Vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag wird der Fachbereich Jugend,
Familie und Senioren beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsvereinbarung für das Jahr 2014 mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V.
abzuschließen.
Sachverhalt:
Der Leistungsbereich der Vereinbarung umfasst zum einen die Beratung nach § 2 Schwangerenkonfliktgesetz (SchKG), wozu Informationen zu
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
- familienfördernden Leistungen und
Hilfen für Kinder und Familien
- Vorsorgeuntersuchungen bei
Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung
- soziale und wirtschaftliche Hilfen für
Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche
nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt
- Hilfsmöglichkeiten für behinderte
Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner
körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur
Verfügung stehen
- Ablauf und Konsequenzen eines
Schwangerschaftsabbruchs
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale
Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft
- rechtlichen und psychologischen
Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die
Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 Strafgesetzbuch (StGB) in
Verbindung mit §§ 5-7 SchKG. Weitere Auftragsgrundlagen sind das Schwangeren-
und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) und Art. 18 des Bayerischen
Schwangerenberatungsgesetzes (BaySchwBerG).
Die Aufgaben und Ziele in dieser Leistungsvereinbarung (Anlage 1) werden
vom Gesetzgeber definiert und vorgegeben und bedingen damit auch die Personal-
und Sachausstattung.
Folgende
Entwicklungen in der Beratungsstelle sind im Jahr 2012 im Vergleich zu den
Vorjahren festgestellt worden:
- In der allgemeinen Schwangerenberatung
war ein deutlicher Anstieg der Ratsuchenden festzustellen (von 311 Fälle
2011 auf 403 Fälle 2012).
- Im Bereich
der Beratung nach § 219 (Beratung der Schwangeren in einer Not- und
Konfliktlage) war ein Anstieg von 175 auf 189 Ratsuchende im Jahr 2012
festzustellen.
- Die Beratungen und Begleitungen nach der
Geburt gingen von 214 im Jahr 2011 auf 194 in 2012 zurück. Davon unberührt
blieben die entwicklungspsychologischen Beratungen nach der Geburt, sie
stiegen von 11 auf 18 Beratungen an.
- Die Beratungszahlen bei Sexual- und
Partnerschaftsproblemen (auch Familienplanung) blieben konstant (45 Fälle
in 2011, 47 Fälle in 2012).
- Die Kliniksprechstunden wurden auch im
Jahr 2012 sehr gut angenommen; in dieser Beratungsform waren die höchsten
Fallsteigerungen zu verzeichnen.
- Die Entscheidung, verstärkt im Bereich
der 6. Jahrgangsstufen der Schulen sexualpädagogische Angebote durchzuführen,
hat sich bewährt und konnte weiter ausgebaut werden.
- Änderungen durch das
Bundeskinderschutzgesetz zeigten bisher keine wesentlichen Auswirkungen.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im Bereich des
Kinderschutzes, insbesondere mit den KoKi-Stellen, wurde intensiviert.
Im Jahresbericht der
Beratungsstelle von 2012 (Anlage 2) werden alle Angebote und die Statistik
differenziert dargelegt.
Die Landkreise
Coburg, Kronach und Lichtenfels und die Stadt Coburg beteiligen sich
an den von der Regierung von Oberfranken als förderfähig anerkannten Personal-
und Sachkosten mit einem Zuschuss von 30 %. Nach der aktuellen
Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz wird die
Aufteilung der Kosten auf die beteiligten Kommunen nach Einwohnerzahlen
vorgenommen.
Auf dieser Grundlage ist für das Jahr 2014 ein Zuschuss von 26.700 €
kalkuliert. Dieser differiert nur geringfügig zum Haushaltsansatz aus 2013
(26.300 €). In der Haushaltsstelle 04620.7070 wird der Zuschuss im Haushaltsplan
für 2014 berücksichtigt.