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Verbandssatzung des Zweckverbandes „Grünes Band“ – Änderung der Geltungsdauer des Zweckverbandes in § 19 der Verbandssatzung

 

Steffen Nickel erklärt, die Verlängerung der Geltungsdauer bis zum 31.08.2014 sei ebenfalls in den Kreistagen Sonneberg, Hildburghausen und Kronach beschlossen worden. Dies habe die Regierung von Oberfranken im Amtsblatt (Juni) veröffentlicht.