Beschluss:
Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Die Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg wird wie
folgt geändert:
Aufgrund des Art. 19 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) vom 06.08.1981
(BayRS 219-2-F), zuletzt geändert am 27.07.2009 (GVBl S. 400) erlässt der
Landkreis Coburg folgende 6. Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene
im Landkreis Coburg:
§ 1
§ 2 Satz 1 der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg
vom 07.11.1985, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 24.07.2008, erhält
folgende
Neufassung:
Die Gebühr wird nach Dauer der zur vollständigen Erledigung der
Dienstleistung notwendigen Abwesenheit des Feldgeschworenen von seiner Wohnung
gerechnet; sie beträgt je angefangene Stunde 10,50 Euro, für den Obmann 11,00
Euro.
§ 2
Die Änderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Sachverhalt:
Der Landkreis Coburg hat die Stundensätze je angefangene Stunde mit
Wirkung vom 01.01.2009 letztmals wie folgt festgesetzt (vgl. 5. Änderung der
Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 24.07.2008, Coburger Amtsblatt Nr.
30/2008):
Feldgeschworene 9,50 €
Obmann 10,00 €.
Nunmehr hat die Feldgeschworenenvereinigung Coburg – Lichtenfels mit
Schreiben vom 23.04.2013 (siehe Anlage) eine Erhöhung der Stundensätze auf
10,50 € für Feldgeschworene bzw. 11,00 € für Obmänner beantragt.
Damit soll sichergestellt bleiben, dass in Oberfranken auch weiterhin
einheitliche Stundensätze vergütet werden. Nach Auskunft weiterer
oberfränkischer Landratsämter beabsichtigen auch diese, den jeweiligen
Kreistagen die beantragte Erhöhung der Stundensätze zu empfehlen.