Beschluss: einstimmig

Der Bauausschuss des Landkreises Coburg beschließt die in der Anlage aufgeführte Prioritätenliste zum Kreisstraßenbau 2014 - 2017 (Stand November 2013). Die Prioritätenliste wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 

Die Prioritätenliste ist bei dem im Zuge der Aufstellung des Haushaltes 2014 fortzuschreibenden Investitionsprogramms der Jahre 2013 - 2017 entsprechend zu berücksichtigen.


Letztmalig hat der Bauausschuss des Landkreises am 02.12.2010 eine komplette Prioritätenliste für die zeitliche Realisierung der im Finanzplanungszeitraum 2011 - 2014 anstehenden Straßenbaumaßnahmen erstellt. Diese Prioritätenliste wurde mit Beschluss vom 22.11.2012 lediglich um die in den Jahren 2013 und 2014 zu realisierenden Deckenbaumaßnahmen ergänzt. Diese Beschlüsse waren Grundlage bei der Erstellung des derzeit gültigen Investitionsprogramms für den Finanzplanungszeitraum 2012 - 2016.

 

Im Zuge der Beratungen zum diesjährigen Haushalt und zum Investitionsprogramm m der Jahre 2012 - 2016 wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses angeregt, in diesem Jahr erneut über die künftigen Straßenbaumaßnahmen zu beraten und die bestehende Prioritätenliste fortzuschreiben bzw. neu zu erstellen, um eventuell die eine oder andere Maßnahme vorzuziehen.

 

Auch haben sich aus den Dialogen des Landrats mit den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden noch weitere Straßenbaumaßnahmen ergeben, die ohne Ansatz und ohne konkreten Realisierungszeitpunkt in das Investitionsprogramm bis 2016 aufgenommen wurden. Hinzu kommen noch einige Straßenteilstücke, deren Zustand sich in diesem Jahr zunehmend verschlechtert hat, so dass nach Ansicht der Tiefbauverwaltung in den nächsten Jahren hier dringend ein Handlungsbedarf besteht.

 

Zur Sitzung am 23.07.2013 wurde allen Mitgliedern des Bauausschusses eine Auflistung aller im Zeitraum 2013 bis 2017 nach dem derzeit gültigen Investitionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen als Grundlage für eine Fortschreibung der Prioritätenliste vorgestellt. Auf die seinerzeitige Verwaltungsvorlage vom 12.06.2013 wird insoweit Bezug genommen.

 

Enthalten darin war auch eine Reihe von Maßnahmen, die der Bauausschuss bislang noch nicht besichtigt hatte, um sich ein Bild über den momentanen Straßenzustand zu machen. Die Mitglieder des Bauausschusses kamen daher in der Sitzung am 23.07.2013 überein, vorbereitend für die zu überarbeitende bzw. neu zu beschließende Prioritätenliste zuvor noch eine Reihe von Kreisstraßenteilstrecken zu besichtigen, um für die anschließende Entscheidungsfindung ein objektives und umfassendes Bild des gesamten Kreisstraßennetzes zu haben.

 

Entsprechend dem in der Sitzung am 23.07.2013 gefassten Beschluss wurden in der ersten Besichtigungsfahrt am 25.09.2013 folgende Kreisstraßenteilstrecken besichtigt:

 

-      Kreisstraßen CO12 und CO28; Neubau eines Kreisverkehrsplatzes in Untersiemau

-      Kreisstraße CO14; Neubau einer Eisenbahnunterführung und eines Kreisverkehrsplatzes in Neustadt bei Coburg

-      Kreisstraße CO17; Neubau der Ortsdurchfahrt Unterwohlsbach

-      Kreisstraßen CO17 und CO27; Bau von Geh- und Radwegen in Unterlauter

-      Kreisstraße CO17; Ersatzradwegebau wegen der Schließung von Bahnübergängen bei Meeder

-      Kreisstraße CO17; Neubau der Erlbachbrücke bei Kleinwalbur

-      Kreisstraße CO17; Oberbauverstärkung von Kleinwalbur in Richtung Großwalbur und in Richtung Meeder

 

In einer weiteren Besichtigungsfahrt am 30.10.2013 wurden folgende Kreisstraßenteilstrecken besichtigt:

 

-      Kreisstraße CO4; Ausbau der Ortsdurchfahrt Weidach

-      Kreisstraße CO4; Ausbau der Ortsdurchfahrt Bad Rodach in Richtung Heldritt

-      Kreisstraße CO20; Ausbau der Ortsdurchfahrt mit Stützmauer in Autenhausen

-      Kreisstraße CO6; Ausbau der Ortsdurchfahrt Heilgersdorf

-      Kreisstraße CO9; Neubau der Rodachbrücke bei Schloß Wiesen

-      Kreisstraße CO25; Generalsanierung zwischen Seßlach und Watzendorf

 

In der anschließenden Sitzung am 30.10.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, basierend auf den Erkenntnissen der Besichtungsfahrten zur nächsten Sitzung des Bauausschusses einen Vorschlag für eine Prioritätenliste aller im Zeitraum 2014 bis 2017 anstehenden Straßenbaumaßnahmen zu erarbeiten.

 

Maßgebend für die Einstufung der jeweiligen Maßnahmen in die Prioritätenliste ist im Wesentlichen die momentane und die zu erwartende Verkehrsbelastung sowie der derzeitige Straßenzustand. Hinzu kommen aus der Sicht der Tiefbauverwaltung noch eine Reihe weiterer Gesichtspunkte, die nachfolgend kurz zusammengefasst werden.

 

Durch den intensiven Straßenunterhalt mit Beseitigung von Durchbrüchen und Absetzungen sowie Vergießen von Fahrbahnrissen und Fugen wird jährlich entsprechend der vorhandenen Leistungsfähigkeit weitgehend zum Erhalt der Straße und der Verkehrssicherheit beigetragen. Durch Deckenbaumaßnahmen wird der Ausbau von Straßen zeitlich gestreckt. Es ist jedoch deutlich erkennbar, dass dennoch verstärkte Investitionen dringend erforderlich werden.

 

Derzeit umfasst das Kreisstraßennetz rd. 195 km mit steigender Tendenz. Von diesen 195 km entsprechen derzeit rund 40% den Anforderungen des vorhandenen Verkehrsaufkommens. Bei rund 50% kann die vorhandene Bausubstanz durch bereits ausgeführte Deckenbaumaßnahmen je nach Verkehrsbelastung schätzungsweise noch 10-20 Jahre erhalten werden. Bei den verbleibenden rund 30% (ca. 65 km) ist der Substanzverlust bereits so groß, dass nur noch bei wenigen Strecken Oberbauverstärkungen möglich sind. Für eine bedarfsgerechte Sanierung kommt hier überwiegend nur ein Vollausbau in Frage.

 

Die Rangfolge der Priorität muss in diesen Fällen regelmäßig neu bewertet und überarbeitet werden und die Rangfolge der künftigen Baumaßnahmen an der Erfordernis und Notwendigkeit ausgerichtet werden. Bei der Abwägung der Rangfolge der Prioritätenliste sind Kriterien wie vorhandener Straßenzustand, kritische Fahrbahnschäden, Abgängigkeit der Straße, Verkehrsbelastung und Verkehrsbedeutung im Straßennetz mit zu berücksichtigen.

 

Bei Gemeinschaftsmaßnahmen mit den beteiligten Städten und Gemeinden ist zur Planungssicherheit bereits im Vorfeld eine Vereinbarung zwischen den Baulastträgern gemäß den Ortsdurchfahrtsrichtlinien abzuschließen.

 

Bei den angegebenen Kosten in der Prioritätenliste handelt es sich um unverbindliche Kostenschätzungen auf Grundlage der derzeit ortsüblichen Preise. Diese müssen bei einer Realisierung durch ein Kostenberechnung konkretisiert bzw. um eine jährliche Preissteigerungsrate fortgeschrieben werden.

 

Hinsichtlich der oftmals schwierigen Untergrundverhältnisse sind im Vorfeld bereits im Anfangsstadium der Planung Baugrunduntersuchungen durchzuführen und in besonderen Fällen, wie z.B. zwischen Höhn und Ketschenbach oder am Watzendorfer Berg geologische Gutachten zu beauftragen. Außerdem sind die vorhandenen gebundenen Oberbauschichten auf Belastung zu prüfen. Diese Voruntersuchungen sind erforderlich, um die genauen Ausbaukosten ermitteln zu können. Die in der Prioritätenliste vorgesehenen Maßnahmen bedürfen daher einer Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr und der Bereitstellung entsprechender Mittel für Planung etc. bereits vor dem eigentlichen Anlaufjahr.

 

Die als Anlage beigefügte Prioritätenliste wurde nach den vorstehend genannten Erkenntnissen und Gesichtspunkten aufgestellt. Soweit einzelne Maßnahmen aufgrund der Leistungsfähigkeit der Tiefbauverwaltung, aber auch wegen des erforderlichen Finanzierungsbedarfs im Investitionszeitraum bis 2017 nicht eingeplant werden konnten, wurden diese auf die Jahre 2018 und folgende verschoben.

 

Es gilt nun, eine Entscheidung herbeizuführen, ab die in den Jahren 2014 bis 2017 vorgesehenen Maßnahmen entsprechend der von der Verwaltung eingestuften Priorität in der zeitlichen Abfolge so zu belassen sind oder entsprechend der Dringlichkeit Änderungen oder Verschiebungen veranlasst sind. Diese Entscheidung sollte dann Grundlage des beim Haushalt 2014 fortzuschreibenden Investitionsprogramms der Jahre 2013 bis 2017 sein.