Beschluss: einstimmig

geänderten Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Kreistag des Landkreises Coburg beschließt beiliegende Rechtsverordnung des Landkreises Coburg zur Übertragung des Einsammelns, Beförderns und Verwertens von Abfällen für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018 auf die Große Kreisstadt Neustadt b. Coburg.

 

Die Rechtsverordnung wird somit Teil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg hat mit Schreiben vom 16.07.2013 die Verlängerung der Übertragungsverordnung gem. Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) beantragt. Die Rechtsverordnung vom 30.10.2008, mit der der Stadt Neustadt b. Coburg zuletzt die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns der in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle übertragen wurde, läuft nach einer Dauer von fünf Jahren zum 31.12.2013 aus.

 

Seit Eintritt des Landkreises Coburg in die Beseitigungspflicht zum 01.01.1977 wurden der Stadt Neustadt b. Coburg Aufgaben der Abfallentsorgung übertragen. Zu diesem Zeitpunkt führte die Stadt Neustadt b. Coburg die Müllabfuhr mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen durch. Die Aufgabenübertragung hat sich bisher nicht nachteilig auf die Abfallentsorgung im übrigen Kreisgebiet ausgewirkt. Es ist davon auszugehen, dass weiterhin eine geordnete Abfallentsorgung durch die Stadt Neustadt bei Coburg gewährleistet sein wird.

 

Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung der Verordnung ist nicht erforderlich. Es wird deshalb vorgeschlagen, der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg für weitere fünf Jahre und zwar für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018 Aufgaben der Abfallentsorgung in ihrem Gebiet zu übertragen.


aus der Beratung:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung wird der letzte Absatz des ursprünglichen Beschluss­vorschlages „Der Entwurf der Rechtsverordnung wird somit Teil des Beschlusses“ wie folgt geändert:

 

„Die Rechtsverordnung wird somit Teil des Beschlusses“.