Beschluss: einstimmig

1.       Der Ausschuss für Jugend und Familie stimmt der Anwendung der Empfehlungen des Bayerischen Städte- und Landkreistages in der Tagespflege zum 01.01.2014 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Haushaltsmittel für 2014 einzuplanen.

 

2.       Der Ausschuss für Jugend stimmt der Anhebung des Erziehungsbeitrages in der Vollzeitpflege zum 01.01.2014 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel für 2014 einzuplanen.

 


Sachverhalt:

Tagespflege

 

Der Landkreis Coburg wendet in der Tagespflege die gemeinsamen Empfehlungen von bayerischem Städte- und Landkreistag an. Auf dieser Grundlage erhalten Tagespflegepersonen je nach von den Eltern in Anspruch genommener Betreuungszeit Pflegegeld und einen 20%igen Qualifizierungszuschlag ausbezahlt.

 

durchschnittliche Betreuungszeit täglich

entspricht einer wöchentlichen (bei 5 Tagen) Betreuungszeit

Monatliches Pflegegeld an die Tages-pflegeperson

Qualifizierungs-zuschlag

Auszahlungs-betrag

1 bis 2 Stunden

5 bis 10 Stunden

98 €

20 €

118 €

mehr als 2 – 3 Stunden

mehr als 10 – 15 Stunden

146 €

29 €

175 €

mehr als 3 – 4 Stunden

mehr als 15 – 20 Stunden

195 €

39 €

234 €

mehr als 4 – 5 Stunden

mehr als 20 – 25 Stunden

244 €

49 €

293 €

mehr als 5 – 6 Stunden

mehr als 25 – 30 Stunden

293 €

59 €

352 €

mehr als 6 – 7 Stunden

mehr als 30 – 35 Stunden

341 €

68 €

409 €

mehr als 7 – 8 Stunden

mehr als 35 – 40 Stunden

390 €

78 €

468 €

mehr als 8 – 9 Stunden

mehr als 40 – 45 Stunden

439 €

88 €

527 €

mehr als 9  Stunden

mehr als 45  Stunden

488 €

98 €

586 €

 

Das entspricht einem Stundensatz in Höhe von ca. 2,70 € unabhängig vom Alter des zu betreuenden Kindes. Mit dieser Zahlung sind auch alle Sachaufwendungen der Tagespflege abgegolten.

 

Die zum 01.01.2014 wirksam werdenden neuen Empfehlungen heben diese Systematik auf.

Künftig wird

-        zwischen Sachaufwendungen und einem „Anerkennungsbetrag“ incl. Qualifizierungszuschlag und

-        unter 3jährigen, über 3jährigen und Kindern mit Behinderung unterschieden

und die Berechnung an die Struktur der staatlichen Zuschussermittlung für Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) angelehnt.

 

Die neuen Empfehlungen folgen damit der Rechtsprechung, die diese Differenzierung gefordert hatte.

 

Zu den einzelnen Änderungen:

 

1.            Sachkosten

 

Für die Sachkosten ist -in Anlehnung an die Regelbedarfsermittlung der Grundsicherung- ein Betrag von 1,50 € pro Stunde und Kind vorgesehen.

 

2.            Anerkennungsbetrag

 

Der Anerkennungsbetrag für die Förderungsleistung der Tagespflegeperson wird aus dem Basiswert für die staatliche kindbezogene Förderung der Kindertagesstätten (Kindergartenjahr 2012/2013 = 920,67 €) ermittelt. Dabei wird von einer Grundpauschale von 154 € zuzüglich eines Zuschlags von 20 % für die Qualifizierung der Tagespflegeperson = 185 € bei einem Betreuungsumfang von 40 Stunden/Woche ausgegangen.

 

3.            Alter / Behinderung der Tagespflegekinder

 

Das Alter oder eine vorliegende (und vom Bezirk bestätigte) Behinderung des Tagespflegekindes wird analog der staatlichen Förderung unterschiedlich gewichtet. Für die Kinder von drei Jahren und älter wird der bisherige Faktor von 1,3 zur Anwendung gebracht. Für Kinder unter 3 Jahren wird der Faktor 2,0 und für Kinder mit Behinderung der Faktor 4,5 zugrunde gelegt, der mit dem o.g. Anerkennungsbetrag multipliziert wird.

 

Ausgehend von einer ganztägigen Betreuung ergeben sich folgende Werte:

 

 

Kinder unter 3 Jahren

Kinder über 3 Jahren

Kinder mit Behinderung

Sachaufwand

240,00 €

240,00 €

240,00 €

Anerkennungsbetrag

370,00 €

240,50 €

610,00 €

Auszahlungsbetrag

610,00 €

480,50 €

1.072,50 €

 

Die Werte sind bei höherer/geringerer Stundenzahl entsprechend nach oben/unten zu korrigieren.

 

Auswirkungen für den Landkreis Coburg

 

Aktuell laufen im Landkreis Coburg 51 Betreuungsverhältnisse, von denen 11 Kinder zum 01.01.2014 das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Behinderte Kinder im Sinne des BayKiBiG sind derzeitig nicht in Tagespflege untergebracht. Ca. die Hälfte der betreuten Kinder nimmt wegen der Arbeitszeit der Eltern Tagespflege in Ergänzung zum Kindergarten oder zu schulischen Betreuung in Anspruch.

 

Für die über 3jährigen Kinder ergeben sich durch die neue Systematik trotz der Anhebung der Sätze nur durchschnittliche Mehrkosten in Höhe von 5,20 € im Monat.

Spürbar ausgabewirksam werden die neuen Empfehlungen bei der Betreuung der Kinder unter 3 Jahren. Hier belaufen sich je betreutem Kind die durchschnittlichen Mehrkosten auf 118 € pro Monat.

 

In Summe entsteht im Haushaltsjahr 2014 ein Mehraufwand in Höhe von 18.000 €. Vorausgesetzt, der Landtag beschließt die staatliche Förderung von Kitas und Tagespflege ebenfalls gleichzustellen, reduziert sich der Mehraufwand haushaltswirksam ab 2015.

 


Vollzeitpflege

 

Der Ausschuss für Gesundheits- und Sozialfragen beim Bayerischen Landkreistag hat in seiner Sitzung vom 25.06.2013 die Änderungen in der Tagespflege behandelt und dabei festgestellt, dass mit der Anwendung neuer Empfehlungen in der Tagespflege zur Wahrung des Abstandsgebots der Erziehungsbeitrag in der Vollzeitpflege angepasst werden muss.

 

Dieser liegt z.Zt. bei 251 € und würde bei Nicht-Anpassung nur 11 € im Monat über dem Satz einer 8-stündigen Tagesbetreuung über 3jähriger Kinder liegen, im Vergleich zu den unter 3jährigen sogar um fast 120 € geringer ausfallen. Das wäre auch unter Berücksichtigung, dass die Einnahmen der Tagespflege als Einkommen gewertet werden, die in der Vollzeitpflege nicht, nicht angemessen.

 

Die neuen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages sehen deshalb eine Erhöhung des Erziehungsbeitrags in der Vollzeitpflege um 20% vor. Ab dem 01.01.2014 würde damit für die Erziehung ein monatlicher Betrag in Höhe von 300 € je Pflegekind ausgezahlt werden.

Bei kalkulierten 68[1] Pflegekindern würde ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von ca. 46.000 € entstehen.

 

 



[1] Z.Zt. leben 56 Kinder in Vollzeitpflegefamilien; im Durchschnitt sind 3 junge Menschen parallel in Bereitschaftspflege und 2 Kinder in sonderpädagogischer Pflege untergebracht. Für 2014 ist im Rahmen des Pflegekinderkonzepts die Schaffung + Belegung von 7 weiteren Plätzen vorgesehen.