Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung aller Vorberatungen beauftragt der Kreisatag Landrat Michael Busch oder einen seiner Stellvertreter, in der Gesellschafterversammlung der Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH die von Notar Dr. Müller ausgearbeiteten Änderungen an der Gesellschaftssatzung zu beschließen. Der Entwurf der Satzungsänderung wird somit Teil dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Auf Basis von Abstimmungen mit Steuerberater und kommunalen Finanzexperten ist unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise des Fördergebers eine Änderung der Gesellschaftssatzung der Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH erforderlich:

 

  • Der Fördergeber Bayerisches Wirtschaftsministerium zusammen mit der Regierung von Oberfranken rät dringend dazu, Projektträger und Förderprojekt Regionalmanagement unterschiedlich zu bezeichnen, somit die heutige „Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH“ umzubenennen, um damit Verwechslungen zwischen Förderprojekt und Projektträger zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Projekte vom gleichen Projektträger abgewickelt werden. Dies ist künftig u.a. durch die Übernahme der Projektträgerschaft „Klimaschutzmanager“ der Fall.
  • Gemäß § 7, Abs. 2 der Gesellschaftsversammlung wechselt der Vorsitz des Aufsichtsrates (und entsprechend der Gesellschafterversammlung) im dreijährigen Turnus. Dies wäre erstmals im März 2013 der Fall, nachdem die Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH am 23.03.2010 gegründet wurde.
    In der täglichen Praxis bewährt es sich, den Vorsitz von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung im Sinne der Kontinuität nicht zu wechseln und die Aufgaben dauerhaft so zuzuordnen, dass der Landrat des Landkreises Coburg im Aufsichtsrat und der Oberbürgermeister der Stadt Coburg in der Gesellschafterversammlung den Vorsitz führt.
  • In §2 der Gesellschaftssatzung sind Unternehmensgegenstand und Zielverwirklichung geregelt. Die Abs. 1 und 2 beschreiben dabei ausschließlich die Aufgabenstellung „Trägerschaft eines Regionalmanagements“. Die Unternehmensziele müssen den neuen Aufgaben angepasst und damit weiter gefasst werden, damit die Gesellschaft künftig auch noch weitere Aufgaben zur Regionalentwicklung wahrnehmen soll wie bspw. die Abwicklung eines Förderprojekts Klimaschutzmanager und die Umsetzung der Integrierten Klimaschutzkonzepte von Stadt und Landkreis Coburg.

 

Eine entsprechende Satzungsänderung wurde von Notar Dr. Müller, Coburg, erarbeitet und zwischenzeitlich auch mit der Steuerkanzlei Forster abgestimmt. Die Gesellschafterversammlung hat 13.03.2013 sowie der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10.04.2013 jeweils einstimmig die Satzungsänderung befürwortet. Die Beschlussfassung erfolgt abschließend durch die Gesellschafterversammlung. Landrat bzw. Oberbürgermeister müssen jedoch für entsprechende Beschlüsse durch die Gremien von Landkreis bzw. Stadt Coburg bevollmächtigt werden. Im Falle des Landkreises Coburg ist hierfür der Kreistag zuständig.