Beschluss:
1. Im Vollzug des Haushaltes 2013 billigt der Kreisausschuss in eigener abschließender Zuständigkeit folgende außerplanmäßige Ausgabe:
a) Verwaltungshaushalt |
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HHSt. 0301.6554 Überörtliche Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband Deckung durch bereits eingegangene höhere Zuweisungen für die Schülerbeförderung einstimmig |
60.000,00 € |
Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen: |
2. Im Vollzug des Haushaltes 2013 billigt der Kreistag folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben:
a) Verwaltungshaushalt
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HHSt. 1400.6589 |
625.000,00 € |
Finanzhilfen Hochwasserschäden Deckung durch Erstattungen des Freistaates Bayern in gleicher Höhe |
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b) Vermögenshaushalt
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HHSt. 6500.9450 |
650.000,00 € |
Ersatzneubau Straßenmeisterei mit Tiefbauverwaltung Deckung durch zu erwartende Minderausgaben für den Erweiterungsbau des Landratsamtes und für die Stützmauer der Kreisstraße CO 27 in Oberlauter |
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Im Übrigen wird der Landrat ermächtigt und beauftragt, eventl. noch anfallende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.
Sachverhalt:
Gemäß Art. 60 Abs. 1 der Landkreisordnung sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Kreistag zu beschließen.
Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung Richtlinien über die Abgrenzung aufgestellt. Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung vom 08. Mai 2008 in der Fassung der 2. Änderung vom 16.12.2010 ist gemäß § 48 Abs. 3 der Landrat berechtigt, bis zur Höhe von 50.000 € (bei Deckungsringen bis zu 10 % des Gesamthaushaltsansatzes) entsprechende Deckungsmittel zu bewilligen.
Alle darüber hinausgehenden Haushaltsüberschreitungen und Mittelbereitstellungen sind beschlussbedürftig. Die Zuständigkeit hierfür liegt gem. § 31 der Geschäftsordnung grundsätzlich beim Kreisausschuss. Lediglich dann, wenn im Einzelfall ein Betrag von 100.000 € überschritten wird, fällt die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 29 Nr. 5 in die Zuständigkeit des Kreistages.
Im Vollzug des Haushaltes 2013 sind bislang (Stand 22.11.2013) insgesamt 36 Haushaltsüberschreitungen mit insgesamt 1.455.650,77 € angefallen. Davon entfallen 28 bzw. 847.592,21 € auf den Verwaltungshaushalt und acht bzw. 608.058,56 € auf den Vermögenshaushalt. Von den 28 Überschreitungen im Verwaltungshaushalt fallen 26 Bewilligungen mit insgesamt 187.517,42 € in die Zuständigkeit des Landrates. Im Vermögenshaushalt entfallen von den acht Überschreitungen sieben mit insgesamt 85.575,33 € ebenfalls in die Zuständigkeit des Landrates.
Im Vollzug des Haushaltes 2013 sind demnach bislang folgende beschlussbedürftige Haushaltsüberschreitungen angefallen bzw. wird im weiteren Vollzug noch zu rechnen sein:
1.
Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung
in die abschließende Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt:
a) Verwaltungshaushalt
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Überörtliche Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband |
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Ansatz HHSt. 0301.6554 |
0,00 € |
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derzeitiger Ausgabestand |
47.680,92 € |
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erwarteter Ausgabestand Jahresende 2013 |
55.000,00 € |
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Ausgabeüberschreitung somit |
55.000,00 € |
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Begründung: |
Die Ankündigung der Prüfung erfolgte erst nach der Verabschiedung des Landkreishaushaltes 2013 |
Deckung: |
Bereits eingegangene höhere Zuweisungen für die Schülerbeförderung (64.781,00 €) |
b) Vermögenshaushalt
derzeit keine beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen
2.
Haushaltsüberschreitungen, deren Bewilligung
in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistages fällt
a) Verwaltungshaushalt
Finanzhilfen Hochwasserschäden |
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Ansatz HHSt. 1400.6589 |
0,00 € |
derzeitiger Ausgabestand |
612.393,87 € |
erwarteter Ausgabestand Jahresende 2013 |
625.000,00 € |
Ausgabeüberschreitung somit |
625.000,00 € |
Begründung: |
Schadensereignis und Abwicklung der Finanzhilfen erst nach der Verabschiedung des Landkreishaushaltes 2013 |
Deckung: |
Erstattungen des Freistaates Bayern in gleicher Höhe (derzeit bereits eingegangen 609.290,87 €) |
b) Vermögenshaushalt
Ersatzneubau Straßenmeisterei mit Tiefbauverwaltung |
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Ansatz HHSt. 6500.9450 |
1.250.000,00 € |
derzeitiger Ausgabestand |
1.772.316,68 € |
erwarteter Ausgabestand Jahresende 2013 |
1.850.000,00 € |
Ausgabeüberschreitung somit |
600.000,00 € |
Begründung: |
Zu erwartende Mehrausgaben in Höhe von ca. 653.000 € wurden im Kreistag am 25.07.2013 bereits mehrheitlich gebilligt. |
Deckung: |
Zu erwartende Minderausgaben in 2013 für den Erweiterungsbau des Landratsamtes (400.000 €) und für die Stützmauer der Kreisstraße CO27 in Oberlauter (400.000 €). |
Nach derzeitigen Erkenntnissen werden voraussichtlich bis Jahresende 2013 keine weiteren beschlussbedürftigen Haushaltsüberschreitungen mehr anfallen. Dennoch sollte der Landrat vorsorglich ermächtigt und beauftragt werden, eventl. doch noch anfallende überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, zu denen der Landkreis gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, unabhängig davon, ob deren Bewilligung in die Zuständigkeit des Kreisausschusses fällt oder dem Kreistag vorbehalten ist, zu bewilligen, sofern die Deckung gewährleistet ist.