Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag beauftragt der Kreisausschuss die Verwaltung, die Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung über die Schuldnerberatung mit dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Coburg e.V. und dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Analyse und Handlungsbedarf in der Schuldnerberatung wurden dem Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 11.07.2013 vorgelegt und eine Umstellung der pauschalen Festbetragsbezuschussung des Landkreises auf eine jährliche Fallpauschale in Höhe von 110 € beschlossen.

 

Mit den beiden für den Landkreis Coburg in der Schuldnerberatung aktiven Trägern Caritas und Diakonie wurden vorher und danach Gespräche zur Umsetzung geführt und der Abschluss einer Leistungsvereinbarung vorbereitet.

Der zwischen der Verwaltung und dem Caritasverband (Anlage 1) abgestimmte Entwurf steht heute zur Beschlussfassung an. Die Leistungsvereinbarung mit der Diakonie ist in seiner Struktur identisch und wird in der Sitzung vorgelegt.

 

Die Umstellung auf eine Fallpauschale ermöglicht, ab 2014 die für SGB II Empfänger erbrachte Beratung als Leistung zur Eingliederung von Arbeitssuchenden nach §16 a SGB II  zu verbuchen und damit in die Berechnung der SGB II-Schlüsselzuweisungen des Bundes einfließen zu lassen, was die Einnahmen des Landkreises erhöht.

Der für die Schuldnerberatung kalkulierte Zuschussbedarf des Landkreises in einer Gesamthöhe von 40.000 € wird für den Haushalt 2014 anteilig mit 25.000 € auf der bisherige Haushaltsstelle 4701.7099 und mit 15.000 € auf der neuen HH-Stelle 4822.6923 eingeplant.