Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie beschließt die vorliegende Bedarfsplanung für unter 3 jährige Kinder im Landkreis Coburg für die Kindergartenjahre 2013 / 2014 und 2014 / 2015. Die Fortschreibung erfolgt zum Sommer 2015.


Sachverhalt:

1.           Ausgangssituation

 

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen für die Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege die Gesamtverantwortung für die Planung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1BayKiBiG). Dabei entscheiden die Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG).

 

Kinder ab 1 Jahr bis unter 3 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Kinder unter einem Jahr sind unter bestimmten Umständen, wie Erwerbstätigkeit der Eltern oder deren beruflicher und schulischer Ausbildung zu fördern (§ 24 SGB VIII).

Der Rechtsanspruch richtet sich gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) sieht folgende Rechtsfolgen bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs:

a.)             Für einen Amtshaftungsanspruch ist schuldhaftes Handeln Voraussetzung. Dazu zählen z.B. eine fehlende ordnungsgemäße Bedarfsplanung oder die Vergabe von Plätzen für U3 Kinder an Kinder unter 1 Jahr, ohne dass dafür ein hinreichender Grund vorliegt (s.o.).

b.)             Es können Entschädigungsleistungen wie z.B. die Übernahme von

-     Kosten für die spezielle Sprachförderung

-     Mehrkosten der Eltern für eine private Kindertagesbetreuung

-     Mehrkosten für Fahrtkosten, sofern die Fahrzeit zur Kinderbetreuung mehr als 30 Minuten einfacher Entfernung beträgt

                 geltend gemacht werden, wobei der Verdienstausfall keine Entschädigungsleistung ist.

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat Ende 2012 das Forschungsprojekt des Forschungsverbundes der TU Dortmund und des DJI München aufgelegt, um den Betreuungsbedarf für unter 3-Jährige auf der Grundlage einer schriftlichen Elternbefragung auf Planungsbezirksebene zu bestimmen. Der Landkreis Coburg hat sich mit Unterstützung der Städte und Gemeinden daran beteiligt.

Die Befragung wurde im Mai und Juni 2013 durchgeführt. Die Rücklaufquote lag bei 49,9%.

 

Die Ergebnisse bilden die Grundlage dieser jetzt vorliegenden Bedarfsplanung in der Betreuung unter 3jähriger Kinder im Landkreis Coburg. Der Landkreis Coburg kommt damit seiner Gesamtplanungsverantwortung nach.

 

2.           Platzbedarf

 

Bedarfsplanung bis 01.08.2013

 

Sozialraum

Bedarf in %
0-3jährige

vorhandene Plätze in %
bis 01.08.2013

Bedarfsdeckung in %
bis 31.12.2013

Ahorn / Weitramsdorf

38,2

49,5

111,4

Dörfles-Esbach / Lautertal

40,2

36,5

96,3

Bad Rodach / Meeder

42,4

55,5

113,2

Seßlach / Großheirath / Itzgrund

40,5

56,0

115,5

Ebersdorf / Sonnefeld / Weidhausen

42,9

50,7

107,8

Untersiemau / Grub a.F. / Niederfüllbach

38,3

44,7

106,4

Rödental

40,4

50,0

109,6

Neustadt

41,3

54,0

112,7

Landkreis Coburg

40,8

49,5

108,7

 

Die Bedarfsdeckung ist – außer im Sozialraum Dörfles-Esbach und Lautertal –

erfüllt. Die Unterdeckung im Sozialraum Dörfles-Esbach / Lautertal wird durch die Schaffung  von insgesamt 36 neuen Krippenplätze bis Ende 2014 aufgelöst.

Bis dahin wird bei Anfragen eine individuelle Lösung gefunden.

 

Bedarfsplanung bis 31.12.2014

 

Sozialraum

Bedarf in %
0-3jährige

vorhandene Plätze in %
bis 31.12.2014

Bedarfsdeckung in %
bis 31.12.2014

Ahorn / Weitramsdorf

38,2

73,5

135,4

Dörfles-Esbach / Lautertal

40,2

49,0

108,8

Bad Rodach / Meeder

42,4

59,5

117,2

Seßlach / Großheirath / Itzgrund

40,5

56,0

115,5

Ebersdorf / Sonnefeld / Weidhausen

42,9

54,0

111,1

Untersiemau / Grub a.F. / Niederfüllbach

38,3

44,7

106,4

Rödental

40,4

50,0

109,6

Neustadt

41,3

60,0

118,7

Landkreis Coburg

40,8

55

114,2

 

Der Platzbedarf ist in allen Sozialräumen gedeckt.

 

3.           Rahmenbedingungen der Betreuung

 

Betreuungszeiten

 

- Betreuungstage

 

an 5 Tagen

an 7 Tagen

in KiTa

95%

k.A.[1]

in Tagespflege

44,4%

0

 

Der von den Eltern benannte Bedarf an Betreuungstagen deckt sich mit dem Angebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme.

 

- Betreuungsstunden

 

Betreuungsstunden in der Woche

bis  25 Std.

bis 35 Std.

bis 45 Std.

>  45 Std.

20,1%

23,5%

28,9%

27,5%

 

Kindertageseinrichtungen und Tagespflege bieten allen Eltern von Kindern unter 3 Jahren die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung an. Bei einer Versorgungsquote von 49.5 % entspricht dies 920 Plätzen.

Der Bedarf im Betreuungsumfang ist damit abgedeckt. In den Fällen, in denen die Arbeitszeit der Eltern mit z.B. den Öffnungszeiten der Krippe nicht übereinstimmt wird die Kombination aus Krippen- und Tagespflegebetreuung angeboten und in Anspruch genommen.

 

Mittagessen

 

89,5 % der Eltern wünschen sich eine Kinderbetreuung mit Mittagessensversorgung, 10,5 % lehnen dies ab.

 

Alle Kinderbetreuungsangebote bieten die Möglichkeit zur Versorgung mit Mittagessen. Der von den Eltern gewünschte Bedarf ist damit gedeckt.

 

4.           Sonstiges

 

Betreuungsgeld

 

In der Erhebung der TU Dortmund wurden die Eltern befragt, ob das Betreuungsgeld Grund dafür sei, kein Kinderbetreuungsangebot zu wünschen. 85,7 % der Eltern verneinten dies, nur für 14,3 % der Eltern trifft dies zu.

 



[1] Angaben unter 6 Nennungen dürfen nicht veröffentlicht werden.