Vorbehaltlich einer
90%igen Förderung der Personalkosten wird die Verwaltung beauftragt, mit Beginn
des staatlichen Förderprogramms eine Vollzeitstelle Qualitätsbegleiter/-in einzurichten
und zu besetzen.
Sachverhalt:
2010 wurde von
verschiedenen Forschungseinrichtungen, u.a. dem Deutschen
Jugendinstitut (DJI) und dem Staatsinstitut für Frühpädagogik
(IFP) ein Forschungsvorhaben zur frühkindlichen Bildung aufgelegt - die
sogenannte NUBBEK-Studie.
„Seit rund eineinhalb Jahrzehnten befindet sich das
deutsche Früherziehungssystem in einem bemerkenswerten Umbau. Der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab Mitte der 1990er Jahre kann hier
als Initialzündung betrachtet werden. Mit dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) wurde ein Quasi-
Rechtsanspruch auf einen Platz (Kindertageseinrichtung bzw.
Kindertagespflegestelle) auch für unter Dreijährige in bestimmten
Familienkonstellationen festgeschrieben.
Das im Jahr 2008 verabschiedete KiFöG (Kinderförderungsgesetz) erweitert diesen
Rechtsanspruch auf alle Kinder im Alter von 1 bis unter 3 Jahren ab dem Jahr
2013.
Allerdings ist die Umsetzung mit vielfältigen offenen
Fragen verbunden. Zentral geht es dabei um die pädagogische, bildungsfördernde
und familiengerechte Qualität der öffentlich verantworteten Angebote für Kinder
und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen. Aktuell wie auch in den
kommenden Jahren werden neue Weichenstellungen in pädagogisch-praktischer,
organisatorischer und fachpolitischer Hinsicht erforderlich.
Dabei fehlt in Deutschland wie kaum in einem anderen
hochentwickelten Land das empirische Grundlagenwissen zum Einfluss der verschiedenen
Bildungs- und Betreuungsformen und den moderierenden Faktoren für eine
gelingende kindliche Entwicklung und Bildung. Solches Wissen ist aber
erforderlich, um Effekte der verschiedensten Art für Kinder und Familien
abschätzen und Verbesserungen gezielt anregen zu können.“
(www.nubbek.de/pages/ueber-das-projekt/die-ausgangslage.php,
26.11.2013)
Die im
Forschungsprojekt gewonnenen Erkenntnisse über die Qualität in den bayerischen
Kindertageseinrichtungen (insbesondere im Bereich der unter 3jährigen) bildete die Grundlage für die vom Bayerischen
Landtag im Rahmen des Bildungsfinanzierungsgesetzes beschlossene Einführung und
staatliche Finanzierung von Qualitätsbegleitern (QB).
Aufgabe der
Qualitätsbegleiter soll die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den
Kindestagesstätten sein; ein Aufgabenschwerpunkt ist die Durchführung von
Inhouse-Fortbildungen zur sprachlichen Bildung und Stärkung der Teilhabe und
Interaktionsqualität. Sie ist als anregende und rückkoppelnde Arbeitsbegleitung
in den Kindertageseinrichtungen zu implementieren. Die konkrete Richtlinie wird
derzeitig ausgearbeitet.
Eine Vollzeitstelle
ist trägerunabhängig und einrichtungsübergreifend für 40-50 Einrichtungen
vorgesehen, so dass 2-3 Beratungstermine für jede Einrichtung pro Jahr unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe der Einrichtungen
stattfinden können.
Das Anforderungsprofil
für den QB sieht eine akademische Qualifikation mit Erfahrungen in der
Frühpädagogik und fundiertem Fach- und Erfahrungswissen im bayerischen
Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) vor.
Das Bayerische
Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (STMAS) hat
mit Schreiben vom 06.09.2013 mitgeteilt, dass das Konzept der
Qualitätsbegleiter auf Dauer angelegt ist, für jede Stadt und jeden Landkreis
eine Vollzeitstelle vorgesehen und flächendeckend in Bayern verankert werden
soll. Dazu werden Qualitätsnetzwerke auf lokaler sowie auf Landesebene
etabliert.
Gefördert werden 90%
der Personalkosten; entsprechende Mittel sind im Staatshaushalt eingeplant.
Der Bayerische
Landkreistag sieht in den QBs einen Beitrag zu einer einheitlichen
Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen unabhängig von Trägerinteressen.
Im Landkreis Coburg sichern
derzeitig 51 Kitas die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern. Im
Landratsamt nimmt eine 0,5 Fachkraft die Aufgaben der gesetzlich normierten
Fachaufsicht wahr. Die inhaltliche
Fachberatung beschränkt sich im Wesentlichen auf den Informationstransfer in
die Einrichtungen und die übergeordnete Vernetzung, z.B. im Übergang Kita – Grundschule. Teamberatung
oder die Begleitung vor Ort sind nicht leistbar.
Mit der Schaffung einer Vollzeitstelle Qualitätsbegleiter, die in den
Kindertageseinrichtungen eine
unmittelbare Beratung in der Qualitätsentwicklung leistet, wird diese Lücke
geschlossen.
Mit dem
Förderprogramm zum Ausbau der Betreuung der unter 3 jährigen Kinder ist die
„Hardware“ ermöglicht worden; mit der Einrichtung der Qualitätsbegleitung wird
der Fokus nunmehr richtigerweise auf die Inhalte frühkindlicher Bildung und
Erziehung gerichtet.
Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird deshalb vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: