Beschluss:
Unter
Berücksichtigung aller Vorberatungen beauftragt der Kreisatag Landrat Michael
Busch oder einen seiner Stellvertreter, in der Gesellschafterversammlung der
Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH die von Notar Dr. Müller
ausgearbeiteten Änderungen an der Gesellschaftssatzung zu beschließen. Der
Entwurf der Satzungsänderung wird somit Teil dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Auf Basis von Abstimmungen
mit Steuerberater und kommunalen Finanzexperten ist unter besonderer
Berücksichtigung der Hinweise des Fördergebers eine Änderung der
Gesellschaftssatzung der Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH
erforderlich:
- Der Fördergeber Bayerisches Wirtschaftsministerium zusammen mit
der Regierung von Oberfranken rät dringend dazu, Projektträger und
Förderprojekt Regionalmanagement unterschiedlich zu bezeichnen, somit die
heutige „Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH“ umzubenennen,
um damit Verwechslungen zwischen Förderprojekt und Projektträger zu
vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Projekte vom gleichen
Projektträger abgewickelt werden. Dies ist künftig u.a. durch die
Übernahme der Projektträgerschaft „Klimaschutzmanager“ der Fall.
- Gemäß §
7, Abs. 2 der Gesellschaftsversammlung wechselt der Vorsitz des
Aufsichtsrates (und entsprechend der Gesellschafterversammlung) im
dreijährigen Turnus. Dies wäre erstmals im März 2013 der Fall, nachdem die
Regionalmanagement Stadt und Landkreis Coburg GmbH am 23.03.2010 gegründet
wurde.
In der täglichen Praxis bewährt es sich, den Vorsitz von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung im Sinne der Kontinuität nicht zu wechseln und die Aufgaben dauerhaft so zuzuordnen, dass der Landrat des Landkreises Coburg im Aufsichtsrat und der Oberbürgermeister der Stadt Coburg in der Gesellschafterversammlung den Vorsitz führt. - In §2 der
Gesellschaftssatzung sind Unternehmensgegenstand und Zielverwirklichung
geregelt. Die Abs. 1 und 2 beschreiben dabei ausschließlich die
Aufgabenstellung „Trägerschaft eines Regionalmanagements“. Die
Unternehmensziele müssen den neuen Aufgaben angepasst und damit weiter
gefasst werden, damit die Gesellschaft künftig auch noch weitere Aufgaben
zur Regionalentwicklung wahrnehmen soll wie bspw. die Abwicklung eines
Förderprojekts Klimaschutzmanager und die Umsetzung der Integrierten
Klimaschutzkonzepte von Stadt und Landkreis Coburg.
Eine entsprechende
Satzungsänderung wurde von Notar Dr. Müller, Coburg, erarbeitet und
zwischenzeitlich auch mit der Steuerkanzlei Forster abgestimmt. Die
Gesellschafterversammlung hat 13.03.2013 sowie der Aufsichtsrat in seiner
Sitzung am 10.04.2013 jeweils einstimmig die Satzungsänderung befürwortet. Die
Beschlussfassung erfolgt abschließend durch die Gesellschafterversammlung.
Landrat bzw. Oberbürgermeister müssen jedoch für entsprechende Beschlüsse durch
die Gremien von Landkreis bzw. Stadt Coburg bevollmächtigt werden. Im Falle des
Landkreises Coburg ist hierfür der Kreistag zuständig.