Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich einer 90%igen Förderung der Personalkosten wird die Verwaltung beauftragt, mit Beginn des staatlichen Förderprogramms eine Vollzeitstelle Qualitätsbegleiter/-in einzurichten und zu besetzen.

 


Sachverhalt:

2010 wurde von verschiedenen Forschungseinrichtungen, u.a. dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) ein Forschungsvorhaben zur frühkindlichen Bildung aufgelegt - die sogenannte NUBBEK-Studie.

 

„Seit rund eineinhalb Jahrzehnten befindet sich das deutsche Früherziehungssystem in einem bemerkenswerten Umbau. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab Mitte der 1990er Jahre kann hier als Initialzündung betrachtet werden. Mit dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) wurde ein Quasi- Rechtsanspruch auf einen Platz (Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle) auch für unter Dreijährige in bestimmten Familienkonstellationen festgeschrieben.

Das im Jahr 2008 verabschiedete KiFöG (Kinderförderungsgesetz) erweitert diesen Rechtsanspruch auf alle Kinder im Alter von 1 bis unter 3 Jahren ab dem Jahr 2013.

Allerdings ist die Umsetzung mit vielfältigen offenen Fragen verbunden. Zentral geht es dabei um die pädagogische, bildungsfördernde und familiengerechte Qualität der öffentlich verantworteten Angebote für Kinder und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen. Aktuell wie auch in den kommenden Jahren werden neue Weichenstellungen in pädagogisch-praktischer, organisatorischer und fachpolitischer Hinsicht erforderlich.

Dabei fehlt in Deutschland wie kaum in einem anderen hochentwickelten Land das empirische Grundlagenwissen zum Einfluss der verschiedenen Bildungs- und Betreuungsformen und den moderierenden Faktoren für eine gelingende kindliche Entwicklung und Bildung. Solches Wissen ist aber erforderlich, um Effekte der verschiedensten Art für Kinder und Familien abschätzen und Verbesserungen gezielt anregen zu können.“

(www.nubbek.de/pages/ueber-das-projekt/die-ausgangslage.php, 26.11.2013)

 

Die im Forschungsprojekt gewonnenen Erkenntnisse über die Qualität in den bayerischen Kindertageseinrichtungen (insbesondere im Bereich der unter 3jährigen)  bildete die Grundlage für die vom Bayerischen Landtag im Rahmen des Bildungsfinanzierungsgesetzes beschlossene Einführung und staatliche Finanzierung von Qualitätsbegleitern (QB).

Aufgabe der Qualitätsbegleiter soll die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Kindestagesstätten sein; ein Aufgabenschwerpunkt ist die Durchführung von Inhouse-Fortbildungen zur sprachlichen Bildung und Stärkung der Teilhabe und Interaktionsqualität. Sie ist als anregende und rückkoppelnde Arbeitsbegleitung in den Kindertageseinrichtungen zu implementieren. Die konkrete Richtlinie wird derzeitig ausgearbeitet.

 

Eine Vollzeitstelle ist trägerunabhängig und einrichtungsübergreifend für 40-50 Einrichtungen vorgesehen, so dass 2-3 Beratungstermine für jede Einrichtung pro Jahr unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe der Einrichtungen stattfinden können.

 

Das Anforderungsprofil für den QB sieht eine akademische Qualifikation mit Erfahrungen in der Frühpädagogik und fundiertem Fach- und Erfahrungswissen im bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) vor.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (STMAS) hat mit Schreiben vom 06.09.2013 mitgeteilt, dass das Konzept der Qualitätsbegleiter auf Dauer angelegt ist, für jede Stadt und jeden Landkreis eine Vollzeitstelle vorgesehen und flächendeckend in Bayern verankert werden soll. Dazu werden Qualitätsnetzwerke auf lokaler sowie auf Landesebene etabliert.

Gefördert werden 90% der Personalkosten; entsprechende Mittel sind im Staatshaushalt eingeplant.

Der Bayerische Landkreistag sieht in den QBs einen Beitrag zu einer einheitlichen Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen unabhängig von Trägerinteressen.

 

Im Landkreis Coburg sichern derzeitig 51 Kitas die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern. Im Landratsamt nimmt eine 0,5 Fachkraft die Aufgaben der gesetzlich normierten Fachaufsicht wahr.  Die inhaltliche Fachberatung beschränkt sich im Wesentlichen auf den Informationstransfer in die Einrichtungen und die übergeordnete Vernetzung, z.B.  im Übergang Kita – Grundschule. Teamberatung oder die Begleitung vor Ort sind nicht leistbar.
Mit der Schaffung einer Vollzeitstelle Qualitätsbegleiter, die in den Kindertage
seinrichtungen eine unmittelbare Beratung in der Qualitätsentwicklung leistet, wird diese Lücke geschlossen.

 

Mit dem Förderprogramm zum Ausbau der Betreuung der unter 3 jährigen Kinder ist die „Hardware“ ermöglicht worden; mit der Einrichtung der Qualitätsbegleitung wird der Fokus nunmehr richtigerweise auf die Inhalte frühkindlicher Bildung und Erziehung gerichtet.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird deshalb vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: