Beschluss:
Vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der
Kreisausschuss die Verwaltung, die Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem
Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e.V. und dem Diakonischen
Werk Coburg e.V. abzuschließen.
Sachverhalt:
Analyse und
Handlungsbedarf in der Schuldnerberatung wurden dem Kreisausschuss in seiner
Sitzung vom 11.07.2013 vorgelegt und eine Umstellung der pauschalen
Festbetragsbezuschussung des Landkreises auf eine jährliche Fallpauschale in
Höhe von 110 € beschlossen.
Mit den beiden für
den Landkreis Coburg in der Schuldnerberatung aktiven Trägern Caritas und
Diakonie wurden vorher und danach Gespräche zur Umsetzung geführt und der
Abschluss einer Leistungsvereinbarung vorbereitet.
Der zwischen der
Verwaltung und dem Caritasverband (Anlage 1) abgestimmte Entwurf steht heute
zur Beschlussfassung an. Die Leistungsvereinbarung mit der Diakonie ist in
seiner Struktur identisch und wird in der Sitzung vorgelegt.
Die Umstellung auf
eine Fallpauschale ermöglicht, ab 2014 die für SGB II Empfänger erbrachte
Beratung als Leistung zur Eingliederung von Arbeitssuchenden nach §16 a SGB II zu verbuchen und damit in die Berechnung der
SGB II-Schlüsselzuweisungen des Bundes einfließen zu lassen, was die Einnahmen
des Landkreises erhöht.
Der für die
Schuldnerberatung kalkulierte Zuschussbedarf des Landkreises in einer
Gesamthöhe von 40.000 € wird für den Haushalt 2014 anteilig mit 25.000 € auf
der bisherige Haushaltsstelle 4701.7099 und mit 15.000 € auf der neuen HH-Stelle
4822.6923 eingeplant.