Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

 

Die Liegenschaften des Landkreises beziehen derzeit ihren Strom über die Stromanbieter SÜC Energie und H2O GmbH (SÜC) und Stadtwerke Neustadt GmbH (SWN).

Die Leistungen über die Lieferung von elektrischer Energie wurden zuletzt im Jahr 2009 für den Zeitraum 2010 bis 2013 ausgeschrieben. Die derzeitigen Stromlieferungsverträge laufen zum 31.12.2013 aus.

Stromverträge bei Kommunen unterliegen grundsätzlich der Ausschreibungspflicht. Ab Erreichen des Schwellenwertes nach § 2 Nr. 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) in Höhe von 200.000,- EUR gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB und die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).

Um den Schwellenwert zu ermitteln, sind die Abrechnungssummen aller Liegenschaften bezogen auf die gesamte Laufzeit (mindestens 3 Jahre) zu addieren.

Wie die nachfolgende Zusammenstellung zeigt, liegt der Landkreis deutlich über diesem Schwellenwert. Auf Grund der derzeit günstigen Strompreise sollen die Leistungen für einen Zeitraum von 4 Jahren ausgeschrieben werden.

 

Liegenschaft

Stromkosten 2012

Landratsamtgebäude

71.873,52 EUR

Straßenmeisterei

1.931,92 EUR

Ampelanlagen Straßenmeisterei

3.310,08 EUR

Staatl. Realschule Coburg II

29.926,05 EUR

Staatl. Realschule Neustadt b. Coburg

29.527,13 EUR

Staatl. Arnold-Gymnasium Neustadt b. Coburg

51.095,31 EUR

Staatl. AG Nec. - Zweifachturnhalle

5.349,64 EUR

Staatl. Berufsfachschule

5.214,58 EUR

 

198.228,23 EUR

x 4 Jahre

792.912,92 EUR

 

Eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht besteht nur dann, wenn eine Kommune den Strom von ihren als GmbH ohne private Beteiligung geführten Stadtwerken bezieht. Dies trifft für den Landkreis Coburg jedoch nicht zu.

 

Sämtliche Stromlieferverträge aller Liegenschaften des Landkreises wurden deshalb vorsorglich bei der SÜC und den Stadtwerken Neustadt zum 31.12.2013 gekündigt.

 

Auch durch den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages mit den bisherigen Stromanbietern oder dem Beitritt einer Kommune zu einer bereits bestehenden Rahmenvereinbarung für die Zeit ab dem 01.01.2014 kann eine öffentliche Ausschreibung nicht vermieden werden. Ein Beitritt außerhalb eines Vergabeverfahrens oder eine automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses verstößt somit gegen das Vergaberecht.

 

Die Verwaltung hat keine Erfahrung mit der Erstellung einer Leistungsbeschreibung und der Durchführung des komplizierten Vergabeverfahrens für eine Stromlieferung. Auch im Hinblick auf die erforderliche europaweite Ausschreibung mit einem Vergabevolumen von ca. 793.000 EUR erschien es deshalb sinnvoll, ein Unternehmen mit der Durchführung der Ausschreibung zu beauftragen. Aufgrund der guten Erfahrungen bei der letzten Ausschreibung 2009 und des vorliegenden kostengünstigen Angebots fiel dabei die Wahl wieder auf das Netzwerk für Unternehmensberatung und Kostenoptimierung Marita Schwarzer und Peter Plauert aus Augsburg.

 

Ein weiterer ortsnaher Anbieter für die Durchführung einer Stromausschreibung wäre grundsätzlich auch die Energieagentur Oberfranken, die jedoch Ausschreibungsverfahren mit der Auflage durchführt, dass überwiegend Ökostrom anzubieten ist. Da dadurch die örtlichen Anbieter (SÜC und SWN) unter Umständen benachteiligt wären, hat die Verwaltung davon Abstand genommen, die Energieagentur Oberfranken mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu beauftragen.

 

Das Netzwerk für Unternehmensberatung und Kostenoptimierung Marita Schwarzer und Peter Plauert war auch in der Lage, sehr kurzfristig die Veröffentlichung mit der dazugehörigen Leistungsbeschreibung zu erstellen und diese noch am 07.11.2013 auf EU-Ebene zu veröffentlichen.

 

Das beauftragte Unternehmen führt die Ausschreibung zu einem Angebotsfestpreis von 2.100,- EUR zuzüglich MWSt., somit insgesamt 2.499,- EUR durch. Darin enthalten sind auch anteilige Leistungen für den Sonderschulverein für dessen beiden Liegenschaften in Coburg und Neustadt b. Coburg, die dem Landkreis erstattet werden.

 

Die Submission findet am 23.12.2013 statt. Unmittelbar im Anschluss daran wäre der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Netzanbieter zu erteilen.