Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Das am 01.09.2003 bei den Vereinigten Coburger Sparkassen über ursprünglich 750.000 EUR aufgenommene Kommunaldarlehen wird fristgerecht zum 31.08.2013 gekündigt.

 

Für die Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung der noch bestehenden Darlehensrestschuld über 570.500.06 EUR sind entsprechende Angebote für eine 17,5-jährige Laufzeit mit einem Festzinssatz bis zum Laufzeitende bei der bisherigen Darlehensgeberin sowie bei den örtlichen Banken einzuholen.

 

Der Zuschlag ist auf das annehmbarste Angebot zu erteilen. Der Landrat wird zum Abschluss der entsprechenden Verträge ermächtigt und beauftragt.


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg hat am 01.09.2003 mit Wertstellung zum gleichen Tag von den Vereinigten Coburger Sparkassen - jetzt Sparkasse Coburg-Lichtenfels - ein Kommunaldarlehen in Höhe von 750.000 EUR aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 327 Monate und endet am 30.12.2030. Der Zinssatz von 4,19 v.H. ist bis 31.08.2013 festgeschrieben. Die Zinsbindung endet demnach in Kürze.

 

Zum Zwecke der Zinsanpassung kann das Darlehen vom Landkreis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 31.08.2013 ganz oder in Teilbeträgen gekündigt werden. Zum 31.08.2013 beträgt die Darlehensrestschuld 570.500,06 EUR. Im Falle einer Kündigung wird diese Darlehensrestschuld einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen in einer Summe am 31.08.2013 zur Zahlung fällig.

 

Grundsätzlich könnte dieses Darlehen durchaus im Zuge einer außerordentlichen Tilgung in einer Summe zum 31.12.2013 abgelöst werden. Zumindest erscheint ein solcher Weg überlegenswert. Andererseits sprechen der noch relativ hohe Darlehensrest und die derzeit äußerst günstigen Kreditzinsen für eine entsprechende Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung. Gegenwärtig liegt der Zinssatz für ein Kommunaldarlehen mit 20-jähriger Zinsbindung bei etwa 2,33 v.H. (Stand Juni 2013).

 

Es erscheint daher sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar, das bestehende Darlehen zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am 31.08.2013 fristgerecht zu kündigen. Für die Restlaufzeit des Darlehens von etwa 17,5 Jahren sollten entsprechende Angebote bei der bisherigen Darlehensgeberin sowie bei den örtlichen Banken für eine Anschlussfinanzierung bzw. einer Umschuldung eingeholt werden.