Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Die AGFK Bayern hat in Vorfeld der anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen einen Forderungskatalog aufgestellt, der verschiedene Themenbereiche zur Förderung des Radverkehrs enthält.

 

Bei der Mitgliederversammlung ist der Punkt „Einführung von Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit“ kontrovers diskutiert und zurückgestellt worden.

 

Die Formulierung lautet: „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist ein klares Bekenntnis für mehr Sicherheit und Lebensqualität in unseren Ortschaften. Die Einrichtung von 50 km/h auf bestimmten Strecken muss jeweils als Ausnahme begründet werden. Unfallgefährdung, Luftverschmutzung und Lärmbelastung werden reduziert; Gehen, Radfahren und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gewinnen an Attraktivität.“

 

Derzeit gibt es eine Europäische Bürgerinitiative „Tempo 30“, die von ADFC, VCD, Klimabündnis und weiteren Initiativen unterstützt wird.

 

Bereits heute sind in vielen Wohngebieten und Innenstädten Tempo 30-Zonen eingerichtet.

Hauptvorteile sind, dass die Lärmbelastung für Anwohner sinkt und eine geringere Geschwindigkeit von motorisierten Fahrzeugen die Sicherheit für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer erhöht. Bei Tempo 30 kann auf gesonderte Radverkehrsmaßnahmen verzichtet werden, weil der Radverkehr auf der Straße sicherer mitschwimmt.

 

Höhere Geschwindigkeit auf Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen werden dann als begründete Ausnahme geregelt. Es käme zu einer Umkehrung heutiger Beschilderungen. Häufig wird auch von einer Reduzierung der Beschilderung ausgegangen.

 

Da es sich bei einer derartigen Neuregelung um eine massive Änderung für alle Verkehrsteilnehmer handelt, sind begleitende Maßnahmen auf allen Ebenen bei der Einführung notwendig.

 

Eine, so Landrat Michael Busch erläutert, dass eine Umsetzung und generelle Einführung von Tempo 30 nicht mitgetragen werde.

 

Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.