Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Dem Kreistag wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Vorbehaltlich der Bereitstellung der Bundes- und Landesmittel wird die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes „ZUSAMMEN LEBEN“ – Wohnen und Leben in Familien für ältere Menschen im Landkreis Coburg mit Beginn 01.12.2013 beauftragt.

 

Die erforderlichen Eigenmittel sind entsprechend des Finanzierungsplans für die Dauer von zwei Jahren vorzusehen.

 

Der Seniorenbeirat beschließt mehrstimmig (2 Enthaltungen)


Sachverhalt:

Der Landkreis Coburg verfügt zwar bereits über eine vielfältige ambulante Versorgungslandschaft für ältere Menschen, die gut ausgebaut ist und beständig weiterentwickelt wird. Handlungsbedarf besteht jedoch im Bereich von alternativen Wohn- und Versorgungskonzepten für Seniorinnen und Senioren - jetzt und erst recht im Hinblick auf die zukünftige Veränderung der Altersstruktur.

Wenn es gelingt, diesen bestehenden Entwicklungsbedarf auch mit innovativen neuen Ansätzen anzugehen, verbreitert sich die Angebotsvielfalt und älteren Menschen wird damit eine ihrer individuellen Situation angepasste Wahlmöglichkeit eröffnet.

 

Im Rahmen des Modellvorhabens MORO wurde das Konzept „ZUSAMMEN LEBEN“- Wohnen und Leben in Familien für ältere Menschen im Landkreis Coburg- entwickelt und in der Sitzung der zentralen MORO-Entscheidungsebene am 18.06.2013 den Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und den Bürgermeistern der kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgestellt und einstimmig zur Antragstellung und Umsetzung beschlossen worden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Konzept

 

Das geplante Umsetzungsprojekt bietet gute Möglichkeiten, das Potenzial von sozial engagierten Familien mit dem Bedürfnis älterer Menschen nach individueller Versorgung, Betreuung und familiärer Einbindung zusammenzubringen.

Dabei ist es ein besonderes Anliegen, auch der jüngeren Generation die Möglichkeit zu eröffnen, an den Prozessen mitzuwirken und sich – im Sinne eines Mehrgenerationenansatzes – einzubringen.

 

Wie sehen Anforderung, Aufgaben und Gegenleistung der Beteiligten genau aus ?

 

Die Familie

·                     ist bereit und in der Lage, einen oder zwei ältere Menschen bei sich aufzunehmen, sich auf diese einzulassen und sie in ihr Leben, ihre gemeinsamen Aktivitäten und ihren Alltag zu integrieren

·                     stellt Wohnraum und je nach individuellem Bedarf hauswirtschaftliche, betreuerische und ggf. pflegerische Dienstleistungen zur Verfügung

·                     wird dafür pauschal und für den Wohnraum in Form von Mietzahlungen vergütet

·                     ist bereit, sich auf die fachliche Beratung und Begleitung durch die Projektmitarbeiter einzulassen.

 

Die Seniorin / der Senior

·                     kann sich eine wohnortnahe Aufnahme in einer Familie vorstellen und ist bereit, sich auf diese einzulassen und an deren Familienleben teilzuhaben

·                     übernimmt die Kosten für die Vermittlung, Wohnen, Lebensunterhalt, Betreuungsleistungen

·                     ist bereit, sich auf die fachliche Beratung und Begleitung durch die Projektmitarbeiter einzulassen.

 

Die Projektmitarbeiter/innen

·                     akquirieren Familien, informieren und beraten diese umfänglich (auch z.B. bei baulicher Wohnanpassung incl. der damit verbundenen Finanzierungsfragen)

·                     beraten die an dem ZUSAMMEN LEBEN interessierten älteren Menschen, ihre Angehörigen, Betreuer, etc.

·                     vermitteln die Seniorinnen und Senioren in geeignete Familien

·                     begleiten fachlich den Einzug und das Zusammenleben

·                     vermitteln ggf. erforderliche ergänzende Hilfen

·                     moderieren in Konfliktsituationen

·                     klären der formalen Rahmen, leiten notwendige Klärungsprozesse in die Wege, sind aktiv in der Entwicklung von Qualitätsstandards und der Evaluation des Projektes

·                     leisten Öffentlichkeitsarbeit.

 

Zur Umsetzung des Projektes ist eine Aufteilung vorgesehen. Die Federführung des ZUSAMMEN LEBEN liegt beim Landkreis Coburg, der im Schwerpunkt alle administrativen, strukturellen und qualitativen Fragen angeht. Die Fachstelle für pflegende Angehörige Coburg in Trägerschaft des Bezirksverbands der AWO Oberfranken/Mittelfranken übernimmt im Wesentlichen die fachliche Beratung und Begleitung der Familien. Alle anderen Bereiche decken beide Kooperationspartner ab, die auch gemeinsam das Konzept entwickelt haben.

Das Projekt bietet die Chance, einen weiteren regionalen Aspekt proaktiv aufzugreifen: Gerade in von Schrumpfung betroffenen ländlichen Räumen ist Gebäudeleerstand und ungenutzter Wohnraum eine Herausforderung, der sich die Kommunen ebenso wie die jeweiligen Eigentümer stellen müssen. Einige Bereiche des Landkreises Coburg weisen eine stark landwirtschaftliche Prägung auf. Aus den früheren Vollerwerbslandwirtschaften sind oft Nebenerwerbsbetriebe geworden und Teile des Betriebs stehen leer. Zum Teil haben die Eigentümer bereits reagiert und begonnen ihren Gebäudebestand so umzurüsten, dass zusätzlicher Wohnraum, z. B. für Ferienwohnungen im Rahmen von „Urlaub auf dem Bauernhof“ entsteht. Dieser wird jedoch nur einer dauerhaften Nutzung zugeführt werden können, wenn entsprechendes Mieterpotenzial generiert werden kann. An dieser Schnittstelle bietet „Zusammen Leben“ früheren landwirtschaftlichen Betrieben ein neues Betätigungsfeld.

Dass es für diese Form des ZUSAMMEN LEBEN Potential gibt, haben bereits Anfragen aus der Bevölkerung gezeigt.

Rahmenbedingungen / Finanzierung

Das Projekt ist auf 2 Jahre angelegt und wird in diesem Zeitraum durch eine Verwaltungsfachkraft im Landratsamt und eine/n Sozialpädagogen aus der Seniorenarbeit bei der Fachstelle für pflegende Angehörige durchgeführt.

Die Verwaltungsstelle endet mit Abschluss der Implementierung und Evaluierung zum 30.11.2015. Die sozialpädagogische Beratung und Begleitung soll sich im 2. Jahr der Umsetzung bereits in Teilen und nach 2 Jahren vollumfänglich selbst tragen.

Projektstart ist –vorgegeben durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) –der 01.12.2013.

Der Bund trägt fast 50 % der Projektkosten, die sich in den 2 Jahren summarisch auf 180.000 € belaufen. Die verbleibenden Kosten übernimmt zu knapp 40 % der Freistaat Bayern; ca. 10 % Eigenmittel sind vom Landkreis aufzubringen. Der entsprechende Finanzierungsplan wurde am 08.10.2013 dem Bund vorgelegt. Er sieht wie folgt aus:

 

2013

2014

2015

Eigenmittel

838,33 

10.120,00 

9.291,67 

Landesmittel

7.000,00 

28.000,00 

38.000,00 

Drittmittel

0,00 

0,00 

0,00 

Bundesmittel

3.480,00 

33.060,00 

50.460,00 


Die Höhe der Bundes- und Landeszuschüsse –verteilt auf die Jahre 2013, 2014 und 2015- sind vorgegeben und sehen 2015 die höchste Fördersumme vor.
Dies passt nicht zur inhaltlichen Umsetzungsplanung, die für 2015 vorsieht, dass Teile des Projektes sich dann bereits selbst tragen. Die Ausgaben sind im Projektverlauf 2014 am höchsten und sinken dann ab.

Für diese Ungleichzeitigkeit sehen die Zuwendungsgeber die Zwischenfinanzierung durch den Zuwendungsempfänger vor. Für den Landkreis Coburg heißt das, in 2014 zusätzlich Ausgaben in Höhe von 21.360 € einzuplanen, für die die entsprechende Einnahme erst 2015 erfolgt.

Dem Seniorenbeirat wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen: