Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 9

Beschluss:

 

Die gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung zu erwartenden Kostenmehrungen von ca. 653.000 EUR auf eine Gesamtsumme von nunmehr voraussichtlich rd. 4.070.000 EUR werden gebilligt.

 

Die gegenüber der bisherigen Veranschlagung noch fehlenden Mittel sind im Zuge der Fortschreibung des Investitionsprogramms im Vermögenshaushalt 2014 bereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Nach der genehmigten Kostenberechnung des Architekturbüros Wutke war ohne Photovoltaik-Anlage mit Gesamtkosten für die Maßnahme von rd. 3.386.500 EUR zu rechnen, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

-       Bauwerkskosten

2.703.700 €

-       Möblierung

105.000 €

-       Technische Gebäudeausstattung

250.000 €

-       Honorare, Erschließung und Nebenkosten

327.800 €

 

Nachdem sich aufgrund der ersten Ausschreibungsergebnisse insbesondere bei den Rohbau- und bei den Holzbauarbeiten bereits Mehrausgaben abzeichneten, wurden im Zuge der Fortschreibung des derzeit gültigen Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der bereits zuvor angefallenen Kosten des Architektenwettbewerbes die Gebäudekosten inklusive aller Honorare und Nebenkosten mit 3.440.000 EUR und die Kosten der Möblierung mit 105.000 EUR, somit insgesamt 3.545.000 EUR veranschlagt.

 

Nachdem nunmehr die Gewerke fast alle vergeben sind und die jeweiligen Auftragssummen inklusive nachträge nahezu feststehen, werden sich die Bauwerkskosten einschl. Möblierung und aller Nebenkosten auf rd. 4.135.000 € belaufen. Darin enthalten sind jedoch auch bereits erteilte Aufträge, die mit 83.600 EUR anteilig über die Photovoltaik-Anlage und mit 12.000 EUR anteilig über den Erweiterungsbau des Landratsamtes abzurechnen und von den Kosten der Straßenmeisterei abzuziehen sind. Für den Ersatzneubau der Straßenmeisterei werden somit einschl. Möblierung Kosten von rd. 4.039.000 EUR erwartet. Einschließlich der Kosten des vorgeschalteten Architektenwettbewerbes in Höhe von 30.800 EUR werden sich die Gesamtkosten voraussichtlich auf rd. 4.070.000 EUR belaufen. Im Ergebnis bedeutet dies Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung von rd. 653.000 EUR (= 19,3 v.H.) und gegenüber der derzeitigen Veranschlagung von rd. 525.000 EUR (= 15,3 v.H.).

 

Zur näheren Erläuterung wird auf die beigefügte Kostenaufstellung Bezug genommen, aus der alle Abweichungen gegenüber der Kostenberechnung ersichtlich sind. Im Verlauf der Sitzung werden diese Kostenmehrungen und -verschiebungen gegenüber der Kostenberechnung noch detailliert erläutert.

 

Der baugegleitenden Arbeitsgruppe wurde diese Kostenmehrung in der Sitzung am 01.07.2013 bereits zur Kenntnis gegeben. Der Verwaltung wurde dabei aufgegeben, bei der Gestaltung der Parkflächen und bei den Fliesenlegearbeiten nach Einsparmöglichkeiten zu suchen.

 

Die Präsentation von Architekt Christian Wutke wird als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.


aus der Beratung:

 

Aus dem Gremium werden Fragen gestellt, worin die Kostensteigerungen begründet seien und weshalb in einigen Gewerken auch deutliche Kostenunterschreitungen bei den Ausschreibungen erzielt wurden.

 

Es wird erläutert, dass einerseits nicht vorhersehbare Schwierigkeiten beim Baugrund aufgetreten seien, die durch die schweren Regenfälle im Frühsommer zu Tage gekommen seien (Nachverdichtungen, Einsatz chemischer Wirkstoffe). In einem Fall wirke sich auch eine falsch aufgefasste Preiseinholung (Fassadenverkleidung) während der Phase der Kostenberechnung aus. Die konjunkturelle Lage auf dem Bausektor trage ebenfalls bei, eher ungünstige Preise zu erzielen. Lediglich ausnahmsweise konnten bessere Preise erzielt werden, wenn Firmen günstige Angebote abgeben, um den Bauherrn Landkreis Coburg und das handelnde Architekturbüro auf ihre Leistungsfähigkeit aufmerksam zu machen. Dies mit Blick auf evtl. Folgeaufträge. Des Weiteren müsse bedacht werden, die Kostenberechnung, wie dies auch beschlussmäßig bestimmt sei, immer mit dem aktuellen Baupreiskostenindex fortzuschreiben. Insoweit seien die Zahlen erklärbar.

 

Eine Überlegung die Mehrkosten beschlussmäßig nicht abzusegnen, begegnet Steffen Nickel, mit dem Hinweis auf mit Sicherheit zu erwartende Schadenersatzforderungen.

Auch KR Hendrik Dressel warnt vor weltfremden Betrachtungen und verweist auf die gute Information und Vorbereitung aller Handlungen über die Baubegleitende Arbeitsgruppe, die funktioniere und jederzeit auf dem Stand der Dinge sei. Auch der Bayer. Kommunale Prüfungsverband habe eine Überprüfung des bisherigen Handelns durchgeführt. Beanstandungen habe er nicht erhoben.

 

Eine weitere Anfrage zum Stand der Verkaufsgespräche für Gebäude und Flächen der (ehem.) Straßenmeisterei in Scheuerfeld beantwortet der Landrat mit dem Hinweis, das Wohnhaus sei verkauft, ein weiteres Grundstück sei noch generiert worden und die Verhandlungen mit möglichen Interessenten liefen. Solange der Geschäftsbetrieb noch in Scheuerfeld fortgeführt werden müsse, sei mit ganz raschen Abschlüssen nicht zu rechnen. Dennoch besteht Anlass zu Optimismus, die Liegenschaft/en wie geplant verkaufen zu können.