Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Aufgrund der Haushaltsermächtigung 2013 nimmt der Landkreis Coburg entsprechende Kredite bis zu 6.815.000 € auf.

 

Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, die entsprechenden Verträge zu den geeignetsten Bedingungen abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

In der am 07.03.2013 vom Kreistag erlassenen Haushaltssatzung 2013 ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 7.100.000 € festgesetzt. Diese Kreditermächtigung ist im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung der Haushaltssatzung 2013 durch die Regierung von Oberfranken genehmigungspflichtig. Obwohl die Regierung die derzeitige Verschuldung und den weiteren Anstieg der Verschuldung in den kommenden Finanzplanungsjahren sehr kritisch sieht, wurde die entsprechende Genehmigung mit Schreiben vom 04.06.2013 erteilt. Die Regierung erwartet jedoch, dass Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, verstärkt zur Verminderung des Kreditbedarfs verwendet werden.

 

Aufgrund des in der Sitzung des Kreisausschusses am 24.10.2013 vorgestellten Finanzzwischenberichtes über die derzeitige und künftige Abwicklung des Haushaltes bis zum Jahresende 2013 lässt sich nunmehr die voraussichtliche Höhe des erforderlichen Kreditbedarfs abschätzen. Auf die Informationsvorlage nebst Anlagen vom 15.10.2013 wird insoweit Bezug genommen. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird im Vermögenshaushalt voraussichtlich ein Überschuss von rd. 283.000 € entstehen. Die für einen ausgeglichenen Jahresabschluss erforderliche Kreditaufnahme verringert sich dadurch voraussichtlich um insgesamt ca. 285.000 € auf ca. 6.815.000 €.

 

Nach Art. 56 Abs. 2 der Landkreisordnung dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Diese Einschränkung gilt auch für den Kreditumfang. Demnach sollten in 2013 Kredite auch nur bis zu 6.815.000 € aufgenommen werden. Damit würde auch der Forderung der Regierung zumindest zum Teil Rechnung getragen. Ein wider Erwarten darüber hinausgehender Kreditbedarf könnte im Zuge des Jahresabschlusses 2013 durch Bildung entsprechender Haushaltseinnahmereste ausgeglichen werden.

 

Hinsichtlich des Verfahrens zur Kreditaufnahme sind mehrere Grundsätze zu beachten, deren Anwendung im Hinblick auf den Grundsatz von Wirtschaftlichkeit geboten ist (z.B. Einholen von Vergleichsangeboten, Effektivzinssatz, Konditionen marktüblich etc.).

 

Weil der Abschluss eines Kreditvertrages ein Tagesgeschäft ist und zum anderen der genaue Zeitpunkt des Bedarfs an Fremdmitteln nicht zu taxieren ist, wurde in der Vergangenheit der Landrat ermächtigt, im Interesse einer Zinskostenminimierung zu einem günstigen Zeitpunkt über das geeignetste Angebot zu entscheiden.

 

Wie bereits in den Vorjahren, besteht auch in 2013 die Möglichkeit, Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur über einen KfW-Kommunalkredit bzw. einem Investkredit Kommunal der BayernLabo oder der LfA Förderbank Bayern mit einer zehnjährigen Zinsbindung zinsgünstig zu finanzieren. Aus diesen Programmen kann der Jahreskreditbedarf je nach Investitionsvorhaben in der Regel mindestens 50% der förderfähigen Investitionskosten gedeckt werden. Der verbleibende Restbetrag der Kreditermächtigung sollte wie in den Vorjahren nach dem bisherigen Verfahren auf dem Kapitalmarkt ausgeschöpft werden.

 

Im vergangenen Haushaltsjahr 2012 belief sich die Kreditermächtigung auf insgesamt 4.525.000 €, die jedoch lediglich mit rd. 3.660.000 € ausgeschöpft wurde. Im Einzelnen wurden in 2012 folgende Kredite aufgenommen:

 

1.500.000 € bei der Sparkasse Coburg-Lichtenfels

Laufzeit 20 Jahre

15-jährige Zinsbindung mit 2,06 v.H.

1.500.000 € bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt,

Laufzeit 20 Jahre,

10-jährige Zinsbindung mit 1,29 v.H.

660.000 € bei der LfA Förderbank Bayern

Laufzeit 20 Jahre,

10-jährige Zinsbindung mit 1,65 v.H.

 

Für 2013 ist eine ähnliche Aufteilung der Kreditermächtigung vorgesehen.