Der Fachbereich für Jugend, Familie und
Senioren wird beauftragt, die vorliegende Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarung für das Jahr 2014, vorbehaltlich der
Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, mit dem Diakonischen Werk
Coburg e.V. abzuschließen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Ausschusses für Jugend und Familie im April 2013 wurde das neue Konzept der
Erziehungsberatung im Landkreis Coburg vorgestellt und zur Umsetzung dessen die
Finanzierung von 1,2 zusätzlichen Beraterstellen ab 2014 befristet auf 3 Jahre
beschlossen. In Ergänzung zur zentralen Ansiedlung der Beratungsstelle in der
Stadt Coburg wurde festgelegt, dass die erweiterten Personalkapazitäten
ausschließlich vor Ort in Kindertagesstätten und/oder Schulen im Landkreis
Coburg eingesetzt werden sollen.
Das Gesamtangebot
der Erziehungs- und Familienberatung ist in der vorliegenden Leistungs-,
Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (Anlage 1) dargestellt.
Der erste Teil
beschreibt allgemeine Informationen zum Träger; im 2. Kapitel sind Art und Ziele
der Erziehungsberatung benannt.
Erst in Punkt 3 –
Ressourcen – wird eine Ausweitung und Differenzierung vorgenommen.
Zum einen werden
hier, wie bisher, die Rahmenbedingungen des gemeinsam von Stadt und Landkreis
genutzten Angebots der Erziehungsberatung geregelt.
Der Kostenanteil des
Landkreises beträgt hier im Jahr 2014 ca. 80.000 € und bleibt dabei, im
Vergleich zu 2013, fast gleich. Dieser Anteil errechnet sich aus den zu
erwartenden Personal- und Sachkosten für 2014, abzüglich der Landeszuschüsse
und des Eigenanteils des Trägers. Die jeweiligen Anteile von Stadt und
Landkreis ergeben sich aus der Verteilung der Klientenzahlen aus 2012.
Die Grundlagen der
neuen dezentralen Angebote sind in den Abschnitten 3.1.1 –personelle
Ausstattung- und 3.2.1 –Entgelt / Finanzierung- explizit und differenziert
aufgeführt und in den weiteren inhaltlichen Ausführungen als Ergänzung
eingearbeitet worden.
Für diese Leistungen
sind –gemäß Beschlusslage – max. 56.400 € Personalkostenzuschuss im Haushalt
einzuplanen.
Der Gesamtzuschuss an die Erziehungsberatung des Diakonischen Werks
beträgt damit künftig max. 136.400 € und wird im Entwurf des Haushalts 2014 in
der Haushaltsstelle 4650.7070 abgebildet.