Beschluss: einstimmig

Der Ausschuss für Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel zur Kenntnis.

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im musisch-kulturellen Bereich (Anlage 2) werden gemäß der Empfehlung des Vergabegremiums mit Wirkung zum 17.07.2013 geändert.

 


Sachverhalt:

Seit 2008 stellt der Landkreis Coburg jährlich 50.000 € für die Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und im musisch-kulturellen Bereich bereit.

 

Nach anfangs schleppender Inanspruchnahme durch die laut Richtlinien Förderberechtigten ist diese Unterstützungsform inzwischen bei Vereinen, Organisationen und Initiativen etabliert. Die 4 Förderbereiche –Qualifizierung, Erstausstattung neuer Gruppen, besondere Projekte und überregionale Meisterschaften- werden gleichbleibend zu je einem Viertel der verfügbaren Fördersumme in Anspruch genommen.

Nach Anlaufschwierigkeiten ist gleichermaßen feststellbar, dass Gruppierungen aus dem gesamten Landkreis Förderanträge stellen. Der Anlage 1 ist die Liste der positiv entschiedenen Zuschussempfänger (nach Vorlage der Abrechnungen) zu entnehmen, die die flächendeckende Inanspruchnahme belegen.

 

Das Vergabegremium tagt bei Bedarf nach Vorliegen mehrerer Anträge 4 – 5 Mal jährlich und setzt sich zusammen aus dem vorsitzenden Vertreter des Ausschusses für Jugend und Familie und je einem Vertreter des Schul- und Kulturausschusses, des Sportbeirats, der Bayerischen Sportjugend, des Kreisjugendrings und der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Coburg.

Entscheidungen werden mehrheitlich, i. d. R. im Konsens auf der Grundlage der zuletzt im Oktober 2010 mit Beschluss des Ausschusses für Jugend und Familie aktualisierten Richtlinien getroffen.

 

Diese Richtlinien bedürfen in folgenden Punkten erneut einer Anpassung:

 

1.       Bislang wurde in den Richtlinien der Personenkreis der Zuschussempfänger nicht begrenzt. Dies lässt sich aber nicht durchgehend realisieren.
Aktivitäten politischer Parteien und deren Jugendorganisationen können in der aktuellen Fassung der Richtlinien durchaus gefördert werden, solange die weiteren Bedingungen gem. Richtlinie erfüllt werden. Dies entsprach der Regelung zur Förderung von Maßnahmen über den Bundesjugendplan. Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat 2012 in einem Verfahren festgestellt, dass es für die Förderung entsprechender Aktivitäten politischer Parteien und ihrer Jugendorganisationen einer eigenen gesetzlichen Grundlage bedarf, die derzeitig nicht gegeben ist. In der bisherigen Praxis  ist deshalb der Verdacht einer „verdeckten Parteienförderung“ nicht auszuschließen.

         Für die Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im sportlichen und musisch-kulturellen Bereich wird deshalb vorgeschlagen, diese Gruppierungen auszunehmen.

 

2.       Die bisherigen Richtlinien haben explizit auch Einzelpersonen als Antragsteller benannt und damit auch die Bezuschussung von Qualifizierungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen, die ausschließlich der beruflichen Weiterentwicklung und nicht dem ehrenamtlichen Engagement in der Jugendarbeit zukommen.
In der Neufassung der Richtlinien wird deshalb vorgeschlagen, die Einzelpersonen nicht mehr aufzuführen, sondern deren Förderung der Qualifizierung an die Antragstellung eines Vereins oder einer Initiative zu knüpfen. Das schließt nicht aus, dass die erworbenen Fähigkeiten nicht auch beruflich genutzt werden können, sondern erhöht nur die Verpflichtung, sie auch in der ehrenamtlichen Jugendarbeit einzubringen.

 

In Anlage 2 ist die Neufassung der Richtlinie, die nach Beschlussfassung in Kraft treten soll, beigefügt.

 

Inhaltlich wurde bislang keine Schwerpunktsetzung der zu fördernden Maßnahmen vorgenommen. Im Hinblick auf den Ausbau an offenen und gebundenen Ganztagsschulen und den damit verbundenen geringeren zeitlichen „Freizeit“kapazitäten junger Menschen einerseits und andererseits der Notwendigkeit, gerade mit Aktivitäten des ehrenamtlichen Engagements in der Schule präsent zu sein, wird vorgeschlagen, zukünftig besonders Aktivitäten, die in Kooperation mit Schulen geplant und umgesetzt werden, zu fördern und dazu gezielt aufzufordern.