Beschluss: einstimmig


Sachverhalt:

Die Verwaltung legt den Haushaltsentwurf der Jugendhilfe für 2014 (Anlage 1) vor.

 

Strukturell  weicht er in einigen Punkten von dem des Vorjahres ab.

·                     Kinderbetreuungskosten sind Jugendhilfe- oder kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II. Ab 2014 werden die SGB II Integrationsleistungen in einem gesonderten Unterabschnitt außerhalb der Jugendhilfe (UA 4822) gebucht. Diese Änderung reduziert die Jugendhilfeaufwendungen und für den Landkreishaushalt ermöglicht diese Änderung, höhere Schlüsselzuweisungen vom Bund zu erhalten.

·                     In der Hilfe für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte wurden bislang ambulante und stationäre Maßnahmen in jeweils einem Unterabschnitt verbucht. Zur besseren Überschaubarkeit und Auswertung von Entwicklungen werden diese beiden Bereiche ab 2014 in -in ambulant und stationär- getrennten Unterabschnitten verbucht.

 

Finanziell stehen in der Jugendhilfe 2014 Einnahmen in Höhe von 1.300.182 € Ausgaben in einem Gesamtvolumen von 7.012.777 € gegenüber. Der Nettobedarf in Höhe von 5.712.595 € liegt um ca. 38.000 € höher als im Vorjahr.

 

Im Einzelnen sind die Bedingungsfaktoren

·                     sinkende Einnahmen insbesondere wegen des ab 01.01.2014 anzuwendenden neuen Kostenbeitragsrechts

·                     geringere Jugendhilfeaufwendungen in der Kinderbetreuung durch die bereits benannte buchhalterische Abtrennung der SGB II Integrationsleistungen, sowie

·                     die aus Beschlüssen des Ausschusses für Jugend und Familie in 2012 (Pflegekinderkonzept) und 2013 (Ausbau Erziehungsberatung, Erweiterung der Stütz- und Förderklassen, Anpassung der Fachleistungsstundensätze, Anhebung der Erziehungsbeiträge in der Tages- und Vollzeitpflege) resultierenden Mehraufwendungen.

 

In den einzelnen Haushaltsansätzen für 2014 wurden, wenn möglich, inhaltliche Verknüpfungen zwischen bisherigen und künftigen Angeboten hergestellt.

Ein Beispiel dafür ist der Ausbau der Stütz- und Förderklassen. Damit werden z.Zt. 4 Kinder erreicht, für die sonst eine flexible Hilfen, eine Schulassistenz oder die Erziehung in einer Tagesgruppe erforderlich gewesen wäre. Diese Haushaltsansätze wurden deshalb für 2014 nach unten angepasst.

Ein weiteres Beispiel ist das  Pflegekinderkonzept, bei dem 2014 die 2. Stufe der Umsetzung ansteht, in der familienfähige und in langfristiger Heimerziehung untergebrachte Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden. Die Ausgaben für stationäre Hilfen sind –wie im Konzept vorgesehen- reduziert worden.

 

Die konkreten Entwicklungen sind im Folgenden dargestellt:

 

Verwaltungshaushalt

 

1.         Prävention

 

1.1         Förderung der Erziehung in der Familie

 

UA 4531

 

Seit Dezember 2012 werden die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehenen Bundesmittel für Frühe Hilfen ausgeschüttet. Eingesetzt werden dürfen diese zum niederschwelligen Einsatz von z.B. Kinderkrankenschwestern und Familienhebammen oder Ehrenamtlichen in jungen Familien.

Ab 2013 stehen dem Landkreis Coburg nach aktuellem Verteilungsschlüssel auf Antrag bis zu 27.000 € zur Verfügung.

Die verfügbaren Mittel wurden in diesem Jahr von den bayerischen Jugendämtern nicht voll ausgeschöpft, sodass die Möglichkeit der Nachbeantragung eröffnet wurde.

Tatsächlich konnte so für 2013 ein Zuschuss in Höhe von 42.000 € eingenommen werden. Als Ausnahme für 2013 wurde zugelassen, das Geld auch für den Sachaufwand von Willkommenspaketen zu verwenden.

Für 2014 wird der o.g. Maximalbetrag als Einnahme angesetzt. Der finanzielle Nettobedarf für familienfördernde Maßnahmen ändert sich dadurch nicht. Ausgaben dafür sind nur in der Höhe vorgesehen, in der auch Einnahmen erzielt werden.

 

Die FamilienCard ist inzwischen zu einem selbstverständlichen und geschätzten Angebot im Landkreis Coburg geworden. Z.Zt. sind 1.900 Karten an Familien ausgegeben, die die Angebote von 200 Partnern nutzen. Die Aufwendungen des Landkreises können aufgrund des Sponsorings einzelner Partner auf 3.000 € reduziert werden.

 

Elterntalk ist ein seit nunmehr fast 8 Jahren erprobtes Erfolgsmodell der Familienbildung in der Region Coburg. 2013 wurden ca. 120 Talks zu den Themen Medien, Konsum und Sucht durchgeführt, von denen mehr als ¾ im Landkreis stattfanden.

Die Förderung durch die Aktion Jugendschutz wurde 2013 neu strukturiert und hatte zur Folge, dass der Landkreis bei gleichbleibender Inanspruchnahme künftig 6.100 € jährlich erhält. Das stellt eine erhebliche Verbesserung dar, da bis dato die pauschale Grundförderung nach der langen Laufzeit eigentlich weggefallen wäre.

Der städtische Anteilszuschuss reduziert sich dadurch geringfügig.

 

1.2         Kinderbetreuung

 

UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)

 

Die Jugendhilfefallzahlen für die Kindertagesstättenbetreuung sind von 2012 auf 2013 um 10% angestiegen, werden aber voraussichtlich in 2014 wieder sinken.

Seit September 2013 werden für Vorschulkinder 100 € monatlich an Betreuungskosten durch den Freistaat übernommen. Bei 74 Kindern wurden im August 2013 die Kosten durch das Landratsamt übernommen. Nur bei 26 Kindern wurde ein Folgeantrag gestellt, bei allen anderen deckt der staatliche Zuschuss die Betreuungskosten ab.

Die tatsächliche Einsparung liegt hier bei ca. 6.600 €.

 

Kostenrelevant wirkt sich inzwischen der Ausbau der Betreuung der unter 3jährigen aus. Ein Krippenplatz kostet im Durchschnitt 40 % mehr als ein Kindergartenplatz. Der Anteil an Krippenkindern, für die die Kosten durch die Jugendhilfe übernommen werden, hat sich in den vergangenen 3 Jahren verdoppelt und lag im August 2013 bereits bei über 60 Kindern.

 

Bezieht man die im UA 4541 gebuchten Jugendhilfeaufwendungen und die nunmehr als Integrationsleistung für Arbeitssuchende gesonderten im UA 4822 verbuchten Aufwendungen in Summe, entsteht ein Mehrbedarf für 2014 in Höhe von 42.000 €.

Steuerbar ist diese Leistung nicht. Familien haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten, wenn gesetzliche normierte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

 

Zur Tagespflege wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie vom 15.10.2013 bereits berichtet. Sie ist insbesondere in der Randzeitenbetreuung wichtiger Baustein einer abgesicherten Kinderbetreuung. Gemäß Beschluss des Ausschusses werden zum 01.01.2014 die neuen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages mit einem Mehrbedarf in Höhe von 18.000 € angewandt. Auch hier werden die Nettoaufwendungen künftig in Jugendhilfe und SGB II-Leistung differenziert.

 

1.3         Jugendarbeit und Jugendschutz

 

In Jugendarbeit und Jugendschutz sind für 2013 keine Änderungen vorgesehen.

 

In den Haushaltsansätzen der Kommunalen Jugendarbeit stehen Einnahmen in Höhe von      65.100 € Ausgaben in Höhe von 76.600 € gegenüber. Der daraus folgende Nettoaufwand in Höhe von 11.500 € liegt mit 2.000 € niedriger als 2013.

 

Im Jugendschutz sind derzeitig ebenfalls keine Änderungen veranschlagt. Für 2014 ist ein Gesamtkonzept in Vorbereitung, das dem Ausschuss für Jugend und Familie im 1. Halbjahr 2014 vorgelegt wird.

 

2.         Hilfe und Unterstützung

 

Um die Ausgabeentwicklung der einzelfallbezogenen Leistungen der erzieherischen Hilfen einschätzen zu können, sind die leistungsverbessernden Anhebungen der Fachleistungsstundensätze und des Erziehungsbeitrags in der Vollzeitpflege zunächst außer Acht zu lassen. Geplant sind hier um 62.500 € niedrigere Ausgaben als im Vorjahr.

 

Für die Fachleistungsstunden in den flexiblen erzieherischen Hilfen wurde ein Mehraufwand von 55.000 €, für die Anhebung des Erziehungsbeitrags in der Vollzeitpflege von 46.000 € kalkuliert (Ausschuss für Jugend und Familie vom 15.10.2013). Summarisch ergibt das Ausgabesteigerungen in Höhe von 101.000 €, die sich durch die vorgenannten reduzierten Ansätze aber nur mit einem Plus 38.500 € auswirken.

 

Negativ ist aber die Einnahmeentwicklung. Zum 03.12.2013 ist das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten, das u.a. die finanzielle Beteiligung von Eltern an stationären und teilstationären Jugendhilfemaßnahmen neu regelt. Dieses neue Kostenbeitragsrecht hebt z.B. die bisherige Einkommensgrenze, ab der Eltern zu den Kosten herangezogen werden dürfen, von 1.000 € auf 1.466 € an.

Für 2014 wird allein deshalb mit fast 60.000 € weniger an Einnahmen kalkuliert.

 

Zu den einzelnen Hilfearten:

 

2.1         gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind

 

UA 4534

 

Erfreulich sind die rückläufigen Ausgaben und Fallzahlen im Mutter-Kind Bereich. Ein Teil ist auf die positiven Ergebnisse in Streitfällen mit dem Bezirk zurück zu führen, der inzwischen nicht nur für die geistig behinderten, sondern auch für eine psychisch kranke Mutter die Kosten der Unterbringung übernimmt und der Landkreis damit „nur noch“ Kostenträger für die Kinder ist. Damit verbunden ist keine grundsätzliche Anerkennung der Zuständigkeit durch den Bezirk. In jedem Fall ist der dezidierte Nachweis darüber zu erbringen, dass die Mutter einen kindunabhängigen eigenen Hilfebedarf hat.

 

Strittig und klageanhängig ist derzeitig die Frage, ob die Kostenerstattung nur für 1 Jahr erfolgt oder für den gesamten Hilfezeitraum zu leisten ist.

 

2.2         ambulante erzieherische Hilfen

 

UA 4553

 

In den ambulanten Hilfen sind die Fallzahlen erstmalig seit Jahren leicht abgesunken. Für 2014 wird ein weiterer Rückgang angestrebt.

 

 

Diese Zielsetzung ist eng mit dem Ausbau der Stütz- und Förderklassen  verbunden. Im laufenden Schuljahr ist eine 3. Klasse eingerichtet und damit verbunden erstmalig auch Erstklässler aufgenommen worden (siehe auch Pkt. 3 dieser Vorlage).

Für das kommende Schuljahr finden derzeitig Gespräche mit der Regierung von Oberfranken, der Heinrich-Schaumberger-Schule, dem IPSG als Jugendhilfeträger und dem Amt für Jugend, Familie und Senioren statt, um einen weiteren Ausbau ab Klasse 5 zu klären.

 

Dass in den flexiblen Hilfen Mehrausgaben geplant sind, ist der Anhebung der Fachleistungsstundensätze zum 01.01.2014 geschuldet.

 

2.3         stationäre Hilfen zur Erziehung

 

UA 4557

 

In den stationären erzieherischen Hilfen sind für 2014 geringere Fallzahlen und damit geringere Ausgaben als in den Vorjahren geplant. Konkret steht hier im kommenden Jahr der Wechsel einzelner Kinder aus der Heimerziehung in Pflegefamilien an. Geeignete Familien sind inzwischen über den Ausbau der Vollzeitpflege gefunden und vorbereitet worden. Hier zeichnet sich inzwischen eine „Hürde“ ab, die die Umsetzung verzögert oder ggf. sogar verhindern kann. Die leiblichen Eltern dieser Kinder verweigern die Zustimmung zu dem Wechsel, so dass die Einschaltung des Familiengerichts unumgänglich ist. Die entsprechenden Verfahren dauern einige Monate, da häufig Gutachten eingeholt werden. 

 

In allen anderen Fällen erfolgt nach wie vor eine intensive Begleitung der stationären Hilfen mit entsprechender Elternarbeit und Kontakten zu den Einrichtungen, um eine Rückführung zu klären und ggf. vorzubereiten. So waren 2012 z.B. zum 01.01. 39 Kinder gem. § 34 SGB VIII untergebracht, 32 kamen im Laufe des Jahres dazu und 35 wurden entlassen.

 

Eine sich auf die Höhe und die Dauer der Ausgaben auswirkende und nicht steuerbare Einflussgröße sind Fallabgaben anderer Jugendämter. In den letzten 3 Jahren war hier ein kostenmäßig „negativer Wanderungssaldo“ zu verzeichnen:

 

 

Der oben beschriebene Verfahrensstandard bei laufenden Heimfällen lässt sich bei in den Landkreis zuziehenden Familien, deren Kinder von anderen Jugendämtern untergebracht wurden, nur in Teilen bzw. sehr zeitverzögert umsetzen. Zum einen muss zunächst einmal ein Beziehungsaufbau zwischen dem Sozialraummitarbeiter und der neuen Familie erfolgen. Ob dies auch zum untergebrachten Kind gelingt, hängt maßgeblich von dessen Vorerfahrungen und der Entfernung der Einrichtung vom neuen Wohnort der Eltern ab.

So sind z.B. 2013 drei der sechs von anderen Jugendämtern übernommenen Heimkinder in Einrichtungen untergebracht, die 200, 350 und 560 km entfernt von Coburg liegen.

 

Trotz dieser Einfluss- und Risikofaktoren kann aber konstatiert werden, dass die vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten genutzt werden und sich auch quantitativ auswirken.

Das gestaltet sich in der ….

 

2.4         Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

 

UA 4554 und 4560

 

…. wesentlich schwieriger.

 

Im stationären Bereich lagen die durchschnittlichen Jahresfallzahlen 2012 bei 26 Fällen, 2013 werden es bereits 30 Fälle werden und für 2014 wird mit einem weiteren Zuwachs um 3 Fälle gerechnet.

Die Fälle in der stationären Eingliederungshilfe sind wegen der vorliegenden individuellen Behinderung im Durchschnitt um 600 € monatlich teurer als bei einer Unterbringung wegen erzieherischen Problemen.

Und in diesem Hilfekomplex sind die besonders kostenintensiven Einzelfälle angesiedelt: der 15jährige junge Mensch, der in einer intensiven Einzelbetreuung jetzt beginnt frühkindliche Entwicklungsschritte nachzuvollziehen und anfängt, zu reden und nicht nur sich schreiend oder brabbelnd zu „verständigen“, der jetzt 14jährige, der in zwei Jahren  geschlossener Unterbringung erste Ansätze von Sozialverhalten erlernt hat und keine Tiere mehr umbringt oder Menschen körperlich angreift oder die 13jährige, die bislang alles eigene oder fremde Eigentum systematisch zerstört und Kinder wissentlich verletzt, und im Nachhinein über das eigene Verhalten entsetzt ist, sich aber nicht steuern kann.

 

Diese oder ähnlich gelagerte Probleme liegen in jedem 4. Fall vor und machen 45 % der Ausgaben in der stationären Eingliederungshilfe aus.

 

Für die anderen Fälle ist für 2014 geplant, das Pflegekinderkonzept daraufhin zu überprüfen und ggf. zu erweitern. Ist es möglich, in Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und einem im Umgang mit psychisch Kranken erfahrenen freien Träger ein Modell zu entwickeln, das es ermöglicht Kinder in speziell dafür geschulten Pflegefamilien unterzubringen ?

 

In der ambulanten Eingliederungshilfe ist immer wieder der Blick auf zwei Hilfeformen erforderlich: die Schulassistenz und die Legasthenie.

 

In der Schulassistenz sind die Fallzahlen seit Jahren erstmalig rückläufig, was keine Aussagen für die künftige Entwicklung insbesondere hinsichtlich der Inklusionsdebatte zulässt. Die Streitpunkte sind vielfältig ….

 

Ist es Inklusion, einem Schüler eine erwachsene Begleitperson an die Hand zu geben oder stellt dieses eine Ausgrenzung dar ?

Erschwert oder verhindert eine Schulbegleitung den notwendigen Beziehungsaufbau zum Klassenlehrer ?

Ist die Jugendhilfe Ausfallbürge für nicht realisierte Inklusion an der Schule ?

 

… und die Entscheidungen der Gerichte tendieren derzeitig wieder eher dazu, die Jugendhilfe in die Pflicht zu nehmen, auch, wenn damit nicht der umfassende Hilfebedarf eines Kindes oder Jugendlichen abgedeckt wird.

Letzteres bezieht sich auch auf die Legasthenietherapie. Nach einem „Rekordtief“ in den Fallzahlen in 2011 steigen diese wieder (und damit auch die Ausgaben), wobei das Niveau früherer Jahre noch nicht erreicht ist.

 

 

 

2.5         Hilfe für junge Volljährige

 

UA 4561 und 4563

 

In den Hilfen für junge Volljährige werden sowohl die ambulante als auch die stationäre  Unterstützung in der Verselbständigung als auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene abgebildet.

 

Die Hilfe zur Verselbständigung schließt sich in allen Fällen an eine vorher geleistete Hilfe zur Erziehung an, die nur in wenigen Einzelfällen über das 19. Lebensjahr hinausgeht. 2/3 der jungen Volljährigen erhalten eine ambulante Unterstützung.

 

Anders stellt es sich auch hier bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen dar. Die „Anschlusshilfen“ laufen wesentlich länger, manchmal bis über das 21. Lebensjahr hinaus, und z.T. beginnen Hilfen auch erst nach Volljährigkeit. Letzteres trifft insbesondere auf stationäre Therapien von Drogenabhängigen oder bei psychischen Erkrankungen zu, für die die Jugendhilfe Kostenträger ist.

Hier wird in 70 % der Fälle eine stationäre Hilfe geleistet. Die monatlichen Durchschnittsfallkosten liegen mit 4.300 € um 1.000 € über der Hilfe gem. § 34 SGB VIII.

 

Die Fallentwicklung der vergangenen Jahre stellt sich wie folgt dar:

 

 

In Summe liegt das Fallvolumen konstant bei ca. 24 Fällen. Der Darstellung zu entnehmen ist aber, dass eine „Verlagerung“ der Hilfen in den Bereich des § 35a SGB VIII stattgefunden hat.

 

3.         Leistungen freier Träger

 

UA 4640 und 4650

 

Im Landkreis Coburg werden verschiedene Jugendhilfeleistungen von freien Trägern erbracht. In diesen Bereichen sind in 2013 strukturelle Veränderungen angegangen worden, deren kostenwirksame Umsetzung in 2014 ansteht.

 

Dazu gehört u.a. die im Ausschuss für Jugend und Familie am 23.04.2013 beschlossene Weiterentwicklung der Erziehungsberatung. Mit der personellen Aufstockung der in Trägerschaft der Diakonie geführten Beratungsstelle um 1,2 Vollzeitstellen wird ein sozialraumorientierter Zugang dieser Leistung ab 2014 umgesetzt.

 

Die Stütz- und Förderklassen sind in diesem Schuljahr um die jahrgangsübergreifende Klasse 1 und 2 erweitert worden. Der Ausschuss für Jugend und Familie hat dem am 16.07.2013 zugestimmt.

 

Die entsprechenden Mehrkosten sind im vorliegenden Entwurf mit eingeplant.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Die Ansätze im Vermögenshaushalt werden bis auf eine Ausnahme aus dem Vorjahr unverändert übernommen.

 

 

Zusammenfassung

 

Die Einnahmen und Ausgaben für 2014 lassen sich im Vergleich zu 2013 wie in folgender Übersicht zusammenfassen:

 

Einnahmen 2013

1.386.042 €

 

Ausgaben 2013

7.060.193 €

Einnahmen 2014

1.300.182 €

 

Ausgaben 2014

7.012.777 €

Mindereinnahmen

85.860 €

 

Minderausgaben

47.416 €

 

und spiegeln im steuerungsrelevanten Teil der Jugendhilfe eine erfreuliche Tendenz wieder.

 

Diese gilt es in 2014 weiter zu verfolgen, zu verstetigen bzw. weiteren Handlungsbedarf aufzugreifen. Neben aktuellen Entwicklungen ist die Umsetzung des Pflegekinderkonzepts gesetzt inklusive der Prüfung einer Erweiterung, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen konzeptionellen Besonderheiten auch seelisch behinderte Kinder in Pflegefamilien untergebracht werden können.

Darüber hinaus haben die ersten Gespräche über eine Ausweitung der Stütz- und Förderklassen auf eine jahrgangsübergreifende Klasse  5 / 6 mit der Heinrich-Schaumberger-Schule und dem IPSG als ausführender Jugendhilfeträger bereits stattgefunden. Die Regierung von Oberfranken steht dem positiv gegenüber. In 2014 wird dazu ein konkretes Konzept entwickelt, das auch bereits den Blick darauf richtet, wie ggf. ein spezifischer Förderbedarf auch in den Klassen 7 – 9 umgesetzt werden kann.

Die jeweiligen Ergebnisse werden dem Ausschuss für Jugend und Familie vorgelegt.

 

Dem Ausschuss für Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: