Sachverhalt:
Die Verwaltung legt
den Haushaltsentwurf der Jugendhilfe für 2014 (Anlage 1) vor.
Strukturell
weicht er in einigen Punkten von dem des Vorjahres ab.
·
Kinderbetreuungskosten
sind Jugendhilfe- oder kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II. Ab
2014 werden die SGB II Integrationsleistungen in einem gesonderten
Unterabschnitt außerhalb der Jugendhilfe (UA 4822) gebucht. Diese Änderung
reduziert die Jugendhilfeaufwendungen und für den Landkreishaushalt ermöglicht
diese Änderung, höhere Schlüsselzuweisungen vom Bund zu erhalten.
·
In der
Hilfe für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
wurden bislang ambulante und stationäre Maßnahmen in jeweils einem
Unterabschnitt verbucht. Zur besseren Überschaubarkeit und Auswertung von
Entwicklungen werden diese beiden Bereiche ab 2014 in -in ambulant und
stationär- getrennten Unterabschnitten verbucht.
Finanziell stehen in der Jugendhilfe 2014 Einnahmen in
Höhe von 1.300.182 € Ausgaben in einem Gesamtvolumen von 7.012.777 € gegenüber.
Der Nettobedarf in Höhe von 5.712.595 € liegt um ca. 38.000 € höher als im Vorjahr.
Im Einzelnen sind
die Bedingungsfaktoren
·
sinkende
Einnahmen insbesondere wegen des ab 01.01.2014 anzuwendenden neuen
Kostenbeitragsrechts
·
geringere
Jugendhilfeaufwendungen in der Kinderbetreuung durch die bereits benannte
buchhalterische Abtrennung der SGB II Integrationsleistungen, sowie
·
die aus
Beschlüssen des Ausschusses für Jugend und Familie in 2012
(Pflegekinderkonzept) und 2013 (Ausbau Erziehungsberatung, Erweiterung der
Stütz- und Förderklassen, Anpassung der Fachleistungsstundensätze, Anhebung der
Erziehungsbeiträge in der Tages- und Vollzeitpflege) resultierenden
Mehraufwendungen.
In den einzelnen
Haushaltsansätzen für 2014 wurden, wenn möglich, inhaltliche Verknüpfungen
zwischen bisherigen und künftigen Angeboten hergestellt.
Ein Beispiel dafür
ist der Ausbau der Stütz- und Förderklassen. Damit werden z.Zt. 4 Kinder
erreicht, für die sonst eine flexible Hilfen, eine Schulassistenz oder die
Erziehung in einer Tagesgruppe erforderlich gewesen wäre. Diese
Haushaltsansätze wurden deshalb für 2014 nach unten angepasst.
Ein weiteres
Beispiel ist das Pflegekinderkonzept,
bei dem 2014 die 2. Stufe der Umsetzung ansteht, in der familienfähige und in
langfristiger Heimerziehung untergebrachte Kinder in Pflegefamilien vermittelt
werden. Die Ausgaben für stationäre Hilfen sind –wie im Konzept vorgesehen-
reduziert worden.
Die konkreten
Entwicklungen sind im Folgenden dargestellt:
Verwaltungshaushalt
1. Prävention
1.1
Förderung der Erziehung in der Familie
UA 4531
Seit Dezember 2012
werden die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehenen Bundesmittel für Frühe
Hilfen ausgeschüttet. Eingesetzt werden dürfen diese zum niederschwelligen
Einsatz von z.B. Kinderkrankenschwestern und Familienhebammen oder
Ehrenamtlichen in jungen Familien.
Ab 2013 stehen dem
Landkreis Coburg nach aktuellem Verteilungsschlüssel auf Antrag bis zu 27.000 €
zur Verfügung.
Die verfügbaren
Mittel wurden in diesem Jahr von den bayerischen Jugendämtern nicht voll
ausgeschöpft, sodass die Möglichkeit der Nachbeantragung eröffnet wurde.
Tatsächlich konnte
so für 2013 ein Zuschuss in Höhe von 42.000 € eingenommen werden. Als Ausnahme
für 2013 wurde zugelassen, das Geld auch für den Sachaufwand von Willkommenspaketen
zu verwenden.
Für 2014 wird der
o.g. Maximalbetrag als Einnahme angesetzt. Der finanzielle Nettobedarf für
familienfördernde Maßnahmen ändert sich dadurch nicht. Ausgaben dafür sind nur
in der Höhe vorgesehen, in der auch Einnahmen erzielt werden.
Die FamilienCard
ist inzwischen zu einem selbstverständlichen und geschätzten Angebot im
Landkreis Coburg geworden. Z.Zt. sind 1.900 Karten an Familien ausgegeben, die
die Angebote von 200 Partnern nutzen. Die Aufwendungen des Landkreises können
aufgrund des Sponsorings einzelner Partner auf 3.000 € reduziert werden.
Elterntalk ist ein seit nunmehr fast 8 Jahren
erprobtes Erfolgsmodell der Familienbildung in der Region Coburg. 2013 wurden
ca. 120 Talks zu den Themen Medien, Konsum und Sucht durchgeführt, von denen
mehr als ¾ im Landkreis stattfanden.
Die Förderung durch
die Aktion Jugendschutz wurde 2013 neu strukturiert und hatte zur Folge, dass
der Landkreis bei gleichbleibender Inanspruchnahme künftig 6.100 € jährlich
erhält. Das stellt eine erhebliche Verbesserung dar, da bis dato die pauschale
Grundförderung nach der langen Laufzeit eigentlich weggefallen wäre.
Der städtische
Anteilszuschuss reduziert sich dadurch geringfügig.
1.2
Kinderbetreuung
UA 4541 und 4542 (korrelierend mit UA 4822)
Die
Jugendhilfefallzahlen für die Kindertagesstättenbetreuung sind von 2012
auf 2013 um 10% angestiegen, werden aber voraussichtlich in 2014 wieder sinken.
Seit September 2013
werden für Vorschulkinder 100 € monatlich an Betreuungskosten durch den
Freistaat übernommen. Bei 74 Kindern wurden im August 2013 die Kosten durch das
Landratsamt übernommen. Nur bei 26 Kindern wurde ein Folgeantrag gestellt, bei
allen anderen deckt der staatliche Zuschuss die Betreuungskosten ab.
Die tatsächliche
Einsparung liegt hier bei ca. 6.600 €.
Kostenrelevant
wirkt sich inzwischen der Ausbau der Betreuung der unter 3jährigen aus. Ein
Krippenplatz kostet im Durchschnitt 40 % mehr als ein Kindergartenplatz. Der
Anteil an Krippenkindern, für die die Kosten durch die Jugendhilfe übernommen
werden, hat sich in den vergangenen 3 Jahren verdoppelt und lag im August 2013
bereits bei über 60 Kindern.
Bezieht man die im
UA 4541 gebuchten Jugendhilfeaufwendungen und die nunmehr als
Integrationsleistung für Arbeitssuchende gesonderten im UA 4822 verbuchten
Aufwendungen in Summe, entsteht ein Mehrbedarf für 2014 in Höhe von 42.000 €.
Steuerbar ist diese
Leistung nicht. Familien haben einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der
Kosten, wenn gesetzliche normierte Einkommensgrenzen nicht überschritten
werden.
Zur Tagespflege
wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie vom 15.10.2013
bereits berichtet. Sie ist insbesondere in der Randzeitenbetreuung wichtiger
Baustein einer abgesicherten Kinderbetreuung. Gemäß Beschluss des Ausschusses
werden zum 01.01.2014 die neuen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages mit
einem Mehrbedarf in Höhe von 18.000 € angewandt. Auch hier werden die
Nettoaufwendungen künftig in Jugendhilfe und SGB II-Leistung differenziert.
1.3
Jugendarbeit und Jugendschutz
In Jugendarbeit und
Jugendschutz sind für 2013 keine Änderungen vorgesehen.
In den
Haushaltsansätzen der Kommunalen Jugendarbeit stehen Einnahmen in Höhe
von 65.100 € Ausgaben in Höhe von
76.600 € gegenüber. Der daraus folgende Nettoaufwand in Höhe von 11.500 € liegt
mit 2.000 € niedriger als 2013.
Im Jugendschutz
sind derzeitig ebenfalls keine Änderungen veranschlagt. Für 2014 ist ein
Gesamtkonzept in Vorbereitung, das dem Ausschuss für Jugend und Familie im 1.
Halbjahr 2014 vorgelegt wird.
2. Hilfe
und Unterstützung
Um die Ausgabeentwicklung der einzelfallbezogenen Leistungen der erzieherischen Hilfen einschätzen zu können, sind die leistungsverbessernden Anhebungen der Fachleistungsstundensätze und des Erziehungsbeitrags in der Vollzeitpflege zunächst außer Acht zu lassen. Geplant sind hier um 62.500 € niedrigere Ausgaben als im Vorjahr.
Für die Fachleistungsstunden in den flexiblen erzieherischen Hilfen wurde ein Mehraufwand von 55.000 €, für die Anhebung des Erziehungsbeitrags in der Vollzeitpflege von 46.000 € kalkuliert (Ausschuss für Jugend und Familie vom 15.10.2013). Summarisch ergibt das Ausgabesteigerungen in Höhe von 101.000 €, die sich durch die vorgenannten reduzierten Ansätze aber nur mit einem Plus 38.500 € auswirken.
Negativ ist aber die Einnahmeentwicklung. Zum 03.12.2013 ist das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten, das u.a. die finanzielle Beteiligung von Eltern an stationären und teilstationären Jugendhilfemaßnahmen neu regelt. Dieses neue Kostenbeitragsrecht hebt z.B. die bisherige Einkommensgrenze, ab der Eltern zu den Kosten herangezogen werden dürfen, von 1.000 € auf 1.466 € an.
Für 2014 wird allein deshalb mit fast 60.000 € weniger an Einnahmen kalkuliert.
Zu den einzelnen
Hilfearten:
2.1
gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind
UA 4534
Erfreulich sind die
rückläufigen Ausgaben und Fallzahlen im Mutter-Kind Bereich. Ein Teil ist auf
die positiven Ergebnisse in Streitfällen mit dem Bezirk zurück zu führen, der
inzwischen nicht nur für die geistig behinderten, sondern auch für eine
psychisch kranke Mutter die Kosten der Unterbringung übernimmt und der
Landkreis damit „nur noch“ Kostenträger für die Kinder ist. Damit verbunden ist
keine grundsätzliche Anerkennung der Zuständigkeit durch den Bezirk. In jedem
Fall ist der dezidierte Nachweis darüber zu erbringen, dass die Mutter einen
kindunabhängigen eigenen Hilfebedarf hat.
Strittig und
klageanhängig ist derzeitig die Frage, ob die Kostenerstattung nur für 1 Jahr
erfolgt oder für den gesamten Hilfezeitraum zu leisten ist.
2.2
ambulante erzieherische Hilfen
UA 4553
In den ambulanten
Hilfen sind die Fallzahlen erstmalig seit Jahren leicht abgesunken. Für 2014
wird ein weiterer Rückgang angestrebt.
Diese Zielsetzung
ist eng mit dem Ausbau der Stütz- und Förderklassen verbunden. Im laufenden Schuljahr ist eine 3.
Klasse eingerichtet und damit verbunden erstmalig auch Erstklässler aufgenommen
worden (siehe auch Pkt. 3 dieser Vorlage).
Für das kommende
Schuljahr finden derzeitig Gespräche mit der Regierung von Oberfranken, der
Heinrich-Schaumberger-Schule, dem IPSG als Jugendhilfeträger und dem Amt für
Jugend, Familie und Senioren statt, um einen weiteren Ausbau ab Klasse 5 zu
klären.
Dass in den
flexiblen Hilfen Mehrausgaben geplant sind, ist der Anhebung der
Fachleistungsstundensätze zum 01.01.2014 geschuldet.
2.3
stationäre Hilfen zur Erziehung
UA 4557
In den stationären
erzieherischen Hilfen sind für 2014 geringere Fallzahlen und damit geringere
Ausgaben als in den Vorjahren geplant. Konkret steht hier im kommenden Jahr der
Wechsel einzelner Kinder aus der Heimerziehung in Pflegefamilien an. Geeignete
Familien sind inzwischen über den Ausbau der Vollzeitpflege gefunden und
vorbereitet worden. Hier zeichnet sich inzwischen eine „Hürde“ ab, die die
Umsetzung verzögert oder ggf. sogar verhindern kann. Die leiblichen Eltern
dieser Kinder verweigern die Zustimmung zu dem Wechsel, so dass die
Einschaltung des Familiengerichts unumgänglich ist. Die entsprechenden
Verfahren dauern einige Monate, da häufig Gutachten eingeholt werden.
In allen anderen
Fällen erfolgt nach wie vor eine intensive Begleitung der stationären Hilfen
mit entsprechender Elternarbeit und Kontakten zu den Einrichtungen, um eine
Rückführung zu klären und ggf. vorzubereiten. So waren 2012 z.B. zum 01.01. 39
Kinder gem. § 34 SGB VIII untergebracht, 32 kamen im Laufe des Jahres dazu und
35 wurden entlassen.
Eine sich auf die
Höhe und die Dauer der Ausgaben auswirkende und nicht steuerbare Einflussgröße
sind Fallabgaben anderer Jugendämter. In den letzten 3 Jahren war hier ein
kostenmäßig „negativer Wanderungssaldo“ zu verzeichnen:
Der oben
beschriebene Verfahrensstandard bei laufenden Heimfällen lässt sich bei in den
Landkreis zuziehenden Familien, deren Kinder von anderen Jugendämtern
untergebracht wurden, nur in Teilen bzw. sehr zeitverzögert umsetzen. Zum einen
muss zunächst einmal ein Beziehungsaufbau zwischen dem Sozialraummitarbeiter
und der neuen Familie erfolgen. Ob dies auch zum untergebrachten Kind gelingt,
hängt maßgeblich von dessen Vorerfahrungen und der Entfernung der Einrichtung
vom neuen Wohnort der Eltern ab.
So sind z.B. 2013
drei der sechs von anderen Jugendämtern übernommenen Heimkinder in
Einrichtungen untergebracht, die 200, 350 und 560 km entfernt von Coburg
liegen.
Trotz dieser
Einfluss- und Risikofaktoren kann aber konstatiert werden, dass die vorhandenen
Steuerungsmöglichkeiten genutzt werden und sich auch quantitativ auswirken.
Das gestaltet sich
in der ….
2.4
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
junge Menschen
UA 4554 und 4560
…. wesentlich
schwieriger.
Im stationären
Bereich lagen die durchschnittlichen Jahresfallzahlen 2012 bei 26 Fällen, 2013
werden es bereits 30 Fälle werden und für 2014 wird mit einem weiteren Zuwachs
um 3 Fälle gerechnet.
Die Fälle in der
stationären Eingliederungshilfe sind wegen der vorliegenden individuellen
Behinderung im Durchschnitt um 600 € monatlich teurer als bei einer
Unterbringung wegen erzieherischen Problemen.
Und in diesem
Hilfekomplex sind die besonders kostenintensiven Einzelfälle angesiedelt: der
15jährige junge Mensch, der in einer intensiven Einzelbetreuung jetzt beginnt
frühkindliche Entwicklungsschritte nachzuvollziehen und anfängt, zu reden und
nicht nur sich schreiend oder brabbelnd zu „verständigen“, der jetzt 14jährige,
der in zwei Jahren geschlossener
Unterbringung erste Ansätze von Sozialverhalten erlernt hat und keine Tiere
mehr umbringt oder Menschen körperlich angreift oder die 13jährige, die bislang
alles eigene oder fremde Eigentum systematisch zerstört und Kinder wissentlich
verletzt, und im Nachhinein über das eigene Verhalten entsetzt ist, sich aber
nicht steuern kann.
Diese oder ähnlich
gelagerte Probleme liegen in jedem 4. Fall vor und machen 45 % der Ausgaben in
der stationären Eingliederungshilfe aus.
Für die anderen
Fälle ist für 2014 geplant, das Pflegekinderkonzept daraufhin zu überprüfen und
ggf. zu erweitern. Ist es möglich, in Kooperation mit der Kinder- und
Jugendpsychiatrie und einem im Umgang mit psychisch Kranken erfahrenen freien
Träger ein Modell zu entwickeln, das es ermöglicht Kinder in speziell dafür
geschulten Pflegefamilien unterzubringen ?
In der ambulanten
Eingliederungshilfe ist immer wieder der Blick auf zwei Hilfeformen
erforderlich: die Schulassistenz und die Legasthenie.
In der
Schulassistenz sind die Fallzahlen seit Jahren erstmalig rückläufig, was keine
Aussagen für die künftige Entwicklung insbesondere hinsichtlich der
Inklusionsdebatte zulässt. Die Streitpunkte sind vielfältig ….
Ist es Inklusion, einem
Schüler eine erwachsene Begleitperson an die Hand zu geben oder stellt dieses
eine Ausgrenzung dar ?
Erschwert oder verhindert eine
Schulbegleitung den notwendigen Beziehungsaufbau zum Klassenlehrer ?
Ist die Jugendhilfe
Ausfallbürge für nicht realisierte Inklusion an der Schule ?
… und die
Entscheidungen der Gerichte tendieren derzeitig wieder eher dazu, die
Jugendhilfe in die Pflicht zu nehmen, auch, wenn damit nicht der umfassende
Hilfebedarf eines Kindes oder Jugendlichen abgedeckt wird.
Letzteres bezieht
sich auch auf die Legasthenietherapie. Nach einem „Rekordtief“ in den
Fallzahlen in 2011 steigen diese wieder (und damit auch die Ausgaben), wobei
das Niveau früherer Jahre noch nicht erreicht ist.
2.5
Hilfe für junge Volljährige
UA 4561 und 4563
In den Hilfen für
junge Volljährige werden sowohl die ambulante als auch die stationäre Unterstützung in der Verselbständigung als
auch die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Erwachsene abgebildet.
Die Hilfe zur
Verselbständigung schließt sich in allen Fällen an eine vorher geleistete Hilfe
zur Erziehung an, die nur in wenigen Einzelfällen über das 19. Lebensjahr
hinausgeht. 2/3 der jungen Volljährigen erhalten eine ambulante Unterstützung.
Anders stellt es
sich auch hier bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge
Menschen dar. Die „Anschlusshilfen“ laufen wesentlich länger, manchmal bis über
das 21. Lebensjahr hinaus, und z.T. beginnen Hilfen auch erst nach
Volljährigkeit. Letzteres trifft insbesondere auf stationäre Therapien von
Drogenabhängigen oder bei psychischen Erkrankungen zu, für die die Jugendhilfe
Kostenträger ist.
Hier wird in 70 %
der Fälle eine stationäre Hilfe geleistet. Die monatlichen
Durchschnittsfallkosten liegen mit 4.300 € um 1.000 € über der Hilfe gem. § 34
SGB VIII.
Die Fallentwicklung
der vergangenen Jahre stellt sich wie folgt dar:
In
Summe liegt das Fallvolumen konstant bei ca. 24 Fällen. Der Darstellung zu
entnehmen ist aber, dass eine „Verlagerung“ der Hilfen in den Bereich des § 35a
SGB VIII stattgefunden hat.
3. Leistungen
freier Träger
UA 4640 und 4650
Im Landkreis Coburg
werden verschiedene Jugendhilfeleistungen von freien Trägern erbracht. In
diesen Bereichen sind in 2013 strukturelle Veränderungen angegangen worden,
deren kostenwirksame Umsetzung in 2014 ansteht.
Dazu gehört u.a.
die im Ausschuss für Jugend und Familie am 23.04.2013 beschlossene
Weiterentwicklung der Erziehungsberatung. Mit der personellen
Aufstockung der in Trägerschaft der Diakonie geführten Beratungsstelle um 1,2
Vollzeitstellen wird ein sozialraumorientierter Zugang dieser Leistung ab 2014
umgesetzt.
Die Stütz- und
Förderklassen sind in diesem Schuljahr um die jahrgangsübergreifende Klasse
1 und 2 erweitert worden. Der Ausschuss für Jugend und Familie hat dem am
16.07.2013 zugestimmt.
Die entsprechenden
Mehrkosten sind im vorliegenden Entwurf mit eingeplant.
Vermögenshaushalt
Die Ansätze im
Vermögenshaushalt werden bis auf eine Ausnahme aus dem Vorjahr unverändert
übernommen.
Zusammenfassung
Die Einnahmen und
Ausgaben für 2014 lassen sich im Vergleich zu 2013 wie in folgender Übersicht
zusammenfassen:
Einnahmen 2013 |
1.386.042 € |
|
Ausgaben 2013 |
7.060.193 € |
Einnahmen 2014 |
1.300.182 € |
|
Ausgaben 2014 |
7.012.777 € |
Mindereinnahmen |
85.860 € |
|
Minderausgaben |
47.416 € |
und spiegeln im
steuerungsrelevanten Teil der Jugendhilfe eine erfreuliche Tendenz wieder.
Diese gilt es in
2014 weiter zu verfolgen, zu verstetigen bzw. weiteren Handlungsbedarf
aufzugreifen. Neben aktuellen Entwicklungen ist die Umsetzung des Pflegekinderkonzepts
gesetzt inklusive der Prüfung einer Erweiterung, ob und, wenn ja, unter welchen
Voraussetzungen und mit welchen konzeptionellen Besonderheiten auch seelisch
behinderte Kinder in Pflegefamilien untergebracht werden können.
Darüber hinaus
haben die ersten Gespräche über eine Ausweitung der Stütz- und Förderklassen
auf eine jahrgangsübergreifende Klasse 5
/ 6 mit der Heinrich-Schaumberger-Schule und dem IPSG als ausführender
Jugendhilfeträger bereits stattgefunden. Die Regierung von Oberfranken steht
dem positiv gegenüber. In 2014 wird dazu ein konkretes Konzept entwickelt, das
auch bereits den Blick darauf richtet, wie ggf. ein spezifischer Förderbedarf
auch in den Klassen 7 – 9 umgesetzt werden kann.
Die jeweiligen
Ergebnisse werden dem Ausschuss für Jugend und Familie vorgelegt.
Dem Ausschuss für
Jugend und Familie wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: