenden Kosten sind aus der Haushaltsstelle 6516.9508 des Vermögenshaushaltes 2014 zu bezahlen.


Im derzeit noch gültigen, am 07.03.2013 beschlossenen Investitionsprogramm des Landkreises Coburg ist unter der lfd. Nr. 75 in den Jahren 2014/2015 der Ausbau der Kreisstraße CO 16 in der Ortsdurchfahrt Oberelldorf mit insgesamt 867.000 € vorgesehen. Auch in der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste des Kreisstraßenbauprogramms 2014 - 2017 ist diese Maßnahme für die Jahre 2014/2015 eingeplant.

 

Diese Maßnahme war bereits Gegenstand der Beratungen im Bauausschuss am 18.04.2013. Der Verwaltung wurde seinerzeit aufgegeben, das Ingenieurbüro Koenig + Kühnel, Weitramsdorf, mit der Planung zu beauftragen und nach Vorliegen der Planunterlagen einen entsprechenden Bewilligungsantrag für eine GVFG-Förderung ab 2014 bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

 

Dem seinerzeitigen Beschluss folgend wurde mit dem Ingenieurbüro Koenig + Kühnel ein entsprechender Ingenieurvertrag nach HOAI geschlossen. Um die Frist für eine Mitteleinplanung 2014 zu wahren wurde nach Vorliegen der Planunterlagen am 26.08.2013 ein entsprechender Antrag auf Förderung nach dem BayGVFG bei der Regierung von Oberfranken gestellt und die baufachliche Stellungnahme beim Staatlichen Bauamt Bamberg beantragt.

 

In einem 1. Bauabschnitt ist für 2014 zunächst nur der Ausbau von der B 303 in Richtung Lechenroth vorgesehen. Der 2. Abschnitt von der B 303 in Richtung Unterelldorf ist nach der vom Bauausschuss am 21.11.2013 beschlossenen Prioritätenliste für die Jahre 2015/2016 eingeplant.

 

Der Zustand des Streckenabschnittes in Richtung Lechenroth hat sich im zunehmenden Maße verschlechtert. Mit Ausnahme der Aufgrabungsbereiche ist noch der bauliche Urzustand mit Rollierung und Einstreudecke vorhanden, deshalb bedarf es dringend einer Anpassung an die erforderliche Bauklasse. Die Arbeiten sollen im Jahr 2014 ausgeführt werden. Nach technischer Untersuchung ist folgender Ausbau auszuführen:

 

Erläuterungen

 

Länge:

ca. 400 m                     Vollausbau

Breite:

5,00 – 5,50 m                A ~ 2.150 m²

Baujahr:

1972

Verkehrsbelastung:

346 Kfz/d                     DTV gem. Zählung 2010

Derzeitiger Ausbauzustand:

Asphaltdeckschicht:        2,0 cm

 

Asphalttragschicht:         10,0 cm

 

Schotter:                      30,0 cm

 

Gesamtdicke:                42,0 cm

 

        Der Straßenaufbau ist allerdings sehr unterschiedlich aufgrund der häufigen Ausbesserungsarbeiten, die abschnittsweise durchgeführt wurden. Stellenweise wurden bereits mehrere Deck- und Tragschichten übereinander eingebaut. Teilweise ist sogar gar keine Asphalttragschicht unter der Deckschicht vorhanden. Auch die Dicke der Frostschutzschicht schwankt ebenfalls stark. Die Gesamtaufbaustärke liegt zwischen 30 und 50 cm und damit sehr deutlich unter der nötigen Gesamtaufbaustärke von 70 cm.

Derzeitiger Zustand:

Die Fahrbahn weist aufgrund des unzureichend tragfähigen Untergrundes starke Unebenheiten und fortgeschrittene Verformungen auf. Diese wurden bereits mehrfach in den letzten Jahren bei Unterhaltsarbeiten ausgebessert, treten aber in immer massiverer Form auf.

 

Die Deckschicht zeigt bereits fortgeschrittene Ermüdungserscheinungen. An einigen Stellen weisen Netzrisse auf einen bereits erheblichen Substanzverlust im Tragschichtbereich hin. Die fehlende Tragfähigkeit des Baugrundes ist ausschlaggebend für das Schadensbild.

 

      Viele Aufgrabungen des Straßenkoffers für die Verlegung von Leitungen im Untergrund oder für Kanalarbeiten führen ebenfalls zu einem massiven Schadensbild und zu einem sehr hohen Substanzverlust in den ohnehin unzureichenden Tragschichten.

Vorgesehene Ausbauart:

Vollausbau

Breiten:

5,50 m                                            Fahrbahn

 

0,90 – 1,50 m                                  Gehweg

Aufbau:

Fahrbahn entspr. RStO 12,

Belastungsklasse 1,0

 

Asphaltdeckschicht  AC 11 DS:            4,0 cm

 

Asphalttragschicht AC 32 TS:               14,0 cm

 

Frostschutzschicht 0/56:                     52,0 cm

 

Gesamtdicke:                                   70,0 cm

 

Geh- und Radweg, gepflastert

 

Betonpflaster:                                  8,0 cm

 

Brechsand- /Splittbettung:                  3,0 cm

 

Frostschutzschicht:                            29,0 cm

 

Gesamtdicke:                                   40,0 cm

Umfang der Maßnahme:

Die Kreisstraße wird entsprechend den Richtlinien ausgebaut. Jedoch sind für die Trassierung durch die innerörtliche Lage starke Grenzen gesetzt. Die vorgegebenen Zwangspunkte durch den Bestand lassen keine Variante mit wesentlichen Abweichungen zu, da in vielen Bereichen die Bebauung direkt bis an die Straße geht. Außerdem müssen verschiedene Ortsstraßen angebunden werden, sowie anliegende Grundstückszufahrten und Privatflächen angeglichen werden.

 

Die Kreisstraße soll auch zukünftig die gleiche Funktion erfüllen, eine Veränderung der Verkehrscharakteristik ist nicht vorgesehen. Durch den Ausbau soll nur eine langfristige Gebrauchsfähigkeit der CO 16 in diesem Bereich wieder sichergestellt werden.

 

Eine Verbreitung der Fahrbahn über die Regelbreite von 5,50 m hinaus, ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und durch die Anlegung eines einseitigen Gehweges in diesem Teilbereich nicht möglich.

 

Im Zuge der Planungen wurden verschiedene Varianten für die Anlage eines Gehweges untersucht. Aufgrund des beengten Verkehrsraums durch die unmittelbar angrenzenden Gebäude und Grundstücksmauern ist nur eine einseitige Anlage eines Gehwegs mit einer Breite von 0,90 bis 1,50 m möglich. Ein Gehweg wird nur im Teilbereich B 303 bis zur Dorfkirche angelegt, diese Variante wurde mit der Dorfgemeinschaft und der Stadt Seßlach abgestimmt.

 

Der geplante Ausbau der Bundesstraße B 303 wurde in der Planung berücksichtigt.

 

Die Stadt Seßlach möchte zudem wegen der geringen Tiefenlage und des teilweise maroden Zustandes der vorhandenen Kanalisationen eine Neuverlegung im Ausbaubereich durchführen.

 

Die Straßenentwässerung soll über beidseitige Mulden bzw. Rinnen und Straßeneinläufe erfolgen. Diese sollen an das neu angelegte Regenkanalnetz (Trennsystem) angeschlossen werden. Hierfür hat der Landkreis Coburg einen einmaligen Kanalbeitrag pro Meter entwässerter Straßenlänge für Einleitung, Abwasserbehandlung und für Unterhaltsmaßnahmen an die Stadt Seßlach zu zahlen.

 

Weitere Einzelheiten in bautechnischer und verkehrsmäßiger Hinsicht sowie über einzelne Positionen der Kostenermittlung können aus dem in der Kreiskämmerei und im Fachbereich Tiefbau des Landkreises aufliegenden vom Ingenieurbüro Koenig + Kühnel, Weitramsdorf, gefertigten Erläuterungsbericht sowie aus der Kostenermittlung und den Planunterlagen entnommen werden. Ergänzend dazu ist festzustellen:

 

Mit dem Eingang einer positiven Stellungnahme der bereits beantragten baufachlichen Würdigung des Staatl. Bauamtes Bamberg kann in Kürze gerechnet werden.

 

Das Vorhaben ist hinsichtlich der Gehwege und der Straßenentwässerung mit der Stadt Seßlach abgestimmt.

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme für diesen 1. Bauabschnitt sind mit 723.000 € ermittelt. Davon entfallen rund 101.000 € für die Gehwege und den Kanalbau auf die Stadt Seßlach. Der Landkreisanteil wird sich somit auf rund 622.000 € belaufen. Von diesem Landkreisanteil werden voraussichtlich 525.000 € zuwendungsfähig sein. Hierauf werden Zuschüsse nach Art. 2 BayGVFG von 315.000 € (=60v.H.) erwartet. Vom Landkreis wären somit Eigenmittel von rund 307.000 € aufzubringen.

 

Im Hinblick auf die Größenordnung des Vorhabens wird die Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung vorgeschlagen. Der Zuschlag wäre auf das annehmbarste Angebot zu erteilen. Eine entsprechende Beschlussfassung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Kreistag im Zuge der Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2014.

 

Die für die Straßenentwässerung über die städtische Kanalisation sowie für die Neuerstellung und Mitfinanzierung der städtischen Gehwege erforderliche Vereinbarung nach den Ortsdurchfahrten - Richtlinien mit der Stadt Seßlach wurde bereits am 27.09./15.10.2013 geschlossen.