Gerhard Lehrfeld teilt mit:

die Regierung von Oberfranken teilt in einem Schreiben vom 24.10.2013 (Eingang 28.10.2013) mit, dass sie zur Gründung eines neuen, vorbildhaften Kooperationsprojektes im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit einen Betrag von 60.000,00 € im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung bewilligt. Die Zusammenlegung der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden der kreisfreien Stadt Coburg sowie des Landkreises Coburg ist eine durchaus sinnvolle, kosteneinsparende und vorbildliche Einrichtung. Dies bedeutet eine Kosteneinsparung von über 15% (voraussichtlich 16,18%).

 

GBL Steffen Nickel teilt mit:

die Verwaltung hat im März 2013 den Stromverbrauch des Landratsamtsgebäudes untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der mit Abstand größte Anteil des Stromverbrauchs auf die Beleuchtung entfällt.

 

Daraufhin hat die Verwaltung vorsorglich am 20.03.2013 einen Antrag auf Förderung für eine mögliche Sanierung der Beleuchtung des Landratsamtsgebäudes beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gestellt. Gefördert wird die Umstellung einer bestehenden Beleuchtungsanlage auf stromsparende LED-Technik.

 

Die bestehende Beleuchtung des Landratsamtes wurde mit Errichtung des Gebäudes 1987 eingebaut und seitdem nicht saniert. Die jährlichen Reparaturkosten steigen merklich.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 08.11.2013 teilte das Bundesministerium mit, dass dem Landkreis Coburg für die Sanierung seiner Beleuchtung eine Förderung in Höhe von 40 % zur Verfügung gestellt wird, maximal jedoch 244.644,00 €. Eine mögliche Sanierung hat im Zeitraum vom 01.12.2013 bis 30.11.2014 zu erfolgen.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt der Kostenaufwand, der bei einer möglichen Sanierung anfällt, nur sehr grob möglich ist, wird die Verwaltung ein Ingenieurbüro mit der Ermittlung einer detaillierten und belastbaren Kostenaufstellung beauftragen, damit dem Bauausschuss eine aussagekräftige Berechnungsgrundlage für die Entscheidung über die Realisierung der Beleuchtungssanierung vorliegt.

 

Sobald dies der Fall ist, wird die Verwaltung dem Bauausschuss die entsprechenden Ergebnisse vorstellen.