Beschluss: einstimmig

Vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung für das Jahr 2014 mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen.


Sachverhalt:

Der Leistungsbereich der Vereinbarung umfasst zum einen die Beratung nach § 2 Schwangerenkonfliktgesetz (SchKG), wozu Informationen zu

  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
  • familienfördernden Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung
  • soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt
  • Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen
  • Ablauf und Konsequenzen eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
  • rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit §§ 5-7 SchKG. Weitere Auftragsgrundlagen sind das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) und Art. 18 des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG).

 

Die Aufgaben und Ziele in dieser Leistungsvereinbarung (Anlage 1) werden vom Gesetzgeber definiert und vorgegeben und bedingen damit auch die Personal- und Sachausstattung.

 

Folgende Entwicklungen in der Beratungsstelle sind im Jahr 2012 im Vergleich zu den Vorjahren festgestellt worden:

 

  1. In der allgemeinen Schwangerenberatung war ein deutlicher Anstieg der Ratsuchenden festzustellen (von 311 Fälle 2011 auf 403 Fälle 2012).

 

  1. Im Bereich der Beratung nach § 219 (Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage) war ein Anstieg von 175 auf 189 Ratsuchende im Jahr 2012 festzustellen.

 

  1. Die Beratungen und Begleitungen nach der Geburt gingen von 214 im Jahr 2011 auf 194 in 2012 zurück. Davon unberührt blieben die entwicklungspsychologischen Beratungen nach der Geburt, sie stiegen von 11 auf 18 Beratungen an.

 

  1. Die Beratungszahlen bei Sexual- und Partnerschaftsproblemen (auch Familienplanung) blieben konstant (45 Fälle in 2011, 47 Fälle in 2012).

 

  1. Die Kliniksprechstunden wurden auch im Jahr 2012 sehr gut angenommen; in dieser Beratungsform waren die höchsten Fallsteigerungen zu verzeichnen.

 

  1. Die Entscheidung, verstärkt im Bereich der 6. Jahrgangsstufen der Schulen sexualpädagogische Angebote durchzuführen, hat sich bewährt und konnte weiter ausgebaut werden.

 

  1. Änderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz zeigten bisher keine wesentlichen Auswirkungen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Bereich des Kinderschutzes, insbesondere mit den KoKi-Stellen, wurde intensiviert.

 

Im Jahresbericht der Beratungsstelle von 2012 (Anlage 2) werden alle Angebote und die Statistik differenziert dargelegt.

 

Die Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels und die Stadt Coburg beteiligen sich an den von der Regierung von Oberfranken als förderfähig anerkannten Personal- und Sachkosten mit einem Zuschuss von 30 %. Nach der aktuellen Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz wird die Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen vorgenommen.

 

Auf dieser Grundlage ist für das Jahr 2014 ein Zuschuss von 26.700 € kalkuliert. Dieser differiert nur geringfügig zum Haushaltsansatz aus 2013 (26.300 €). In der Haushaltsstelle 04620.7070 wird der Zuschuss im Haushaltsplan für 2014 berücksichtigt.