Beschluss: einstimmig

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Die Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg wird wie folgt geändert:

 

Aufgrund des Art. 19 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) vom 06.08.1981 (BayRS 219-2-F), zuletzt geändert am 27.07.2009 (GVBl S. 400) erlässt der Landkreis Coburg folgende 6. Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg:

 

§ 1

 

§ 2 Satz 1 der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Coburg vom 07.11.1985, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 24.07.2008, erhält folgende

Neufassung:

 

 

Die Gebühr wird nach Dauer der zur vollständigen Erledigung der Dienstleistung notwendigen Abwesenheit des Feldgeschworenen von seiner Wohnung gerechnet; sie beträgt je angefangene Stunde 10,50 Euro, für den Obmann 11,00 Euro.

 

 

§ 2

 

Die Änderung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Coburg hat die Stundensätze je angefangene Stunde mit Wirkung vom 01.01.2009 letztmals wie folgt festgesetzt (vgl. 5. Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene vom 24.07.2008, Coburger Amtsblatt Nr. 30/2008):

 

Feldgeschworene        9,50 €

Obmann                 10,00 €.

 

Nunmehr hat die Feldgeschworenenvereinigung Coburg – Lichtenfels mit Schreiben vom 23.04.2013 (siehe Anlage) eine Erhöhung der Stundensätze auf 10,50 € für Feldgeschworene bzw. 11,00 € für Obmänner beantragt.

 

Damit soll sichergestellt bleiben, dass in Oberfranken auch weiterhin einheitliche Stundensätze vergütet werden. Nach Auskunft weiterer oberfränkischer Landratsämter beabsichtigen auch diese, den jeweiligen Kreistagen die beantragte Erhöhung der Stundensätze zu empfehlen.