Der Fachbereich Jugend, Familie und
Senioren wird beauftragt, die vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit
- der GeRi GmbH
Coburg über die Vermittlung
und Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gerichtlichen
Arbeitsweisungen und
- dem Diakonischen Werk Coburg e.V. über
die Durchführung von Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM)
vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2014 abzuschließen.
Die beiden Träger werden beauftragt, ein
gemeinsames Konzept zu entwickeln und dieses in 2014 dem Ausschuss für Jugend
und Familie vorzulegen.
Sachverhalt:
Jugendkriminalität
umfasst Straftaten von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und von Heranwachsenden
(18 bis unter 21 Jahre).
Ein
Anstieg der Jugendkriminalität ist in den letzten Jahren nicht feststellbar.
Sie ist nach den aktuellen polizeilichen Kriminalstatistiken insgesamt
rückläufig. Bei den jugendlichen Tatverdächtigen sind in den letzten Jahren
sogar die stärksten Abnahmen zu verzeichnen. Wegen der oft erschreckenden
Rohheit und Brutalität der Taten und der verheerenden Folgen für die Opfer
bleibt die Bekämpfung der Jugendgewalt ein wichtiges Thema für die Jugendhilfe
und der Politik.
In diesem
Jahr hat man bereits auf diese Entwicklungen auf gesetzgeberischer Ebene
reagiert:
Zum 7.
März 2013 wurde der sog. "Warnschussarrest" in das
Jugendgerichtsgesetz aufgenommen. Dieser erweitert das Instrumentarium
pädagogischer Reaktionsmöglichkeiten. Gerichte können nun in bestimmten Fällen
neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe einen Jugendarrest
verhängen. Mit dem Warnschussarrest sollen Jugendliche die Erfahrung eines
Freiheitsverlustes machen, ohne tatsächlich schon eine Freiheitsstrafe verbüßen
zu müssen. Dies soll letztlich dazu dienen, die Täter zur Einsicht zu bringen.
Gleichzeitig
wurde für Heranwachsende das Höchstmaß für Freiheitsstrafen erhöht. Wenn es sich
bei der Straftat um Mord handelt und das Höchstmaß von zehn Jahren wegen der
besonderen Schwere der Schuld nicht ausreicht, kann nunmehr eine Strafe bis zu
15 Jahren verhängt werden.
In der
Region Coburg kooperieren Polizei und Justiz, sowie die Jugendämter und die
beiden freien Träger der Jugendhilfe, die gerichtliche Auflagen begleiten und
durchführen, seit Jahren bei Bedarf. Der
entsprechende Arbeitskreis mit regelmäßigen Treffen wurde in 2012 reaktiviert.
Teilnehmer sind Vertreter des Jugendgerichts, der Jugendstaatsanwaltschaft, der
Polizei und der Jugendämter Coburg aus Stadt und Landkreis. Themenbezogen
arbeiten auch die Jugendkammer und die beiden Träger, das Diakonische Werk für
die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM) und die gemeinnützige Gesellschaft GeRi,
die die gerichtlich verhängten einzelfallbezogenen Arbeits- und
Betreuungsweisungen durchführt, mit.
In den
Sitzungen in 2013 standen das Thema passgenauer und schneller Umsetzung von
Weisungen aus den Jugendgerichtsverfahren im Mittelpunkt. Hintergrund waren die
rückläufigen Fallzahlen bei STM und dem Anti-Aggressivitäts-Training (AAT).
Dadurch gestalten sich die Gruppenbildungen langwieriger und eine zeitnahe Versorgung der Jugendlichen
und jungen Volljährigen nach einer Verurteilung war nicht mehr gegeben, obwohl
aus fachlicher Sicht es aber dringend geboten ist, dass sich die jungen
Menschen sehr schnell für ihr Handeln verantworten und Konsequenzen spüren. Gleichzeitig
wurde konstatiert, dass die Angebote der beiden Träger nach wie vor in der
Zielsetzung ihre Berechtigung haben und deshalb weiterhin notwendig sind. Um
eine passgenaue und schnelle Versorgung der Jugendlichen umzusetzen, ist es
erforderlich, die Angebote miteinander zu verknüpfen bzw. zu kombinieren.
GeRI und
das Diakonische Werk Coburg haben sich
bereit erklärt ein gemeinsames, innovatives Konzept zu erarbeiten. Bis Mitte
nächsten Jahres soll die Konzeptarbeit abgeschlossen sein und das Ergebnis dem
Ausschuss für Jugend und Familie präsentiert werden.
Vereinbart
wurde, dass bis dahin auch Jugendliche und junge Volljährige ohne richterliche
Weisung an STM und an die AAT-Gruppen vermittelt werden, um eine schnellere
Gruppenbildung zu ermöglichen.
Für STM
sind die Fallzahlen für 2012 aus dem Jahresbericht (Anlage 1) zu ersehen. Auch
GeRI hat seine Zahlen aus 2012 in einer Aufstellung (Anlage 2) differenziert
dargestellt.
Die
Leistungsvereinbarungen und die damit verbundene Finanzierung der beiden
Maßnahmen sollen vorerst in der bisherigen Ausgestaltung für 2014 bestehen
bleiben (Anlagen 3 und 4).
Die
gemeinnützige Gesellschaft GeRi in Coburg vermittelt und betreut Jugendliche
und junge Erwachsene, die zur Ableistung von Arbeitsweisungen verurteilt wurden
und wird dafür mit einem Betrag in Höhe von 7.000 € bezuschusst.
Das Diakonische
Werk Coburg e.V. führt Soziale Trainingsmaßnahmen durch und erhält dafür einen
pauschalen Zuschuss in Höhe von 32.000 €.