Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

1.    Die Förderung des Betriebs des Jagd- und Fischereimuseums in der jetzigen Form wird eingestellt.

 

2.    Für den Fall, dass die Stiftung Deutsches Jagd- und Fischereimuseum in München von ihrem satzungsgemäßen Recht Gebrauch macht und die vorübergehende Schließung des Jagd- und Fischereimuseums Schloss Tambach fordert, wird Landrat Busch ermächtigt, über eine Beteiligung des Landkreises an den Betriebskosten zu verhandeln. Diese sind nötigenfalls aus dem bestehenden Haushaltsansatz für das Jagd- und Fischereimuseum Tambach zu finanzieren.

 

3.    Da der weitere Fortgang des Museumsbetriebs des Jagd- und Fischerei-
museums Schloss Tambach ungewiss ist, werden bis zu einer Klärung der Sachlage die Haushaltsmittel, die der Landkreis Coburg für den Betrieb des Museums zur Verfügung stellt, in der bisherigen Höhe eingeplant, um handlungsfähig zu sein.

 

4.    Die Förderung des Gerätemuseums des Coburger Landes und des Museums der Deutschen Spielzeugindustrie Neustadt wird vorerst im bisherigen Umfang aufrecht erhalten, bis eine abschließende Empfehlung des Arbeitskreises zur weiteren Förderung dieser Museen gegeben werden kann.


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der Erstellung des neuen Konzeptes für das Gerätemuseum des Coburger Landes in Ahorn hat der Schul- und Kulturausschuss in seiner Sitzung vom 26.09.2012 eine politische Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie wurde beauftragt die Ausrichtung der künftigen Förderung der Museen und mögliche Synergien zu prüfen.

 

Die Arbeitsgruppe gibt für die Museen folgende Empfehlungen ab:

 

  1. Jagd und Fischereimuseum Schloss Tambach:

Die Förderung des Betriebs des Jagd- und Fischereimuseums in der jetzigen Form sollte nicht mehr fortgesetzt werden.

 

Erläuterungen:

 

Zur Errichtung und zum Betrieb des Museums wurde ein Zweckverband zwischen der Stiftung Deutsches Jagd- und Fischereimuseum, dem Landkreis Coburg, der Gemeinde Weitramsdorf und dem Förderverein Wildtier und Umwelt, Jagd- und Fischereimuseum e. V. gegründet. Nach der Satzung wurde die Betriebsträgerschaft für das Museum dem Förderverein übertragen. Satzungsgemäß hat sich der Landkreis lediglich an den Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung des Museums beteiligt. Nachdem der Betrieb des Museums nicht durch den Förderverein alleine finanziert werden konnte, übernahm der Landkreis einen jährlichen Anteil von 51.200 € als freiwillige Leistung.

 

Nach der Satzung des Zweckverbandes Jagd- und Fischereimuseum Schloss Tambach fällt die Trägerschaft des Museums Tambach an die Stiftung Deutsches Jagd- und Fischereimuseum in München zurück, sobald der Förderverein nicht mehr zahlungsfähig ist. Dies hatte der Verein bereits im vergangen Jahr dem Vorsitzenden des Zweckverbandes mitgeteilt. Die Mitglieder des Zweckverbandes hatten daraufhin Gelder zur Verfügung gestellt, damit der Betrieb noch aufrecht erhalten werden kann, bis der Zweckverband die Schritte geprüft hat, die sinnvollerweise weiter gegangen werden sollen. Daran hatte insbesondere der Landkreis Interesse, da er derzeit den größten Anteil an der Finanzierung des Museums trägt.

 

Wenn der Betrieb an die Stiftung übergeht, kann diese nach der Satzung die vorübergehende Schließung fordern. Auch bei einer vorübergehenden Schließung fallen weiterhin, wenn auch in einem deutlich reduziertem Umfang, Betriebskosten für das Museum an. Die Verwaltung schätzt diese Kosten für den Zweckverband auf 63.500 € (im Jahr 2011 waren es 133.400 €). Sofern die Stiftung von ihrem satzungsgemäßen Recht der vorübergehenden Schließung Gebrauch macht, wäre sie als Betriebsträger auch zur Übernahme der Betriebkosten verpflichtet. Sie hat bereits angedeutet, dieses Defizit nicht alleine tragen zu können.

 

Bei einer endgültigen Schließung des Museums müsse der Zweckverband ggf. mit Rückzahlungsforderungen von Fördermitteln in Höhe von 628.909,47 € rechnen. Sie ergeben sich aus der Restlaufzeit der Zweckbindung der Fördermittel (7 / 25) bis Juni 2020. Die Aufteilung dieser Forderungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes ist in der Satzung nicht geregelt. Sie müsste zwischen den Mitgliedern des Zweckverbandes verhandelt werden.

 

Um eine endgültige Schließung mit der Folge der Rückzahlungsforderung gegenüber dem Zweckverband zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis, sich auch bei einer vorübergehenden Schließung an den Betriebskosten zu beteiligen. Die Höhe der Beteiligung müsste ebenfalls verhandelt werden.

 

Der Förderverein Wildtier und Umwelt, Jagd- und Fischereimuseum e. V. sieht das Erfordernis einer grundlegenden Neuausrichtung. Eine Weiterführung des Museums mit dem jetzigen Inhalt der Sammlung ist auch aus dessen Sicht nicht sinnvoll. Als Erstüberlegung wurde ein Visionskonzept in Auftrag gegeben. Es liegt mittlerweile den Mitgliedern des Arbeitskreises vor. Inhalt des neuen Konzeptes ist die Umgestaltung des Museums mit Natur und Umwelt als Bildungsschwerpunkt.

 

Der Arbeitskreis sieht das Erfordernis, dem Förderverein auch die zeitlichen Möglichkeiten einzuräumen, das Visionskonzept mit Leben zu füllen und umsetzungsfähige Inhalte und Strategien hierfür zu entwickeln, weshalb eine vorübergehende Schließung den sinnvollsten Weg darstellt.

 

Hinweis:

Sowohl bei einer endgültigen Schließung als auch bei einer Umgestaltung der Sammlung ist der Landkreis für den ordnungsgemäßen Rücktransport der Exponate in das Deutsche Jagd- und Fischereimuseum München zuständig. Hierfür sollten rechtzeitig ausreichende Mittel eingeplant werden.

 

Dem Zweckverband entstehen darüber hinaus durch eine Rückabwicklung des Museums weitere Kosten, deren Höhe derzeit nicht beziffert werden kann.

 

  1. Gerätemuseum des Coburger Landes, Ahorn und Museum der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt

Eine weitere Förderung des Gerätemuseums des Coburger Landes, Ahorn und des Museums der Deutschen Spielzeugindustrie, Neustadt wird empfohlen. Dabei ist aus  der Sicht des Arbeitskreises folgenden Grundsätzen Rechnung zu tragen:

.

·         Museen sind wichtig als Bildungseinrichtungen und werden deswegen finanziell vom Landkreis unterstützt.

·         Der Landkreis Coburg hat nicht genügend Geld zur Verfügung, um sich Förderungen zu leisten, die nichts bewirken.

·         Wenn Geld in die Hand genommen wird, muss dafür auch ein erkennbarer Mehrwert/Nutzen deutlich werden.

 

Der Arbeitskreis hat festgestellt, dass die finanziellen Mittel, die den beiden Museen jeweils insgesamt für den Betrieb zur Verfügung gestellt werden, nicht ausreichen, um einen adäquaten Betrieb, der auch eine Weiterentwicklung ermöglicht, zu gewährleisten.

 

Eine einseitige Erhöhung der Förderung durch den Landkreis kommt nicht in Betracht. Vielmehr müssten sich alle Partner, die die Museen finanziell unterstützen oder tragen über eine Aufteilung und eine evtl. Erhöhung ihrer Anteile einigen. Hierfür ist eine Beteiligung der weiteren Geldgeber durch die Fördervereine als Träger der Museen an den Überlegungen erforderlich. Ein finanzieller Anteil des Landkreises an einer künftigen Förderung kann daher derzeit noch nicht benannt werden.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt, die Förderung für beide Museen beizubehalten, bis eine abschließende Empfehlung vorgelegt werden kann.

 

Derzeit wird das Defizit aus den Betriebskosten für das Gerätemuseum des Coburger Landes Ahorn nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:

Landkreis 50 %, Bezirk 40 %, Gemeinde Ahorn 10 %. Der Anteil des Landkreises betrug in den vergangenen Jahren zwischen 82.500 und 98.000 €.

Der Bezirk hat eine Erhöhung seiner Förderung auf einen Festbetrag von 100.000 €/a und Indexsteigerung angeboten, für den Fall, dass eine neue Finanzierungsvereinbarung bis Ende 2013 geschlossen wird. Bis zum Abschluss der Verhandlungen ist davon auszugehen, dass die bisherige Förderung durch den Bezirk in Höhe von insgesamt 84.000 €/a beibehalten wird.

 

  1. Mit Sperrvermerk versehene Haushaltsmittel

Zur Verwendung oder weiteren Sperrung des Haushaltsansatzes für eine evtl. erforderliche Unterstützung der Museen in Höhe von 120.000 € wird der Arbeitskreis ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine Empfehlung abgeben.

 

Der Arbeitskreis empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:

 


aus der Beratung:

 

Berichterstatterin Elke Protzmann (Vorsitzende des Schul- und Kulturausschusses und der Arbeitsgruppe Museum) erläutert, dass die Arbeitsgruppe Museum ihr Ziel noch nicht erreicht habe. Zum jetzigen Zeitpunkt sei es unmöglich, tragfähige und nachhaltige Vorschläge insbesondere zur künftigen Förderhöhe des Landkreises zu machen. Die Arbeitsgruppe solle letztlich eine Aussage und Empfehlung geben, die alle drei Einrichtungen, die der Landkreis bislang fördert, bedenken. Die Arbeitsgruppe Museum werde am 19.09.2013 tagen, bis dahin erhoffe man sich weitere Erkenntnisse.

 

Zu den von Kreisrat und Bürgermeister Christian Gunsenheimer gemachten Äußerungen im aktuellen Pressebericht mahnt Kreisrätin Elke Protzmann, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe sich auf eine gemeinsame Formulierung geeinigt hätten. Sie erwarte von allen Mitgliedern, diese auch zu vertreten.

 

Kreisrat Christian Gunsenheimer entgegnet, er trage die Entscheidung der Arbeitsgruppe mit. Sein Beitrag sei in der Tageszeitung unrichtig zitiert worden.

 

 

Kreisrat Wolfgang Dultz weist auf die Situation beim Gerätemuseum in Ahorn hin. Er bittet eindringlich die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die Arbeiten und die Verhandlungen mit dem Bezirk Oberfranken bis Ende 2013 abzuschließen.