Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Zur Landkreiswahlleiterin für die am 16. März 2014 stattfindenden Landkreiswahlen wird Frau Oberregierungsrätin Jennifer Jahn berufen. Zum Stellvertreter wird Herr Eddi Engel (FB 24) bestellt.

 


Sachverhalt:

 

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG beruft der Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss den Landrat, den Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamtes zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG). Zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Landrat oder zum Kreistag mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist (Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG).

 

Die Reihenfolge Landrat, gewählter Stellvertreter (Art. 32 LKrO), weitere Stellvertreter (Art. 36 LKrO), sonstige Kreisräte, Bedienstete des Landratsamtes (Art. 37 Abs. 3 und 4 LKrO) ist nicht verbindlich (Büchner, Kommunalwahlrecht in Bayern, Erl. 2 zu Art. 5 GLKrWG). Vielmehr entscheidet der Kreisausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. Nr. 6.2 der GLKrWBeK).

 

Aus Zweckmäßigkeitsgründen (parteipolitische Neutralität, jederzeitige Erreichbarkeit bei zu treffenden Entscheidungen) und einer langjährigen Übung folgend (Landkreiswahlen 1996, 2002 und 2008) wird vorgeschlagen, Frau Oberregierungsrätin Jennifer Jahn zur Landkreiswahlleiterin zu berufen. Zum Stellvertreter wird Herr Eddi Engel (FB 24) ernannt.