Beschluss:
1. Der Lagebericht der Geschäftsführung vom 28. 03. 2013, der Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 08. 07. 2013 und der Prüfungsbericht zum Jahresabschluss am 31.12.2012 vom 08.05.2013 für das Geschäftsjahr 2012 der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m. b. H., werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH für das Geschäftsjahr 2012 zum 31.12.2012 wird mit je 54.751.203,99 € in Aktiva und Passiva und mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 714.848,72 € festgestellt.
Der gesellschaftsvertraglichen Rücklage wurden gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages 10% des Jahresüberschusses, somit 71.485,00 € zugeführt.
Der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) wurde bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages und Beschluss der Geschäftsführung vom 28.03.2013 610.000 € zugeführt.
Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 33.363,72 € ist der anderen Gewinnrücklage zuzuweisen.
Der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m. b. H. wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
einstimmig
Kreisrat Wolfgang Dultz ist wegen persönlicher Beteiligung von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
2.
Dem Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft
des Landkreises Coburg m. b. H. wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung
erteilt.
einstimmig
An dieser Stelle übernimmt die
Stellvertreterin des Landrats Elke Protzmann den Vorsitz des Kreistages, weil
Landrat Michael Busch wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen ist.
Ebenfalls sind die Kreisräte Rolf
Rosenbauer, Renate Schubart-Eisenhardt, Matthias Korn, Rainer Mattern, Kurt
Bernreuther, Werner Thomas, Georg Hofmann, Hans Lotter, Bernd Reisenweber und
Ulrich Leicht von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschossen.
Sachverhalt:
Nach § 17 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 22. März 1990 (siehe auch KT-Beschluss vom 14. Dezember 1989) ist der Gesellschafterversammlung Gelegenheit zu geben
a) den Lagebericht der Geschäftsführung vom 28.03.2013
b) den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vom 08.05.2013
c) den Bericht und Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.07.2013
zu beraten.
Außerdem obliegt der Gesellschafterversammlung u.a. die Beschlussfassung über
d) die Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung),
e) die Verwendung des Bilanzgewinnes und
f) die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
a)
Lagebericht
Dem Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg mbH vom 28.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012 ist zu entnehmen, dass
a) die am 11. September 1951 gegründete und am 05. Oktober 1951 in das Handelsregister des Registeramtes Coburg, Abteilung B, Blatt 62, eingetragene Gesellschaft, nach Aufhebung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ab 01. Januar 1990 ein voll steuerpflichtiges Unternehmen ist.
b) sich das Stammkapital von 847.210,65 € nicht erhöht hat.
c) die gesellschaftsvertragliche Rücklage im Geschäftsjahr eine Steigerung von 71.485,00 € erfuhr, so dass die gesellschaftsvertragliche Rücklage am 31. Dezember 2012 445.104,12 € beträgt. Das sind rund 52,5% des Stammkapitals.
d) die im Jahr 2010 erstmals gebildete Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) im Geschäftsjahr eine Steigerung von 610.000 € erfuhr, so dass die Bauerneuerungsrücklage zum 31. Dezember 2012 1.600.000 € beträgt.
e) die Geschäftsführung an sämtlichen Aufsichtsratssitzungen teilnahm, die Beschlüsse des Aufsichtsrates durchführte, den Aufsichtsrat laufend über den Geschäftsgang unterrichtete, die Bautätigkeit, die Instandsetzungsarbeiten und die Verwaltung des Hausbesitzes überwachte.
f) der Wohnungsbestand am Ende des Geschäftsjahres 1.315 Wohneinheiten in 212 Häusern beträgt. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (1.327 Wohnungen in 214 Häusern) resultiert aus der Veräußerung von zwei Häusern in Bad Rodach. Von den vorhandenen Wohnungen sind derzeit 905 (Vorjahr 917) voll modernisiert bzw. mit einem marktgängigen Standard ausgestattet.
b)
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
Der Lagebericht sowie der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 wurden in der Zeit vom 11. Februar bis 15. Februar 2013 und vom 22. April bis 08. Mai 2013 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Coburg, Wiesenstr. 11 vom VdW Bayern Gesetzlicher Prüfungsverband in Bayern eingehend geprüft. Der Verband hat nach Abschluss der Prüfung den vorgesehenen Bestätigungsvermerk in der uneingeschränkten Fassung des § 322 HGB wie folgt erteilt:
Zitat:
„Wir haben den Jahresabschluss-
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang- unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft
des Landkreises Coburg mit beschränkter Haftung, Coburg, für das Geschäftsjahr
vom 1.1. bis 31.12.2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Zitat Ende
c)
Beratung über den Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat hat den Bericht Nr. 10931-12K des VdW Bayern vom 08. Mai 2013 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 zur Kenntnis genommen.
Dem Verband Bayerischer Wohnungsbauunternehmen in München ist folgende Stellungnahme des Aufsichtsrates zu übermitteln:
„Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. hat den Bericht Nr. 10931-12K des VdW Bayern vom 08. Mai 2013 über die gesetzliche Prüfung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 zur Kenntnis genommen.“
d)
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. weist zum 31. Dezember 2012 in Aktiva und Passiva 54.751.203,99 € aus (Vorjahr 52.314.792,10 €), während die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 714.848,72 € (Vorjahr: 466.865,88 €) abschließt.
e)
Verwendung des Bilanzgewinnes
Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 714.848,72 € wurden 71.485,00 € (Vorjahr: 46.687,00 €) der gesellschaftsvertraglichen Rücklage und 610.000,00 € (Vorjahr: 390.000 €) der Bauerneuerungsrücklage (zweckgebundene Rücklage) zugeführt. Der verbleibende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 33.363,72 € (Vorjahr: 30.178,88 €) ist der freien Rücklage zuzuführen.
f)
Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Coburg m.b.H. wird für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.