Sachverhalt:

Steffen Nickel und Malte Tiedemann informieren den Ausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt über die Planungen:

 

Die beschlossene Energiewende ist im vollen Gange. Energievermeidung, Energieeffizienz Energiegewinnung, Energiespeicherung und der Transport von Energie sind Megathemen, die die Bundesrepublik und ihre Teilräume weiterhin auf Jahrzehnte beschäftigen werden. Hierunter fällt auch der bedarfsgerechte Ausbau der Hochspannungsnetze durch die vier Hochspannungsnetzbetreiber (Tennet TSO, 50hertz, Amprion, Transnet BW).

Die für den Ausbau notwendigen Szenarien und Berechnungen sowie die darauf aufbauenden Planungen werden im Netzentwicklungsplan Strom (NEP-S) zusammengefasst.

 

Der Netzentwicklungsplan Strom (NEP-S) stellt den Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den nächsten 10 Jahren dar. Diese Planungen werden von den Übertragungsnetzbetreibern in einem strukturierten Verfahren aufgestellt und von der Bundesnetzagentur geprüft und kommentiert. In gemeinsamer Abstimmung entsteht im Ergebnis der Bundesbedarfsplan mit den Ausbaumaßnahmen, für die eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit festgestellt wurden.

 

Der NEP-S wurde von den vier Hochspannungsnetzbetreibern im Jahr 2012 erstellt (Stellungnahme des LRA erfolgte) und wird aktuell von der Bundesnetzagentur in einer „Bestätigung zum Netzentwicklungsplan Strom 2013“ kommentiert (diese liegt im Entwurfsstadium vor, hierzu wurde vom LRA Stellung bezogen).

 

Aus dem Entwurf „Bestätigung des Netzentwicklungsplan Strom 2013“ der Bundesnetzagentur zeichnet sich ab, dass das Coburger Land neben der aktuell sich im Planfeststellungsverfahren befindlichen 380 kV Altenfeld-Redwitz für zwei weitere Trassen, die Hochspannungsleitung Altenfeld-Schalkau-Grafenrheinfeld und der Gleichstromkorridor D (Sachsen-Anhalt – Bay. Schwaben), in Frage kommt.

 

 


Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.