Der Fachbereich Jugend, Familie und Senioren wird beauftragt, die vorliegenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen mit

  1. der GeRi GmbH Coburg über die Vermittlung und Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gerichtlichen Arbeitsweisungen und
  2. dem Diakonischen Werk Coburg e.V. über die Durchführung von Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM)

vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltsmittel durch den Kreistag, für das Jahr 2014 abzuschließen.

Die beiden Träger werden beauftragt, ein gemeinsames Konzept zu entwickeln und dieses in 2014 dem Ausschuss für Jugend und Familie vorzulegen.

 


Sachverhalt:

Jugendkriminalität umfasst Straftaten von Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und von Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre).

Ein Anstieg der Jugendkriminalität ist in den letzten Jahren nicht feststellbar. Sie ist nach den aktuellen polizeilichen Kriminalstatistiken insgesamt rückläufig. Bei den jugendlichen Tatverdächtigen sind in den letzten Jahren sogar die stärksten Abnahmen zu verzeichnen. Wegen der oft erschreckenden Rohheit und Brutalität der Taten und der verheerenden Folgen für die Opfer bleibt die Bekämpfung der Jugendgewalt ein wichtiges Thema für die Jugendhilfe und der Politik. 

In diesem Jahr hat man bereits auf diese Entwicklungen auf gesetzgeberischer Ebene reagiert: 

Zum 7. März 2013 wurde der sog. "Warnschussarrest" in das Jugendgerichtsgesetz aufgenommen. Dieser erweitert das Instrumentarium pädagogischer Reaktionsmöglichkeiten. Gerichte können nun in bestimmten Fällen neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe einen Jugendarrest verhängen. Mit dem Warnschussarrest sollen Jugendliche die Erfahrung eines Freiheitsverlustes machen, ohne tatsächlich schon eine Freiheitsstrafe verbüßen zu müssen. Dies soll letztlich dazu dienen, die Täter zur Einsicht zu bringen.

Gleichzeitig wurde für Heranwachsende das Höchstmaß für Freiheitsstrafen erhöht. Wenn es sich bei der Straftat um Mord handelt und das Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht ausreicht, kann nunmehr eine Strafe bis zu 15 Jahren verhängt werden.

In der Region Coburg kooperieren Polizei und Justiz, sowie die Jugendämter und die beiden freien Träger der Jugendhilfe, die gerichtliche Auflagen begleiten und durchführen, seit Jahren bei Bedarf.  Der entsprechende Arbeitskreis mit regelmäßigen Treffen wurde in 2012 reaktiviert. Teilnehmer sind Vertreter des Jugendgerichts, der Jugendstaatsanwaltschaft, der Polizei und der Jugendämter Coburg aus Stadt und Landkreis. Themenbezogen arbeiten auch die Jugendkammer und die beiden Träger, das Diakonische Werk für die Sozialen Trainingsmaßnahmen (STM) und die gemeinnützige Gesellschaft GeRi, die die gerichtlich verhängten einzelfallbezogenen Arbeits- und Betreuungsweisungen durchführt, mit.

In den Sitzungen in 2013 standen das Thema passgenauer und schneller Umsetzung von Weisungen aus den Jugendgerichtsverfahren im Mittelpunkt. Hintergrund waren die rückläufigen Fallzahlen bei STM und dem Anti-Aggressivitäts-Training (AAT). Dadurch gestalten sich die Gruppenbildungen langwieriger  und eine zeitnahe Versorgung der Jugendlichen und jungen Volljährigen nach einer Verurteilung war nicht mehr gegeben, obwohl aus fachlicher Sicht es aber dringend geboten ist, dass sich die jungen Menschen sehr schnell für ihr Handeln verantworten und Konsequenzen spüren. Gleichzeitig wurde konstatiert, dass die Angebote der beiden Träger nach wie vor in der Zielsetzung ihre Berechtigung haben und deshalb weiterhin notwendig sind. Um eine passgenaue und schnelle Versorgung der Jugendlichen umzusetzen, ist es erforderlich, die Angebote miteinander zu verknüpfen bzw. zu kombinieren.

GeRI und das Diakonische Werk Coburg  haben sich bereit erklärt ein gemeinsames, innovatives Konzept zu erarbeiten. Bis Mitte nächsten Jahres soll die Konzeptarbeit abgeschlossen sein und das Ergebnis dem Ausschuss für Jugend und Familie präsentiert werden.

Vereinbart wurde, dass bis dahin auch Jugendliche und junge Volljährige ohne richterliche Weisung an STM und an die AAT-Gruppen vermittelt werden, um eine schnellere Gruppenbildung zu ermöglichen.

Für STM sind die Fallzahlen für 2012 aus dem Jahresbericht (Anlage 1) zu ersehen. Auch GeRI hat seine Zahlen aus 2012 in einer Aufstellung (Anlage 2) differenziert dargestellt.

Die Leistungsvereinbarungen und die damit verbundene Finanzierung der beiden Maßnahmen sollen vorerst in der bisherigen Ausgestaltung für 2014 bestehen bleiben (Anlagen 3 und 4).

Die gemeinnützige Gesellschaft GeRi in Coburg vermittelt und betreut Jugendliche und junge Erwachsene, die zur Ableistung von Arbeitsweisungen verurteilt wurden und wird dafür mit einem Betrag in Höhe von 7.000 € bezuschusst.

Das Diakonische Werk Coburg e.V. führt Soziale Trainingsmaßnahmen durch und erhält dafür einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 32.000 €.