Beschluss: einstimmig

Der Fachbereich für Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2014, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Diakonischen Werk Coburg e.V. abzuschließen.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Familie im April 2013 wurde das neue Konzept der Erziehungsberatung im Landkreis Coburg vorgestellt und zur Umsetzung dessen die Finanzierung von 1,2 zusätzlichen Beraterstellen ab 2014 befristet auf 3 Jahre beschlossen. In Ergänzung zur zentralen Ansiedlung der Beratungsstelle in der Stadt Coburg wurde festgelegt, dass die erweiterten Personalkapazitäten ausschließlich vor Ort in Kindertagesstätten und/oder Schulen im Landkreis Coburg eingesetzt werden sollen.

 

Das Gesamtangebot der Erziehungs- und Familienberatung ist in der vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 1) dargestellt.

 

Der erste Teil beschreibt allgemeine Informationen zum Träger; im 2. Kapitel sind Art und Ziele der Erziehungsberatung benannt.

Erst in Punkt 3 – Ressourcen – wird eine Ausweitung und Differenzierung vorgenommen.

 

Zum einen werden hier, wie bisher, die Rahmenbedingungen des gemeinsam von Stadt und Landkreis genutzten Angebots der Erziehungsberatung geregelt. 

Der Kostenanteil des Landkreises beträgt hier im Jahr 2014 ca. 80.000 € und bleibt dabei, im Vergleich zu 2013, fast gleich. Dieser Anteil errechnet sich aus den zu erwartenden Personal- und Sachkosten für 2014, abzüglich der Landeszuschüsse und des Eigenanteils des Trägers. Die jeweiligen Anteile von Stadt und Landkreis ergeben sich aus der Verteilung der Klientenzahlen aus 2012.

 

Die Grundlagen der neuen dezentralen Angebote sind in den Abschnitten 3.1.1 –personelle Ausstattung- und 3.2.1 –Entgelt / Finanzierung- explizit und differenziert aufgeführt und in den weiteren inhaltlichen Ausführungen als Ergänzung eingearbeitet worden.

Für diese Leistungen sind –gemäß Beschlusslage – max. 56.400 € Personalkostenzuschuss im Haushalt einzuplanen.

 

Der Gesamtzuschuss an die Erziehungsberatung des Diakonischen Werks beträgt damit künftig max. 136.400 € und wird im Entwurf des Haushalts 2014 in der Haushaltsstelle 4650.7070 abgebildet.