Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 24

Nach Vortrag des Berichterstatters fasst der Kreistag des Landkreises Coburg folgenden Beschluss als Empfehlung für die Verbandsversammlung Zweckverband Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal:

 

§ 1

 

Die Satzung des Zweckverbandes Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal in der Fassung vom 21. Dezember 2012 (Oberfränkisches Amtsblatt Nr. 12/2012, S. 144) wird wie folgt geändert:

 

 

§ 19 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Zweckverband ist mit Ablauf der Phase I zum 31. August 2014 aufgelöst, wenn die Verbandsmitglieder nicht zuvor dem Übergang in die Phase II des Naturschutzgroßprojektes zustimmen.“

 

 

§ 2

 

Diese Änderung tritt einen Tag nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Aufsichtsbehörde in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Die zeitliche Existenz des Zweckverbandes wurde in § 19 der Verbandssatzung befristet. § 19 hat folgenden Wortlaut:

 

„Der Zweckverband ist mit Ablauf der Phase I am 30. Juni 2013 aufgelöst, wenn die Verbandsmitglieder nicht zuvor dem Übergang in die Phase II des Naturschutzgroßprojekts zustimmen. Der Übergang in die Phase II des Projekts ist nur möglich, wenn der Pflege- und Entwicklungsplan die Zustimmung eines jeden Verbandsmitglieds sowie des Bundesamtes für Naturschutz, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt findet. Im Falle der Fortführung ist die Satzung entsprechend anzupassen.“

 

Zunächst gingen die Verbandsmitglieder davon aus, dass mit der Projektphase I im Jahr 2009 begonnen werden kann. Dies hat sich aufgrund der Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen und wegen der notwendigen Abstimmungen der Verbandssatzung erheblich verzögert. Der Förderbescheid wurde nun am 24.06.2010 übergeben, sodass erst zum 01.07.2010 mit der Projektphase I begonnen werden konnte. Für die Realisierung der Projektphase I ist deshalb nunmehr ein zeitlicher Rahmen bis zum 31.08.2014 vorzusehen, der eventuelle Nach- und Abwicklungsarbeiten der Projektphase I einschließt.

 

Zweckverbände sind grundsätzlich aufgrund ihrer körperschaftlichen Struktur auf Dauer angelegt. Im Einzelfall ist etwa schon von der Aufgabe des Zweckverbandes her eine zeitliche Befristung möglich.

 

Vorliegend haben sich die Verbandsmitglieder darauf verständigt, das Projekt in zwei Phasen zu realisieren, wobei der Zweckverband mit Ablauf der Phase I zum 30.06.2013 aufgelöst sein sollte, wenn die Verbandsmitglieder nicht zuvor dem Übergang in die Phase II des Naturschutzgroßprojektes zustimmen (§ 19 Satz 1 der Verbandssatzung), oder die Phase I verlängert wird.

 

Ohne eine Änderung der bestehenden Verbandssatzung wäre der Zweckverband zum 30.06.2013 kraft Verbandssatzung aufgelöst. Um den Zweckverband über den 30.06.2013 hinaus zu erhalten und die Abwicklung der Projektphase I zu ermöglichen, muss § 19 Satz 1 der Verbandssatzung entsprechend abgeändert werden.

 

Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung, die mit der Neubildung eines Zweckverbands vergleichbar ist. Zwar wird hinsichtlich des Organisationsstatuts auf die vorliegende Satzung zurückgegriffen. Die Fortexistenz des Zweckverbands über den 30.06.2013 hinaus kann jedoch nur über die beschriebene Änderung erreicht werden. Diese essenzielle Entscheidung ist deshalb nicht von der Verbandsversammlung zu treffen, sondern von den Verbandsmitgliedern durch die jeweils zuständigen Beschlussgremien. Das zuständige Sachgebiet 55.1 der Regierung von Oberfranken teilt diese Rechtsauffassung.

 


aus der Beratung:

 

Landrat Michael Busch verliest nach dem Sachvortrag seine Stellungnahme:

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

„Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

heute steht nach vielen Verhandlungen in den Projekt begleitenden Arbeitsgruppen, in den Ministerien, in den Landkreisen mit den unterschiedlichsten Partnern in diesem Naturschutzgroßprojekt eigentlich keine fachliche Entscheidung an, sondern eine politische!

 

 

Wollen wir als Kreistag, dass wir in einer nun ausgehandelten Zwischenphase, die das Projekt bisher nicht vorgesehen hatte, die Sorgen und Ängste der Landwirte und Wald­bauern ausräumen und den Landwirten, die das Projekt sogar als ein Standbein benö­tigen, eine Chance geben?

 

Das ist die Frage, die sich heute stellt.

 

Thomas Müller und ich haben dafür in den vergangenen Tagen und Wochen viele Gesprä­che über das weitere Vorgehen beim Naturschutzgroßprojekt Grünes Band geführt.

 

Weil wir die Sorgen der Landwirte und Waldbauern sehr ernst nehmen. Deshalb haben wir uns mit der Abteilungsleiterin im Bundesumweltministerium, Gertrud Sahler, darauf verständigt, zunächst eine Zwischenphase einzulegen.

 

Ziel ist, in dieser Zeit bis zum 31.08.2014 den Antrag für die Umsetzung des Natur­schutzgroßprojektes offen und nachvollziehbar mit allen Betroffenen, vor allem den Landwirten und Waldbauern, vorzubereiten. Wir haben erkannt, dass zu viel Spekulatio­nen und Eventualitäten hineininterpretiert werden können, dass zu viel Misstrauen herrscht, um den Antrag erst in der bereits beschlossenen Phase II vom Zweckverband aus zu stellen.

 

Wir haben allergrößtes Interesse, alle noch offenen Fragen abzuklären, die Bedenken auszuräumen und höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten. Und vor allem aufzu­zeigen, wer denn überhaupt betroffen ist.

 

Wir haben erkannt, dass dies wohl bisher die Schwäche der Phase I in dem Projekt war.

 

Am Ende dieser Zwischenphase erst wird der Antrag stehen, der schließlich die Voraus­setzung bildet, um überhaupt die Phase II - die Umsetzungsphase - in den Kreistagen zu beschließen.

 

Diese Vorgehensweise hat Landrat Thomas Müller mit Landwirten seines Landkreises Hildburghausen und Vertretern der Ministerien am 30.05.2013 bereits abgestimmt. Auch dort waren große Widerstände der Landwirte und Waldbauern aufgetreten. Ich habe diese Vorgehensweise von Freitag bis Montag den Fraktionschefs und KR Gerhard Ehrlich im Landkreis Coburg vorgestellt und schlage dem Kreistag diese neue Beschlussfassung vor.

 

Der Beschlussvorschlag wird folglich dahingehend abgeändert, dass zunächst nicht in die Phase II eingetreten, sondern die Phase I bis zum 31.08.2014 verlängert wird. Wir gehen davon aus, dass damit ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um Klarheit zu schaffen und das gegenseitige Einvernehmen mit den Betroffenen herzustellen.

 

§  Wir werden in dieser Zeit ständig Infoveranstaltungen anbieten. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese nach Möglichkeit auch wahrzunehmen.

§  Wir werden Gespräche mit den Betroffenen führen.

§  Wir werden die Regelungen klar mit den Betroffenen abstimmen, so dass sie auch wissen, was sie betrifft.

§  Wir werden - soweit irgend möglich - konkrete offene Fragen mit den Ministerien besprechen und die Ergebnisse jeweils kommunizieren.

§  Wir werden auch – nach Rücksprache mit Hans Michelbach - die Politik viel stärker einbinden. Denn das Projekt ist ein Bund-Länder-Projekt. Beschlossen von Bun­destag und Landtag!

 

So sollte es meiner Meinung nach möglich sein, dass die Landwirte und Waldbauern, die sich von dem Naturschutzgroßprojekt einen Nutzen erwarten, auch zu Ihrem Recht kommen.“

 

 

Anschließend erklären die Fraktionsvorsitzenden ihren Standpunkt zum Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band – Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal“:

 

Fraktionsvorsitzender Bernd Lauterbach, Bündnis 90/Die Grünen:

Eine Verlängerung der Projektphase I um ein Jahr ist richtig. In vielen Gesprächen mit den Landwirten ist auch deutlich geworden, dass die Verunsicherungen weiterhin bestehe. Bis August 2014 besteht ausreichend Zeit, um zu kommunizieren und Spekulationen zu beseitigen. Das ist auch im Sinne der Region und der Natur notwendig.

 

 

Fraktionsvorsitzender Martin Mittag, CSU/LV:

Die Fraktion befürworte das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band“ auf dem ehemaligen Grenzstreifen, aber eine Ausweitung auf Anrainerflächen werde abgelehnt. Einige Fragen sind zu den Gesamtkosten für die Verlängerung und über die Arbeit im Zweckverband offen.

 

Kreisrat Mittag bittet folgendes im Protokoll zu vermerken:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur nächsten Kreistagssitzung im Juli einen verbindlichen Zeitplan für die Verlängerungsfrist bis Ende August 2014 vorzulegen.

 

 

Landrat Michael Busch macht deutlich, dass dies aufgrund des fehlenden Personals nicht möglich ist. Martina Gundelwein und Stefan Beyer sind nicht mehr für den Zweckverband tätig. Es muss erst eine Verbandsversammlung stattfinden um entscheiden zu können, wie es personell weitergeht.

 

 

Fraktionsvorsitzender Gerold Strobel, FW:

Das die Phase I verlängert wird zeigt das der Dialog, die Auseinandersetzung und die Informationen gegenüber den Landwirten und Waldbauern nicht ausreichend war. Es soll möglich sein, Ausgleichsflächen für Infrastrukturmaßnahmen wie die Ebersdorfer Umge­hung „CO 13“ und die Verlegung der Staatsstraße 2205 in das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band“ einfließen zu lassen.

 

Um nicht in Zeitdruck zu geraten, sollten die konkreten Vorstellungen und Pläne zur Umsetzung des Projektes bis Ende des Jahres 2013 fertig gestellt sein.

 

 

Der Vorsitzende fügt hinzu, dass eine projektbegleitende Arbeitsgruppe eingesetzt werden soll, die die Informationen an die richtigen Stellen weitergeben.

 

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Thomas Lesch, SPD:

Die SPD-Fraktion hat sich dahin gehend beraten, dass es mehr Argumente gibt, die für das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band“ sprechen. Durch die Verlängerung bis August 2014 können alle offenen Fragen geklärt werden und somit die existenziellen Ängste der Betroffenen abgebaut werden. Einige Landwirte und Waldbauern sind nicht dagegen, sondern befürworten bereits das Naturschutzgroßprojekt.