Nachtrag: 18.07.2013

Beschluss: einstimmig

Die Firma Deutscher Straßendienst erhält aufgrund ihres Angebotes vom 24.04.2013 als Mindestnehmender den Auftrag zur Lieferung der kompletten Streusalzmenge von rd. 1.800 t zum Gesamtpreis von rd. 140.000 EUR.

 

Eventuell fehlende Haushaltsmittel sind gegebenenfalls im erforderlichen Umfang im Haushalt 2013 überplanmäßig bereitzustellen.

 

Zur Auftragserteilung wird der Landrat ermächtigt und beauftragt.


Für die Befüllung der neuen Salzlagerhalle wird für die erstmalige komplette Einlagerung die Lieferung von rd. 1.800 t Streusalz erforderlich. Im Haushaltsplan 2013 sind entsprechend Mittel über 140.000 EUR eingeplant und im Gesamtansatz für den Winterdienst bei HHSt. 6500.5135 von insgesamt 275.000 EUR enthalten.

 

Durch die lange und recht intensive Wintersaison 2012/13 sind von den insgesamt veranschlagten Winterdienstkosten unter Berücksichtigung einiger noch ausstehenden Rechnungen derzeit lediglich noch ca. 75.000 EUR verfügbar. Dies entspräche einer Menge von lediglich rd. 950 t, die jedoch für die kommende Winterperiode nicht ausreichend ist. Eine Nachbestellung weiterer 850 t zu dann höheren Anschaffungskosten wäre dadurch zwangsläufig die Folge. Dieser dadurch entstehende höhere Kostenaufwand wurde vom Fachbereich Tiefbau mit rd. 10.000 EUR ermittelt.

 

Aus Kostenersparnisgründen wird deshalb seitens der Verwaltung vorgeschlagen, der Fa. Deutscher Straßendienst aufgrund ihres Angebotes vom 24.04.2013 als mindestnehmende Firma den Auftrag zur Lieferung der kompletten Streusalzmenge von rd. 1.800 t zum Gesamtpreis von rd. 140.000 EUR zu erteilen. Sofern die Ausgabenüberschreitung von ca. 65.000 EUR bei der HHSt. 6500.5135 nicht innerhalb des Deckungsringes 520 für den Kreisstraßenunterhalt über insgesamt 828.000 EUR aufgefangen werden kann, wären diese Überschreitungen in 2013 überplanmäßig bereitzustellen.

 

Aufgrund der Größenordnung des Auftrages (über 100.000 EUR) wird hierfür ein Beschluss des Bauausschusses als zuständigen Kreisgremien erforderlich.